CBAM, Klimazoll

CBAM: EU startet Klimazoll mit Strafzuschlag und Notbremse

02.02.2026 - 10:43:13

Die EU führt mit dem CBAM finanzielle Haftung für Importemissionen ein, kombiniert mit einer Notbremse-Klausel zur Aussetzung bei schweren Marktschäden.

Ab sofort zahlen Importeure für den CO₂-Fußabdruck ihrer Waren – doch mit einer entscheidenden Ausstiegsklausel. Die Europäische Union hat ihr Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in die entscheidende Phase überführt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt nicht mehr nur Meldepflicht, sondern direkte finanzielle Haftung. Gleichzeitig reagiert Brüssel auf heftigen Industriedruck mit einer beispiellosen „Notbremse“.

Strafzuschläge für undurchsichtige Lieferketten

Der Kern des neuen endgültigen Regimes sind „strafende“ Standardwerte. Kann ein Importeur keine von Dritten verifizierten Emissionsdaten seiner Lieferanten vorlegen, muss er mit pauschalen Werten rechnen – plus einem erheblichen Aufschlag. Für 2026 beträgt dieser 10 Prozent, steigt 2027 auf 20 Prozent und erreicht 2028 schließlich 30 Prozent.

Rechtsexperten wie von Linklaters bewerten diese Werte als „bewusst konservativ“. Die Botschaft ist klar: Wer auf undurchsichtige Lieferketten setzt, zahlt mehr. Für margenstarke Sektoren wie Stahl oder Aluminium könnte die Nutzung dieser Standardwerte Importe unrentabel machen. Das System soll „Carbon Leakage“ verhindern – die Verlagerung schmutziger Produktion in Länder mit laxeren Klimaregeln.

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Die Notbremse: Artikel 27a als Sicherheitsventil

Als direkte Reaktion auf Warnungen vor Versorgungsengpässen, vor allem aus der Düngemittel- und Agrarindustrie, hat die Kommission einen neuen Schutzmechanismus vorgeschlagen. Der sogenannte Artikel 27a ermöglicht es, die CBAM-Pflichten für bestimmte Waren auszusetzen, wenn sie dem EU-Binnenmarkt „schweren Schaden“ zufügen.

Die Klausel hat es in sich: Eine Aussetzung könnte rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Betroffene Importeure würden bereits gezahlte Beträge erstattet bekommen. Obwohl durch die Düngemittelkrise ausgelöst, gilt die Klausel für alle CBAM-Sektoren, sofern die Schwelle des „schweren Schadens“ erreicht ist. Analysten sehen darin ein notwendiges „Sicherheitsventil“, um katastrophale Störungen in essenziellen Lieferketten zu verhindern, ohne die Klimapolitik insgesamt aufzugeben.

Verschiebung gibt Luft – verpflichtet aber sofort

Ein wichtiger operativer Puffer ist die Verschiebung des Zertifikateverkaufs. Die finanzielle Haftung für eingebettete Emissionen läuft zwar seit Jahresbeginn, doch gekauft werden müssen die CBAM-Zertifikate erst ab dem 1. Februar 2027. Abgegeben werden sie für die Importe des Jahres 2026 dann bis zum 30. September 2027.

Das verschafft den Unternehmen Liquiditätsspielraum, entbindet sie aber nicht von der Pflicht zur akribischen Datenerfassung. Der Preis der Zertifikate orientiert sich 2026 am Quartalsdurchschnittspreis der EU-Emissionshandelszertifikate (ETS), ab 2027 dann am wöchentlichen Durchschnitt.

Neue Bagatellgrenze entlastet kleine Player

Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, führt das definitive Regime eine neue Mengenschwelle ein. Importeure, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-erfasster Waren einführen, sind von der Regelung befreit. Diese Änderung soll zahlreiche kleine Unternehmen entlasten, während weiterhin über 99 Prozent der eingeführten Emissionen erfasst werden. Ausgenommen sind jedoch bewusst aufgeteilte Sendungen, die diese Schwelle umgehen sollen.

Strategische Unsicherheit für globale Lieferketten

Die Einführung des endgültigen CBAM markiert eine Zeitenwende für den Welthandel. Der Druck lastet nun eindeutig auf Exporteuren außerhalb der EU, etwa in China, Indien oder der Türkei. Sie müssen verifizierte Emissionsdaten liefern oder riskieren, Marktanteile an transparentere Konkurrenten zu verlieren. Die „strafenden“ Standardwerte wirken wie ein Zoll auf Datenundurchsichtigkeit.

Gleichzeitig schafft die Notbremse-Klausel strategische Unsicherheit. Importeure in volatilen Sektoren müssen die Kosten der Compliance gegen die Möglichkeit einer rückwirkenden Aussetzung abwägen. Rechtsberater raten dennoch zur vollen Compliance. Die Notbremse sei für Krisenfälle gedacht und keine Garantie für eine Befreiung.

Der Fokus liegt nun auf der praktischen Umsetzung. Da verifizierte Daten nun Pflicht sind, zeichnet sich ein Engpass an akkreditierten Prüfern ab. Die EU-Kommission wird die Indikatoren für „schweren Schaden“ genau beobachten. Für Importeure beginnt die Arbeit jedoch jetzt: Für jede heutige Lieferung in die EU müssen sie niedrige Emissionsdaten sichern, um den 10-Prozent-Aufschlag zu vermeiden.

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PS: Die Notbremse (Artikel 27a) schafft zwar Erleichterungen, sie erhöht aber auch die kurzfristige Unsicherheit für Importeure – inklusive möglicher rückwirkender Erstattungen. Unser CBAM‑E‑Book enthält einen Praxisfahrplan für Szenario‑Planung: Wann eine Aussetzung wahrscheinlich ist, wie Sie bereits gezahlte Beträge dokumentieren und welche Prüferdaten Sie jetzt priorisieren sollten. Sichern Sie sich die Schritt‑für‑Schritt‑Checkliste für kurzfristige Compliance‑Entscheidungen. Jetzt CBAM-Notfall-Check herunterladen

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