BVL, Risiken

BVL warnt vor Risiken durch Nahrungsergänzungsmittel

16.01.2026 - 03:23:11

Das Bundesamt für Verbraucherschutz weist auf Gefahren durch Überdosierung und verunreinigte Produkte hin und kritisiert erhebliche Lücken in der EU-Regulierung.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz warnt eindringlich vor den Gesundheitsgefahren durch Nahrungsergänzungsmittel. Der Boom der Pillen und Pulver verleitet zu falscher Sicherheit – doch die Produkte sind oft unnötig und riskant.

Überdosierung: Die unterschätzte Gefahr

Eine der größten Risiken ist die Überdosierung. Viele Verbraucher glauben: Viel hilft viel. Doch besonders fettlösliche Vitamine wie Vitamin D oder Mineralstoffe wie Zink können in zu hohen Dosen schaden. Das BVL warnt, dass die empfohlenen Mengen bei Pulvern leicht überschritten werden. Die Wirkung vieler Kombipräparate ist zudem kaum erforscht.

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Viele Menschen wissen nicht, welche Nährstoffwerte im Blut echte Warnsignale sind – und nehmen deshalb oft unnötige oder riskante Nahrungsergänzungsmittel. Ein kostenloser 25‑seitiger Report erklärt leicht verständlich, welche Laborwerte (z. B. Vitamin D, Zink, TSH, Cholesterin) wann auffällig sind, welche Grenzwerte wichtig sind und wann eine ärztliche Abklärung nötig ist. Mit praktischen Tipps, was Sie vor einer Supplementierung testen lassen sollten, um Überdosierungen zu vermeiden. Jetzt kostenlosen Laborwerte-Check anfordern

Verbraucherschützer fordern deshalb seit Jahren gesetzliche Höchstmengen für Nährstoffe in diesen Mitteln.

Verunreinigungen: Der unsichere Online-Kauf

Besonders riskant sind Produkte aus dem Online-Handel. Sie entziehen sich oft wirksamen Kontrollen. Immer wieder finden Behörden in NEM illegale oder gesundheitsschädliche Substanzen.

Betroffen sind vor allem Mittel für:
* Gewichtsabnahme
* Muskelaufbau
* Potenzsteigerung

In solchen Produkten wurden bereits nicht zugelassene Arzneistoffe, aggressive Stimulanzien oder sogar krebserregende Stoffe nachgewiesen. Das BVL rät zu äußerster Vorsicht bei unrealistischen Werbeversprechen im Internet.

Der große Irrtum: NEM sind keine Medikamente

Ein zentrales Problem: Vielen Verbrauchern ist der rechtliche Unterschied nicht klar. Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel, nicht als Arzneimittel.

Das bedeutet im Klartext:
* Keine Zulassung: Im Gegensatz zu Medikamenten durchlaufen sie kein Prüfverfahren auf Wirksamkeit und Sicherheit.
* Keine Vorabkontrolle: Hersteller müssen Produkte nur anzeigen, nicht genehmigen lassen.
* Verbotene Versprechen: Krankheitsbezogene Werbeaussagen sind illegal, finden sich aber häufig – besonders in Sozialen Medien.

Die Verantwortung für die Sicherheit trägt allein der Hersteller.

Ein boomender Markt mit Lücken

Rund ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland nimmt regelmäßig NEM. Dieser riesige Markt trifft auf erhebliche regulatorische Lücken auf EU-Ebene.

Kritikpunkte der Verbraucherschützer:
* Fehlende, verbindliche Höchstmengen für Nährstoffe
* Keine Positivliste für pflanzliche Inhaltsstoffe (Botanicals)
* Fehlende Qualitätsstandards für viele Extrakte

Während Behörden Orientierungshilfen erarbeiten, fordern Verbraucherzentralen ein nationales Prüfverfahren vor Markteinführung.

Was Verbraucher jetzt tun können

Bis schärfere Gesetze kommen, liegt viel Verantwortung beim Einzelnen. Das BVL rät:
* Die Notwendigkeit kritisch hinterfragen: Bei ausgewogener Ernährung sind NEM meist überflüssig.
* Nicht auf Werbeversprechen hereinfallen.
* Vor Einnahme mit Arzt oder Apotheker sprechen – besonders bei Vorerkrankungen oder Medikamenten.

Aufklärungsportale wie “Klartext Nahrungsergänzung” sollen das Bewusstsein für einen sicheren Umgang schärfen.

@ boerse-global.de