CBAM und PEM-Regeln: Neue Hürden für Europas Wasserstoffimporte
04.01.2026 - 19:52:12Seit Jahresbeginn gelten in der EU verschärfte Handelsregeln für grünen Wasserstoff. Importeure müssen nun doppelte Nachweise erbringen, um hohe Abgaben zu vermeiden.
Brüssel/Wien – Die europäische Wasserstoffwirtschaft steht vor ihrer bislang größten bürokratischen Bewährungsprobe. Seit dem 1. Januar 2026 sind zwei neue Regelwerke in Kraft, die den Import des Zukunftsträgers grundlegend verändern: die definitive Phase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und die vollständig überarbeiteten Ursprungsregeln des Pan-Euro-Mediterranen (PEM) Übereinkommens. Für Unternehmen bedeutet dies einen massiven Dokumentationsaufwand – der „Präferenznachweis“ wird zur neuen Währung im internationalen Energiehandel.
Bereits in den ersten Tagen des neuen Jahres berichten Marktbeobachter von intensiven Auseinandersetzungen der Branche mit den Vorgaben. Wer grünen Wasserstoff in die EU einführt, muss nun nicht nur dessen ökologische Qualität lückenlos belegen. Zusätzlich sind Nachweise über den zollrechtlichen Ursprung und die eingebetteten Emissionen Pflicht. Andernfalls drohen massive finanzielle Belastungen.
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CBAM: Vom Papierkrieg zur Zahlungspflicht
Die spürbarste Änderung trifft die Geldbeutel der Importeure. Mit dem Jahreswechsel endete die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Was zuvor reine Berichtspflicht war, ist nun eine konkrete Zahlungsverpflichtung. Importeure müssen für jede Tonne CO₂, die bei der Produktion im Drittland entstand, entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben.
Für die Wasserstoffbranche ist diese Regelung besonders brisant. Der Mechanismus unterscheidet strikt zwischen „grauem“ (fossilem) und „grünem“ (erneuerbarem) Wasserstoff. Kann ein Importeur nicht zweifelsfrei nachweisen, dass sein Produkt den strengen EU-Kriterien für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) entspricht, greifen pauschale Standardwerte für die Emissionsintensität. Diese „Default Values“ sind bewusst hoch angesetzt und können Importe wirtschaftlich unattraktiv machen.
Analysten betonen: Die Nachweisführung ist nun direkt mit der finanziellen Liquidität der Unternehmen verknüpft. Um eine CO₂-Abgabe von null Euro zu zahlen, benötigen Importeure den Status als „zugelassener CBAM-Anmelder“ – eine seit dieser Woche verpflichtende Anforderung. Die Verknüpfung von Herkunftsnachweisen mit den Zollanmeldungen wird damit zum kritischen Nadelöhr für die Rentabilität großer Importprojekte aus Nordafrika oder dem Nahen Osten.
PEM-Reform: Flexiblere Regeln für Mittelmeer-Partner
Parallel zur Klima-Zollschranke CBAM trat die vollständige Revision des Pan-Euro-Mediterranen (PEM) Übereinkommens in Kraft. Dieses Regelwerk definiert, wann eine Ware als „Ursprungsware“ eines Partnerlandes gilt und somit zollfrei in die EU eingeführt werden darf. Für die geplanten Wasserstoff-Partnerschaften mit den Anrainerstaaten des Mittelmeers ist dies von zentraler Bedeutung.
Die neuen Regeln gelten als flexibler und wirtschaftsfreundlicher. Ein Kernstück ist die Modernisierung der Ursprungsregeln für chemische Erzeugnisse – also auch für Wasserstoff. Experten des Zollrechts heben hervor, dass Unternehmen nun mehr Spielraum haben. Statt starrer Vorgaben zum „Tarifwechselsprung“ können oft alternative wertschöpfungsbasierte Kriterien herangezogen werden.
Für Produzenten in Ländern wie Tunesien oder Marokko bedeutet das: Sie können den präferenziellen Ursprung – und damit die Zollfreiheit – leichter erlangen, sofern sie die Wertschöpfung vor Ort nachweisen. Ein weiterer Fortschritt ist die forcierte Digitalisierung. Die neuen Regeln setzen auf elektronische Ursprungszeugnisse, was die Abfertigung an den EU-Außengrenzen beschleunigen soll.
Der doppelte Nachweis: Synergien und versteckte Fallstricke
Die Gleichzeitigkeit beider regulatorischer Meilensteine schafft eine komplexe Realität für die Compliance-Abteilungen der Energiekonzerne. Der „Präferenznachweis“ für den Zoll und der „Emissionsnachweis“ für CBAM sind rechtlich getrennt, basieren aber auf denselben physischen Produktionsdaten.
Brancheninsider berichten, dass führende Zertifizierungsstellen nun integrierte Lösungen anbieten, die beide Anforderungen bündeln. Die Logik ist einfach: Daten über den Einsatz von erneuerbarem Strom, die für den CBAM-Nachweis erhoben werden, können teilweise auch die Wertschöpfungskriterien der PEM-Regeln untermauern.
Dennoch warnen Fachleute vor versteckten Hürden. Die Definition von „Ursprung“ unterscheidet sich im Detail. Während das Zollrecht auf die wirtschaftliche Nationalität der Ware abstellt, fokussiert das Umweltrecht auf den geografischen Ort der Emissionen. Diskrepanzen können hier zu teuren Überraschungen führen – etwa wenn Wasserstoff in einem Land produziert wird, der dafür nötige grüne Strom aber bilanziell aus einem Nachbarland stammt.
Ausblick: Rechtssicherheit mit hohem bürokratischem Preis
In den ersten Tagen nach Inkrafttreten verhielt sich der Markt noch abwartend. Große Importvolumina von grünem Wasserstoff sind physisch zwar noch rar, doch die jetzt geschaffenen rechtlichen Weichen sind entscheidend für Investitionsentscheidungen in Milliardenhöhe.
Projektentwickler in Nordafrika und dem Nahen Osten haben nun die lang ersehnte Rechtssicherheit – erkauft mit einem hohen administrativen Aufwand. Die Europäische Kommission will die Umsetzung in den kommenden Monaten genau überwachen, besonders die IT-Schnittstellen für die Zertifikate.
Für die deutsche und österreichische Industrie, die auf Importe zur Dekarbonisierung angewiesen ist, beginnt mit 2026 die Phase der Wahrheit. Der rechtliche Rahmen steht. Ob die „grünen Moleküle“ nun so reibungslos fließen wie die neuen digitalen Zertifikate, wird sich zeigen. Klar ist: Ohne den korrekten Doppel-Nachweis bleibt der Wasserstoff an der Grenze stecken – oder wird durch die CO₂-Abgabe schlicht unbezahlbar.
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Die neuen Regeln im Überblick (seit 1. Januar 2026)
| Regelwerk | Was hat sich geändert? | Konsequenz für Wasserstoffimporte |
|---|---|---|
| CBAM | Start der definitiven Phase mit Zahlungspflicht | CO₂-Preis ist fällig, wenn Wasserstoff nicht lückenlos als „grün“ (RFNBO) nachgewiesen wird. |
| PEM-Übereinkommen | Vollständige Inkraftsetzung der reformierten Regeln | Flexiblere Kriterien für zollfreien Import aus Mittelmeerstaaten; elektronische Zertifikate werden Standard. |
| Nachweispflicht | Verschärfung und verpflichtende Digitalisierung | Status „Zugelassener CBAM-Anmelder“ ist Pflicht; lückenlose Dokumentation der gesamten Lieferkette erforderlich. |


