CBAM, Tonnen

CBAM: Ab 50 Tonnen droht die volle CO?-Abgabe

03.02.2026 - 07:28:12

Seit 2026 müssen Importeure von Stahl und Aluminium ab einer Jahresmenge von 50 Tonnen eine CBAM-Zulassung beantragen und für den CO?-Fußabdruck zahlen.

Die EU verschärft ihre Klimaaufsicht: Ab sofort müssen große Importeure von Stahl, Aluminium und Co. sich offiziell registrieren lassen. Wer die neue Jahresgrenze von 50 Tonnen überschreitet, zahlt für den CO₂-Fußabdruck seiner Waren. Für Tausende Unternehmen ändert sich damit die Kalkulation für den Handel mit dem Block grundlegend.

Seit dem 1. Januar 2026 ist die endgültige Phase des EU-Grenzausgleichssystems CBAM in Kraft. Die Übergangsphase mit reinen Meldepflichten ist vorbei. Jetzt kommt die volle finanziellen und administrativen Verantwortung. Eine zentrale neue Regel: Importeure, die jährlich mehr als 50 Tonnen bestimmter, kohlenstoffintensiver Güter einführen, müssen sich als „zugelassener CBAM-Erklärender“ registrieren. Ohne diese Zulassung ist der Import nicht mehr erlaubt.

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Die 50-Tonnen-Grenze: Ein scharfer Cut für Importeure

Das Herzstück des neuen Systems ist eine Bagatellgrenze. Sie soll kleine Unternehmen entlasten. Wer insgesamt weniger als 50 Tonnen Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel pro Jahr importiert, bleibt von den Kernpflichten befreit. Für Wasserstoff und Strom gilt diese Grenze jedoch nicht.

Doch die Regel ist knallhart: Wird die 50-Tonnen-Marke im Laufe eines Jahres auch nur um ein Kilo überschritten, gelten die vollen CBAM-Pflichten rückwirkend ab dem 1. Januar. Das zwingt Unternehmen mit schwankenden oder wachsenden Importmengen zu einer lückenlosen Eigenkontrolle. Ein unbedachter Großeinkauf könnte teure Nachzahlungen für bereits gelieferte Ware bedeuten.

So wird man zum „zugelassenen Erklärenden“

Für alle, die über der Grenze liegen, ist die Zulassung Pflicht. Der Antrag läuft über ein zentrales EU-Register und die nationale Behörde im Heimatland des Importeurs – in Deutschland ist das die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Nur mit diesem Status darf ein Unternehmen die jährliche CBAM-Erklärung abgeben und die nötigen CO₂-Zertifikate kaufen.

Während einer Übergangsfrist durften Waren noch eingeführt werden, wenn der Zulassungsantrag bis zum 31. März 2026 gestellt wurde. Doch die Kernvorschrift gilt jetzt. Unternehmen stehen unter Druck, ihren Papierkram schnell zu erledigen, um Lieferketten nicht zu gefährden.

Entlastung für KMU, Bürokratie für den Mittelstand

Die 50-Tonnen-Schwelle war eine Reaktion auf Klagen über den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Nach Schätzungen der EU-Kommission werden so rund 90 Prozent aller Importeure vom CBAM ausgenommen. Der Klimaeffekt bleibt minimal: Diese Firmen sind nur für etwa ein Prozent der eingeführten Emissionen verantwortlich.

Doch für Betriebe knapp über der Grenze ist der Effekt drastisch. Wer 49 Tonnen importiert, ist frei. Wer 51 Tonnen einführt, muss sich autorisieren lassen, detaillierte Emissionsberechnungen anstellen, diese prüfen lassen und schließlich Zertifikate kaufen. Diese „Klippenwirkung“ erfordert strategische Einkaufsplanung.

Ausblick: CBAM wird weiter ausgebaut

Das CBAM ist ein Eckpfeiler des EU-Klimapakets „Fit for 55“. Während sich die Wirtschaft anpasst, werden die Details weiter geschärft. Die DEHSt hat klargestellt, dass die Überprüfung der Emissionsdaten für 2026 erst 2027 erfolgt – erst dann liegt ein volles Jahr vor.

Die Zukunft ist klar: Der Geltungsbereich wird ausgeweitet. Die EU-Kommission plant bereits, ab 2028 auch weiterverarbeitete Produkte mit hohem Stahl- oder Aluminiumanteil einzubeziehen – etwa Autoteile oder Bauelemente. Für heute gilt: Unternehmen müssen ihre Importmengen akribisch tracken, sich bei Bedarf zügig autorisieren lassen und den CO₂-Preis in ihre Handelsstrategie einrechnen. Die Ära des kohlenstoffverantwortlichen Imports hat begonnen.

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