CBAM: Ab heute wird der CO?-Preis für Importe fällig
01.01.2026 - 08:33:12Der EU-CO?-Grenzausgleich ist ab sofort bindend. Neue TARIC-Codes wie Y137 für kleine Importeure sind Pflicht, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen deutsche Importeure für Stahl, Zement und andere klimaintensive Waren den EU-CO₂-Preis bezahlen. Die zweijährige Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist beendet. Wer heute Waren einführt, muss in der Zollanmeldung die neuen TARIC-Codes Y135 oder Y137 angeben – andernfalls bleibt die Ware im Hafen stecken. Eine neue 50-Tonnen-Regelung bringt jedoch Erleichterung für viele kleine Unternehmen.
Vom Bericht zur Bezahlung: Die „Scharfschaltung“ ist da
Die Phase des reinen Meldewesens ist vorbei. Seit Mitternacht blockiert das deutsche Zollsystem ATLAS Anmeldungen, die die neuen CBAM-Vorgaben nicht erfüllen. Fehlen die korrekten Codes, gibt es keine Warenfreigabe. „Die IT-Systeme des Zolls wurden pünktlich umgestellt“, bestätigen Branchenkenner. Für Importeure bedeutet das: Ohne den Status als „zugelassener CBAM-Anmelder“ oder den Nachweis einer Ausnahmeregelung geht nichts mehr.
Besonders kritisch ist die Lage für Sendungen, die über den Jahreswechsel im Transit waren. Wenn die Verzollungsdaten nicht aktualisiert wurden, drohen heute Verzögerungen an Häfen und Flughäfen. Die automatische Ablehnung durch ATLAS ist nun der Normalfall bei Verstößen.
Viele Importeure stehen aktuell vor blockierten Zollanmeldungen und unklaren Meldepflichten. Das kostenlose CBAM‑E‑Book erklärt praxisnah, welche TARIC‑Codes (z. B. Y135, Y137, Y238) wann greifen, wie Sie als CBAM‑Anmelder vorgehen und welche Felder in ATLAS besonders kritisch sind. Mit der Schritt‑für‑Schritt‑Checkliste vermeiden Sie Verzögerungen und typische Formfehler bei der Zollanmeldung. CBAM‑Leitfaden jetzt herunterladen
Code Y137: Die Rettung für den Mittelstand?
Die größte Neuerung ist der Code Y137. Er steht für eine De-minimis-Regelung, die erst im Spätherbst 2025 beschlossen wurde. Sie befreit Unternehmen von den CBAM-Pflichten, deren jährliche Importe bestimmter Waren unter 50 Tonnen bleiben.
Für Handwerksbetriebe oder kleine Maschinenbauer, die nur gelegentlich Stahlträger oder Ersatzteile einführen, ist das ein bürokratischer Befreiungsschlag. Sie müssen weder CBAM-Anmelder werden noch teure Zertifikate kaufen. Mit der Angabe von Y137 erklärt der Importeur rechtsverbindlich, die Schwelle im laufenden Jahr nicht zu überschreiten.
Doch Vorsicht: Die Ausnahme gilt nicht für Strom und Wasserstoff. Und wird die 50-Tonnen-Menge doch überschritten, greifen die vollen Pflichten – rückwirkend für das gesamte Jahr. Der Zoll hat angekündigt, die Einhaltung stichprobenartig zu prüfen.
Militärbedarf und Standardverfahren: Die anderen Codes
Neben der KMU-Entlastung gibt es weitere spezifische Codes:
* Y135: Für Waren, die für militärische Zwecke bestimmt sind. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und erhöhter Rüstungsausgaben ist dieser Code für Zulieferer der Verteidigungsindustrie besonders relevant.
* Y128: Der Standard-Code für den Großteil der Industrie. Er signalisiert: „Ich bin zugelassener CBAM-Anmelder.“ Hier muss zwingend die individuelle CBAM-Kontonummer angegeben werden. Das System prüft nun automatisch, ob alle hinterlegten Daten (wie die EORI-Nummer) übereinstimmen.
Technische Stolpersteine zum Jahresauftakt
Der Start verläuft nicht reibungslos. Ein großes Problem sind Vorabanmeldungen, die im Dezember abgeschickt, aber erst heute bearbeitet werden. Da sich die TARIC-Datenbank zum Jahreswechsel änderte, fehlen in diesen alten Datensätzen die neuen Y-Codes. Die Empfehlung lautet: Abgelehnte Anmeldungen müssen storniert und mit den korrekten Codes neu eingereicht werden.
Ein weiterer temporärer Code ist Y238. Er gilt für Unternehmen, die ihren Antrag auf Zulassung gestellt, aber noch keine Bestätigung erhalten haben. Diese Notlösung ist nur bis September 2026 gültig.
Vom Papiertiger zum Kostenfaktor
Ab heute ist CBAM kein reines Bürokratie-Thema mehr, sondern ein echter Kostenfaktor in der Unternehmensbilanz. Zwar müssen die ersten Zertifikate erst später im Jahr 2026 bezahlt werden, doch die zollrechtliche Hürde steht.
Die Einführung der 50-Tonnen-Regel wird als wichtiger Erfolg für den Mittelstand gewertet. Sie verhindert, dass kleinere Betriebe an der komplexen Bürokratie scheitern. Dennoch bleibt CBAM eine massive Herausforderung für die exportorientierte deutsche Industrie. Klimaschutz ist ab sofort fester und kostenpflichtiger Bestandteil jeder Zollanmeldung.
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