CBAM: EU startet CO?-Grenzausgleich mit milliardenschweren Folgen
01.01.2026 - 10:51:12Ab heute müssen Importeure für den CO₂-Fußabdruck ihrer Waren zahlen. Die EU startet die definitive Phase ihres Klima-Instruments CBAM, das den Welthandel verteuern wird.
Nach einer zweijährigen Übergangsphase tritt der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus nun in Kraft. Konkret bedeutet das: Importeure von Stahl, Aluminium, Zement und anderen emissionsintensiven Gütern müssen für den bei der Herstellung entstandenen CO₂-Ausstoß bezahlen. Bisher mussten sie diese Daten nur melden. Die neuen finanziellen Verpflichtungen verändern die Kostenstruktur des globalen Handels fundamental – und sollen europäische Unternehmen vor klimaschädlicher Billigkonkurrenz schützen.
Der größte Hebel ist der Übergang vom Melden zum Bezahlen. Zugelassene CBAM-Erklärer müssen nun Zertifikate erwerben, die den eingebetteten Emissionen ihrer Importe entsprechen.
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Doch die EU-Kommission hat für dieses erste Jahr einen finanziellen Puffer eingebaut. Der Preis für die CBAM-Zertifikate wird 2026 nicht auf Basis der wöchentlichen, sondern der vierteljährlichen Durchschnittspreise im EU-Emissionshandel (ETS) berechnet. Diese Sonderregelung gilt nur für 2026 und soll Importeure vor kurzfristiger Volatilität am Kohlenstoffmarkt schützen.
Ein weiterer Puffer: Obwohl die Verpflichtung ab heute läuft, fließt das Geld erst später. Der Verkauf der Zertifikate beginnt erst am 1. Februar 2027. Importeure können ihre Gesamtverpflichtung für 2026 also zunächst berechnen, bevor sie zahlen müssen – eine Atempause für die Liquiditätsplanung.
Fristen-Dschungel: Neue Deadlines setzen Importeure unter Druck
Der administrative Fahrplan für die Compliance wurde durch ein Vereinfachungspaket Ende 2025 grundlegend überarbeitet. Zwei Termine sind jetzt entscheidend.
Neue Erklärungsfrist: Die jährliche CBAM-Erklärung muss nicht mehr bis zum 31. Mai, sondern erst bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden. Die erste definitive Erklärung für Importe des Jahres 2026 ist somit erst am 30. September 2027 fällig.
Autorisierungspflicht: Noch dringender ist eine andere Frist. Um weiterhin CBAM-waren einzuführen, müssen sich Unternehmen als „zugelassener CBAM-Erklärer“ autorisieren lassen. Eine Gnadenfrist läuft bis zum 31. März 2026. Wer bis dahin keine Zulassung hat, riskiert, dass seine Waren nicht mehr durch den Zoll kommen.
Freizuteilungen schwinden, Schwellenwerte entlasten KMU
Mit Start der definitiven Phase beginnt auch der schrittweise Abbau der kostenlosen Zertifikate für heimische EU-Industrien. Dies soll WTO-konform sicherstellen, dass ausländische und europäische Produzenten gleich behandelt werden.
Der 2,5-Prozent-Schritt: In diesem Jahr wird die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten an europäische Hersteller in CBAM-Sektoren um 2,5 Prozent gekürzt. Diese Kürzung wird bis 2034 auf 100 Prozent beschleunigt. Der CBAM-Aufschlag auf Importe spiegelt diese Kosten wider und schafft so ein „level playing field“.
Neue Bagatellgrenze: Zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen wurde die Ausnahmeregelung überarbeitet. Statt eines Wertlimits pro Sendung gilt nun eine jährliche Mengenschwelle. Importeure, die weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren (oder Waren mit weniger als 100 Tonnen CO₂-Äquivalent) pro Jahr einführen, sind von der Regelung befreit. Tausende kleinere Unternehmen dürften so aus dem Compliance-Bereich fallen.
Verifikationspflicht wird zum Flaschenhals
Die letzten Wochen vor dem Start waren von regulatorischer Hektik geprägt. Erst am 17. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission detaillierte Durchführungsrechtsakte.
Branchenbeobachter warnen: Die auf 2027 verschobene Zahlungspflicht bietet zwar kurzfristig Luft, der administrative Aufwand bleibt jedoch immens. Die nun verpflichtende Drittverifizierung der Emissionsdaten durch akkreditierte Prüfer könnte zum Engpass werden. Die Nachfrage wird die Kapazitäten der Prüfstellen voraussichtlich übersteigen.
Ausblick: CBAM wird sich ausweiten
Die EU denkt bereits über die nächste Stufe nach. Ein spät 2025 diskutierter Gesetzesvorschlag zielt auf eine Ausweitung des CBAM auf weiterverarbeitete Produkte ab – etwa fertige Maschinen oder Autoteile. Damit soll „Circumvention“ verhindert werden: der Umweg über den Import fertiger Waren, um die CO₂-Kosten zu umgehen.
Bis dahin konzentrieren sich Importeure auf drei Prioritäten: die Autorisierung bis März sichern, belastbare Datenerfassungssysteme für 2026 aufbauen und sich auf die erste große Abrechnung Anfang 2027 vorbereiten. Wenn die Märkte morgen wieder öffnen, richten sich alle Blicke auf die ETS-Preise – sie sind ab sofort der direkte Maßstab für die Kosten, Industriegüter in die EU einzuführen.
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