CBAM: Zeit wird knapp für EU-Importeure
18.11.2025 - 06:21:12Der 31. Dezember 2025 markiert das Ende der Schonfrist: Ab Januar 2026 müssen Importeure von Stahl, Aluminium, Zement und anderen CO2-intensiven Waren in die EU neue Regeln beachten – oder ihre Lieferketten geraten ins Stocken. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) macht heute in einer ganztägigen Online-Veranstaltung deutlich, wie ernst die Lage ist.
Wer ab dem 1. Januar 2026 weiterhin Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom in die Europäische Union einführen will, braucht eine Zulassung als “Zugelassener CBAM-Anmelder”. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 120 Tage dauern. Für viele Unternehmen wird es also langsam eng.
Das Antragsverfahren läuft bereits seit dem 31. März 2025 über das CBAM-Register der EU-Kommission. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Importeure oder deren indirekte Zollvertreter. Die Anforderungen haben es in sich: Neben grundlegenden Unternehmensdaten wie Name, Anschrift und EORI-Nummer müssen Firmen eine Bescheinigung der Steuerbehörde vorlegen, die bestätigt, dass keine offenen Steuerschulden bestehen.
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Hinzu kommt eine ehrenwörtliche Erklärung über die Einhaltung zoll- und steuerrechtlicher Vorschriften in den vergangenen fünf Jahren. Besonders wichtig: Unternehmen müssen ihre finanzielle und operative Leistungsfähigkeit nachweisen. Die Behörden wollen sicherstellen, dass die Firmen den CBAM-Verpflichtungen tatsächlich nachkommen können.
Entwarnung für Kleinimporteure
Eine wichtige Erleichterung brachte die im Oktober 2025 in Kraft getretene “Omnibus-Verordnung” (EU 2025/2083): Wer weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr importiert, ist von den Pflichten der Regelphase befreit und benötigt keine Zulassung. Diese Bagatellgrenze soll laut EU-Kommission rund 90 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen entlasten – vor allem Kleinstimporteure.
Doch Vorsicht: Die Mengenschwelle gilt nicht für Strom und Wasserstoff. Und trotz der massiven Entlastung auf Unternehmensseite bleiben 99 Prozent der relevanten CO2-Emissionen erfasst. Eine geschickte Balance zwischen Bürokratieabbau und Klimaschutz?
Verschobene Fristen, neue Spielräume
Die Omnibus-Verordnung brachte auch zeitliche Erleichterungen. Die jährliche CBAM-Erklärung sowie die Abgabe der entsprechenden CBAM-Zertifikate müssen nun erst bis zum 30. September des Folgejahres erfolgen – ursprünglich war der 31. Mai vorgesehen. Die erste Erklärung für das Berichtsjahr 2026 ist somit bis zum 30. September 2027 fällig.
Auch der Verkauf der CBAM-Zertifikate startet später als geplant: Statt im Oktober 2026 können Unternehmen die Zertifikate ab dem 1. Februar 2027 erwerben. Der Preis orientiert sich am Durchschnittspreis der Zertifikate im EU-Emissionshandel (EU-ETS) und dürfte damit für manche Firmen zu einem erheblichen Kostenfaktor werden.
Vom Bericht zur Zahlung
Die bisherige Übergangsphase, die primär auf quartalsweisen Berichtspflichten basierte, läuft Ende Dezember aus. Ab 2026 wird es ernst: Zugelassene CBAM-Anmelder müssen nicht nur jährlich über die “grauen Emissionen” in ihren importierten Waren berichten, sondern auch entsprechende CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben.
Für Unternehmen, die die 50-Tonnen-Schwelle überschreiten, aber noch keine Zulassung haben, gibt es eine Übergangsfrist. Sie dürfen weiterhin CBAM-Waren importieren, sofern sie ihren Antrag bis spätestens 31. März 2026 einreichen. Wird der Antrag abgelehnt, drohen Sanktionen – und im schlimmsten Fall Importsperren.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die nächsten Wochen sind entscheidend. Importeure sollten dringend ihre Importvolumina für 2026 prognostizieren und prüfen, ob sie die 50-Tonnen-Schwelle überschreiten. Falls ja, führt kein Weg an der Zulassung vorbei. Der Antrag sollte umgehend vorbereitet werden – angesichts der Bearbeitungszeit von bis zu vier Monaten kann jeder Tag zählen.
Die Umstellung von reiner Berichterstattung auf finanzielle Verpflichtungen erfordert strategische Planung in den Bereichen Einkauf, Finanzen und Zoll. Unternehmen, die jetzt zögern, riskieren ab Januar empfindliche Störungen ihrer Lieferketten. Die Zeit zum Handeln läuft ab.


