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Carl Mahr Holding GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie fest EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out Carl Mahr Holding GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie fest 24.09.2025 / 13:55 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

24.09.2025 - 13:55:26

EQS-Adhoc: Carl Mahr Holding GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie fest (deutsch)

Carl Mahr Holding GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie fest


EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Carl Mahr Holding GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und
legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie fest



24.09.2025 / 13:55 CET/CEST
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Oberhausen, 24. September 2025 - Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in
Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter
HRB 2398, hat heute gegenüber dem Vorstand der NanoFocus AG (ISIN:
DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das
konkretisierte förmliche Verlangen übermittelt, eine Hauptversammlung der
NanoFocus AG einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die
Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog.
aktienrechtlicher Squeeze-out) gefasst werden soll, und hierbei die von ihr
festgelegte Barabfindung je Aktie mitgeteilt.



Die Carl Mahr Holding GmbH hat mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung von
unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit
Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.



Weiter hat die Carl Mahr Holding GmbH mitgeteilt, dass sie die Höhe der
Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
NanoFocus AG auf EUR 1,76 je Aktie der NanoFocus AG festgelegt hat. Der
gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der Carl Mahr
Holding GmbH in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die
Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.



Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des
Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG
wirksam. Die NanoFocus AG wird die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließen und
voraussichtlich am 12. November 2025 stattfinden soll, gesondert bekannt
geben.






Kontakt:
Fabian Lorenz
Investor Relations



Telefon: +49 (0) 221/29831588
E-Mail: ir@nanofocus.de
Internet: www.nanofocus.de




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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    NanoFocus AG
                   Max-Planck-Ring 48
                   46049 Oberhausen
                   Deutschland
   Telefon:        0208 62000 55
   Fax:            0208 62000 99
   E-Mail:         ir@nanofocus.de
   Internet:       www.nanofocus.de
   ISIN:           DE000A40ESC1
   WKN:            A40ESC
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