CBAM: EU-Klimazoll startet mit scharfen Strafen
09.01.2026 - 20:32:12Die EU schaltet beim CO₂-Grenzausgleich ab sofort einen Gang höher. Importeure müssen seit Jahresbeginn nicht nur berichten, sondern haften finanziell für die Emissionen ihrer Waren. Die größte Neuerung: Wer keine verifizierten Daten liefert, zahlt 10 Prozent Aufschlag.
10 Prozent Strafe für fehlende Emissionsdaten
Die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist vorbei. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die endgültige Regelung. Der wichtigste Unterschied: Importeure, die keine tatsächlichen, geprüften Emissionsdaten ihrer Lieferanten vorlegen können, müssen mit pauschalen Standardwerten rechnen – die nun um 10 Prozent künstlich erhöht sind.
Dieser Aufschlag wirkt wie eine finanzielle Strafe. Er verteuert den berechneten CO₂-Fußabdruck der importierten Güter und damit die künftigen Kosten für die benötigten CBAM-Zertifikate. Die EU verfolgt eine klare Strategie: Die Strafe für Pauschalwerte steigt 2027 auf 20 und 2028 auf 30 Prozent. Das Ziel ist, die Nutzung von Schätzwerten wirtschaftlich unattraktiv zu machen.
Importeure stehen vor neuen finanziellen und administrativen Hürden: Ohne verifizierte Lieferantendaten drohen pauschale Aufschläge und deutlich höhere Zertifikatkosten. Ein kostenloses E‑Book erklärt praxisnah, wie Sie die CBAM‑Reportingpflichten rechtssicher umsetzen, welche Ausnahmen gelten und wie Sie Verzögerungen an den Grenzen vermeiden. Inklusive Checkliste für besonders betroffene Branchen wie Stahl, Aluminium und Zement. CBAM-Leitfaden jetzt kostenlos herunterladen
Für Branchen wie Stahl, Aluminium oder Zement, die mit schmalen Margen operieren, kann ein 10-prozentiger Aufschlag auf die berechnete Kohlenstoffintensität erhebliche Kosten bedeuten. Die Rechnung wird fällig, wenn die Zertifikate erstmals 2027 abgegeben werden müssen.
Neue Hürde: Nur autorisierte Importeure zugelassen
Neben der finanziellen Belastung bringt die definitive Phase administrative Pflichten. Seit Januar dürfen nur noch Unternehmen als „Autorisierter CBAM-Erklärender“ registrierte Güter in die EU einführen. Diese Regelung gilt für Importeure, die jährlich mehr als 50 Tonnen CBAM-erfasster Waren einführen.
Logistikunternehmen warnen bereits vor Verzögerungen an den Grenzen, wenn Sendungen von nicht autorisierten Firmen eintreffen. Der Verkauf der eigentlichen CBAM-Zertifikate startet zwar erst im Februar 2027 – rückwirkend für die Emissionen des Jahres 2026. Die Pflicht zur Erfassung läuft jedoch schon jetzt. Jede Tonne eingebetteten Kohlenstoffs, die seit Neujahr importiert wird, summiert sich zu einer künftigen Verbindlichkeit.
Stahl- und Zementbranche unter besonderem Druck
Die neuen Regeln treffen besonders kohlenstoffintensive Sektoren. Marktanalysen zeigen, dass die Stahl- und Eisenbranche vor einer „Abrechnung“ steht. Die revidierten Standardwerte wurden Ende 2025 angepasst, teilweise sogar gesenkt. Die Lücke zwischen den tatsächlichen Emissionen eines sauberen Produzenten und dem nun bestraften Pauschalwert ist damit größer geworden.
Importeure von Stahl aus China oder Indien, die noch keine verifizierten Berichtskanäle etabliert haben, könnten dadurch deutlich höhere CO₂-Kosten berechnet bekommen als Wettbewerber mit genauen Daten. Marktbeobachter erwarten, dass sich dieser Preisunterschied bereits in den Vertragsverhandlungen für Lieferungen im ersten Quartal 2026 niederschlagen wird.
Ausblick: Der Druck wird weiter steigen
Die aktuelle 10-Prozent-Regelung ist erst der Anfang. Bis 2028 soll der Aufschlag auf 30 Prozent steigen und die Nutzung von Pauschalwerten für die meisten Industrien unerschwinglich machen.
Gleichzeitig läuft die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für EU-Binnenproduzenten schrittweise aus. Diese doppelte Entwicklung – höhere Kosten für EU-Produzenten im Emissionshandel (ETS) und steigende CBAM-Abgaben für Importeure – wird zur zentralen finanziellen Stellgröße.
Die Botschaft aus Brüssel ist eindeutig: Die Schonfrist ist vorbei. Daten-Transparenz ist keine Option mehr, sondern ein direkter Posten in der Bilanz.


