CBAM: EU-Klimazoll startet mit scharfen Regeln für Importeure
30.01.2026 - 04:16:12Seit Jahresbeginn müssen Importeure für Stahl, Aluminium und Co. erstmals CO2-Zertifikate kaufen. Die Übergangsfrist ist vorbei, der administrative Druck steigt massiv.
Die Europäische Union hat den Hebel umgelegt: Ihr CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist seit 1. Januar in der scharfen Regelphase. Für Tausende Unternehmen, die emissionsintensive Waren wie Eisen, Stahl, Zement oder Aluminium in die EU einführen, endet damit die reine Berichtsphase. Sie treten in ein komplexes System aus Zertifikatehandel und verbindlichen Emissionsausgleichszahlungen ein. Ein administrativer Kraftakt, der bestehende Prozesse wie Zollabwicklung und Umsatzsteuer zusätzlich belastet.
Vom Berichten zum Bezahlen: Die neue CBAM-Realität
Die Landschaft hat sich grundlegend gewandelt. Waren die letzten Quartale seit Oktober 2023 nur von Meldepflichten geprägt, geht es nun ans Eingemachte. Nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ dürfen die betroffenen Güter einführen. Wer diesen Status bei der nationalen Behörde – in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) – nicht beantragt hat, riskiert, dass seine Ware am Zoll hängen bleibt.
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Eine Entlastung gibt es für sehr kleine Importmengen: Eine im letzten Jahr beschlossene De-minimis-Regel befreit Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr einführen. Die EU-Kommission rechnet damit, dass dennoch 99 Prozent der erfassten Emissionen erfasst werden. Für alle anderen gilt: Sie müssen für die CO2-Emissionen ihrer Importe künftig bezahlen.
Doppelter Aufwand: CBAM trifft auf Zoll und Umsatzsteuer
Die neuen Pflichten schaffen eine parallele Bürokratieebene. Unternehmen müssen nun nicht nur Zolltarife und Einfuhrumsatzsteuer im Blick behalten, sondern auch den CO2-Fußabdruck ihrer Waren penibel erfassen und ausgleichen. Experten warnen vor dem Systemaufwand: IT-Lösungen müssen angepasst werden, um handels- und emissionsrelevante Daten revisionssicher zu verknüpfen.
Die Integration ist bereits technisch vollzogen. Im deutschen Zollsystem ATLAS sind neue Codes Pflicht, die den CBAM-Status des Importeurs belegen. Fehlen sie, wird die Anmeldung abgewiesen. Die Prozesse sind untrennbar verwoben – ein Fehler in einem Bereich blockiert den gesamten Importvorgang.
Letzte Übergangsfrist und die Rolle der DEHSt
Während der Fokus auf den neuen Regeln liegt, läuft eine letzte Altlast ab: Der finale Quartalsbericht für Oktober bis Dezember 2025 muss bis zum 31. Januar eingereicht werden. Das gilt auch für Unternehmen, die künftig unter der 50-Tonnen-Schwelle fallen.
Zentrale Anlaufstelle ist die DEHSt. Sie vergibt die Zulassungen, stellt Checklisten bereit und steht für Fragen zur Verfügung. Die nächste große Hürde ist bereits gesetzt: Die erste jährliche CBAM-Erklärung für 2026 muss bis zum 30. September 2027 eingereicht werden.
Globale Signalwirkung und Wettbewerbsfrage
Hinter dem CBAM steht ein klares Ziel: Carbon Leakage verhindern. Die EU will vermeiden, dass Produktion in Länder mit lascheren Klimaregeln abwandert. Gleichzeitig soll die heimische Industrie, die bereits über den EU-Emissionshandel (EU-ETS) zahlt, vor unfairem Wettbewerb geschützt werden.
Deutsche Verbände wie BDI und DIHK unterstützen das Prinzip, mahnten aber stets eine praxistaugliche Umsetzung an. International wird der Mechanismus als Revolution der Handelsregeln gesehen. Der CO2-Fußabdruck wird zur neuen Wettbewerbswährung – und setzt Exportnationen weltweit unter Dekarbonisierungsdruck.
Daueraufgabe für die Wirtschaft
Für Importeure beginnt eine neue Ära. Die zuverlässige Erfassung von Emissionsdaten bei Lieferanten außerhalb der EU und die Kalkulation der Zertifikatekosten werden zur kritischen Erfolgsgröße. Die volle Wirkung entfaltet sich schrittweise: Bis 2034 werden die kostenlosen Zuteilungen im EU-ETS abgeschafft, was nicht-konforme Importe weiter verteuert.
Die EU-Kommission hat bereits weitere Anpassungen angekündigt. Der CBAM bleibt ein bewegliches Ziel. Für betroffene Unternehmen wird die Compliance daher zur dauerhaften strategischen Aufgabe. Entsprechend groß dürfte das Interesse an den für Februar und März angekündigten Informationsveranstaltungen von Behörden und Kammern sein.
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