CBAM, Zoll-Codes

CBAM: Neue Zoll-Codes blockieren Importe in Deutschland

07.01.2026 - 21:15:12

Seit Jahresbeginn weist das Zollsystem ATLAS klimarelevante Waren zurück, wenn Importeure die neuen digitalen Pflichtcodes für den CO?-Grenzausgleich nicht angeben.

Seit Jahresbeginn verweigert das Zollsystem ATLAS die Abfertigung von Stahl, Aluminium und anderen klimarelevanten Waren. Der Grund: Fehlende digitale Codes für den europäischen CO₂-Grenzausgleich.

Seit dem 1. Januar 2026 ist der europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in seiner entscheidenden Phase. Die reine Berichtspflicht ist Geschichte – Importeure müssen nun direkt in der Zollanmeldung nachweisen, dass sie die neuen Klimaregeln einhalten. Das Zoll-IT-System ATLAS prüft seit dieser Woche automatisch und strikt. Wer die neuen Pflichtfelder nicht korrekt ausfüllt, dessen Ware bleibt am Hafen stehen. Erste automatisierte Ablehnungen gab es bereits in den ersten Tagen des Jahres.

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ATLAS im „Definitiv-Modus“: Diese Codes sind jetzt Pflicht

Mit der vollumfänglichen Geltung der CBAM-Verordnung müssen deutsche Importeure in ihren Zollanmeldungen spezifische TARIC-Unterlagencodierungen angeben. Die wichtigste Neuerung: Ohne den Status als „zugelassener CBAM-Anmelder“ ist die Überlassung von CBAM-pflichtigen Gütern wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom nicht mehr möglich.

Basierend auf aktuellen Infos des Zolls sind drei Codes entscheidend:
* Y128 (CBAM-Kontonummer): Dieser Code ist der zentrale Schlüssel. Er bestätigt die Registrierung als zugelassener Anmelder und erfordert die Angabe der CBAM-Kontonummer sowie der EORI-Nummern.
* Y137 (De-minimis-Regelung): Eine wichtige Erleichterung für kleinere Importeure. Wer im Jahr kumulativ weniger als 50 Tonnen einführt (ausgenommen Strom und Wasserstoff), kann sich damit von der Zulassungspflicht befreien.
* Y422 (Aktive Veredelung): Dieser erst Ende Dezember 2025 spezifizierte Code schafft Klarheit für Industrien, die Waren zur Weiterverarbeitung einführen.

Erste Rückweisungen und die Falle der Bagatellgrenze

Die Umstellung verläuft nicht reibungslos. Logistikdienstleister melden vermehrt zurückgewiesene Zollanmeldungen – oft wegen fehlender Codes oder Datenunstimmigkeiten. Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) warnte: Auch vorerfasste Anmeldungen aus dem Dezember 2025 werden blockiert, wenn sie nach dem 1. Januar angenommen werden und die neuen Codes fehlen.

Besondere Vorsicht ist bei der 50-Tonnen-Bagatellgrenze (Code Y137) geboten. Die Regelung wird begrüßt, birgt aber Tücken. Die Schwelle bezieht sich auf die kumulierte Jahresmenge. Wird sie überschritten, entfällt die Berechtigung für Y137 sofort und der Status als zugelassener Anmelder (Y128) wird zwingend. Wer diesen Kipp-Punkt übersieht, riskiert blockierte Container und Sanktionen. Der Zoll kündigte an, die Nutzung des Codes engmaschig zu überprüfen.

Mittelstand unter Druck – Was jetzt zu tun ist

Während große Konzerne ihre Systeme oft bereits angepasst haben, trifft die neue digitale Hürde vor allem mittelständische Importeure und Gelegenheitsimporteure hart. Analysten erwarten eine Zuspitzung der Lage, wenn das Importvolumen nach den Feiertagen wieder anzieht.

Die Empfehlung der Experten ist klar: Unternehmen müssen jede Zollanmeldung vor der Übermittlung auf die korrekten Y-Codes prüfen. Die Beschaffung von Emissionszertifikaten, die erst 2027 fällig wird, rückt in den Hintergrund. Der Fokus liegt jetzt voll auf der Sicherstellung des Warenflusses durch korrekte ATLAS-Codierung, um kostspielige Verzögerungen zu vermeiden.

@ boerse-global.de