Caritas, Zuschläge

Caritas erhöht Zuschläge für kurzfristige Dienstplan-Änderungen

04.01.2026 - 15:13:12

Neue Tariftabellen im Caritas-Sektor sehen höhere Zuschläge für kurzfristiges Einspringen vor. Die Regelung fällt mit den MAV-Wahlen zusammen, bei denen Dienstpläne zum zentralen Wahlkampfthema werden.

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands neue, höhere Zuschläge für das kurzfristige „Einspringen“. Für die Mitarbeitervertretungen (MAV) beginnt damit ein kritisches Wahljahr.

Die Landschaft der Arbeitsbeziehungen im kirchlichen Pflege- und Sozialsektor hat sich mit dem neuen Jahr grundlegend verändert. Tausende Beschäftigte in Caritas-Einrichtungen erhalten seit dem 1. Januar höhere finanzielle Anreize, wenn sie kurzfristig Schichten übernehmen. Diese Neuregelung in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Caritas) fällt mit den Vorbereitungen für die MAV-Wahlen 2026 zusammen – ein doppelter Kraftakt für die Interessenvertretungen.

Höhere Bezahlung für mehr Flexibilität

Die aktualisierten Tariftabellen sehen erhöhte Zuschläge für das sogenannte „Einspringen“ vor. Ziel ist eine bessere finanzielle Anerkennung für die Flexibilität der Mitarbeiter. Gleichzeitig wurden verschiedene Zulagen für bestimmte Beschäftigtengruppen zu einer einheitlichen monatlichen Zahlung von 315 Euro zusammengefasst.

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Definition von „kurzfristig“. Arbeitsrechtler betonen, dass die MAV eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der korrekten Anwendung spielt. Sie müssen sicherstellen, dass die Kriterien nicht zu Lasten der Beschäftigten ausgelegt werden. Die neuen Regelungen kommen genau zum richtigen Zeitpunkt: Viele Einrichtungen kämpfen nach den Feiertagen mit akutem Personalmangel.

Anzeige

Passend zum Thema Mitbestimmung – § 87 BetrVG ist das Herzstück Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeit und Dienstplänen. Unser kostenloses E‑Book erklärt praxisnah, welche Rechte MAVs jetzt nutzen können, wie Dienstvereinbarungen rechtssicher formuliert werden und welche Schritte Wahlvorstände beachten sollten, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Unverzichtbar für MAVs im Wahljahr 2026. Jetzt kostenlosen Leitfaden zu §87 BetrVG herunterladen

MAV-Rechte: Mitbestimmung bleibt unantastbar

Die neuen finanziellen Anreize stehen unter einem wichtigen Vorbehalt: Sie hebeln nicht das Mitbestimmungsrecht der MAV bei der Dienstplangestaltung aus. Nach dem Kirchengesetz über die Mitarbeitervertretungen (MVG) hat die MAV bei der Aufstellung und Änderung von Dienstplänen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.

Rechtsexperten warnen davor, dass die höheren Zuschläge nicht als Druckmittel missbraucht werden dürfen, um auf Planungsfehler zu reagieren. Branchendienststellen berichten, dass MAVs ihr Mitbestimmungsrecht zunehmend nutzen, um systematische „Notfallplanung“ zu blockieren. Die Kernfrage lautet: Dient die höhere Bezahlung der Fairness oder soll sie planerisches Versagen kaschieren?

Wahljahr 2026: Dienstplan wird zum Kampfthema

Für viele Mitarbeitervertretungen ist 2026 ein „Super-Wahljahr“. Nach neuen Wahlregeln des EKD-Rats aus dem Spätjahr 2025 organisieren MAVs derzeit Wahlvorstände und bereiten die turnusmäßigen Wahlen vor.

Das Thema Dienstplangestaltung entwickelt sich zum zentralen Wahlkampfthema. Amtsinhaber verweisen auf die erfolgreiche Durchsetzung der neuen Zuschläge als Beleg für ihre Verhandlungsstärke. In Einrichtungen mit chronisch instabilen Plänen ist dagegen der Kampf gegen Überlastung das beherrschende Thema. Die vereinfachten Wahlverfahren sollen einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.

Sektor unter Druck: Zwischen Personalmangel und Bürokratie

Die Neuregelungen kommen in einem angespannten Marktumfeld. Der bundesweite Pflegemindestlohn steigt im Juli 2026 erneut. Die Kombination aus höheren Grundgehältern und flexiblen Zuschlägen ist Teil einer Gesamtstrategie zur Personalbindung.

Doch die Praxis stößt auf Hürden. Einrichtungsleitungen klagen über administrative Komplexität. Personalabteilungen sind doppelt belastet: Sie müssen neue Gehaltscodes umsetzen und gleichzeitig die MAV-Wahlen begleiten. Es gibt Befürchtungen, dass eine zu strikte Auslegung der Mitbestimmungsrechte zu temporären Dienstausfällen führen könnte, wenn das „Einspringen“ durch bürokratische Hürden erschwert wird.

Ausblick: Verhandlungen und Gerichtsstreits zeichnen sich ab

Für das erste Quartal 2026 erwartet der Sektor eine Welle neu verhandelter Dienstvereinbarungen. Die MAVs werden darauf drängen, klare Protokolle für die Auslösung der Zuschläge zu vereinbaren, um Grauzonen zu beseitigen.

Mit dem Beginn der heißen Wahlkampfphase im Frühjahr wird die Debatte zwischen „verlässlicher Freizeit“ und „flexibler Bezahlung“ weiter eskalieren. Arbeitsrechtler prognostizieren eine Zunahme von Gerichtsverfahren. Diese werden die Grenzen zwischen den neuen finanziellen Anreizen und den gesetzlichen Mitbestimmungsrechten ausloten – und damit das kirchliche Arbeitsrecht für das restliche Jahrzehnt prägen.

Anzeige

PS: Viele MAVs unterschätzen den Spielraum bei Dienstvereinbarungen – und riskieren damit langwierige Rechtsstreitigkeiten. Das kostenlose E‑Book zum Betriebsverfassungsgesetz fasst die wichtigsten Mitbestimmungsrechte zusammen, liefert Checklisten für dienstplanrelevante Vereinbarungen und zeigt praxisnah, wie Wahlvorstände rechtssicher handeln. Jetzt kostenlosen Leitfaden sichern und Dienstvereinbarungen vorbereiten

@ boerse-global.de