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Bundeswehr erhält automatisch Zugriff auf Meldedaten junger Erwachsener

07.02.2026 - 01:33:12

Eine Gesetzesänderung verpflichtet Meldeämter zur automatischen Datenübermittlung an die Bundeswehr. Das bisherige Widerspruchsrecht wurde ersatzlos gestrichen.

Eine umstrittene Gesetzesänderung gibt der Bundeswehr direkten Zugang zu den Adressdaten aller Jugendlichen kurz vor ihrer Volljährigkeit. Das bisherige Widerspruchsrecht wurde ersatzlos gestrichen.

Seit dem 1. Januar 2026 müssen die Meldebehörden die Daten aller 17-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit automatisch an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermitteln. Grundlage ist das „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“, das eine zentrale Passage im Bundesmeldegesetz geändert hat. Der Zweck: Die jungen Erwachsenen sollen Informationsmaterial zu Karrieremöglichkeiten bei der Truppe erhalten.

Alle bestehenden Widersprüche sind ungültig

Die Neuregelung hat eine gravierende Folge: Sämtliche in der Vergangenheit eingelegten Widersprüche gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr sind seit Jahresbeginn automatisch unwirksam. Die Behörden wurden angewiesen, diese gespeicherten Übermittlungssperren zu löschen. Selbst wer sich früher aktiv gegen Kontakt durch das Militär entschied, steht nun auf den Verteilerlisten.

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Kommunen wie Potsdam und Borken haben in den vergangenen Wochen begonnen, ihre Bürger über die Änderung zu informieren. Sie stellen klar: Neue Anträge auf eine solche Sperre können nicht mehr gestellt und müssen abgelehnt werden. Die Datenweitergabe ist jetzt verpflichtend.

Nur Bundeswehr-Daten betroffen – andere Rechte bleiben

Die Abschaffung betrifft ausschließlich die Weitergabe an die Bundeswehr. Andere wichtige Datenschutzrechte der Bürger bleiben unberührt. Weiterhin möglich sind Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Parteien, Adressbuchverlage, Religionsgemeinschaften oder zu Jubiläen. Bereits bestehende Sperren in diesen Bereichen behalten ihre Gültigkeit.

Hintergrund: Personalnot und „Neuer Wehrdienst“

Die Maßnahme fällt in eine Zeit intensivierter Rekrutierungsbemühungen. Die Bundesregierung will die personelle Stärke der Truppe sichern und ausbauen. Die Abschaffung der Sperre ist Teil einer größeren Strategie, zu der auch die Debatte um einen „Neuen Wehrdienst“ gehört. Dieser könnte ab 2026 verpflichtende Elemente wie Musterungen vorsehen.

Kritiker sehen in der automatischen Datenweitergabe eine Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Staat stelle hier sein Interesse an Nachwuchsgewinnung über das Datenschutzinteresse des Einzelnen – ohne Wahlmöglichkeit.

Was kommt jetzt auf die Jugendlichen zu?

Die unmittelbare Folge: Bis zum 31. März 2026 müssen die Meldeämter die Daten des Jahrgangs 2009, der 2027 volljährig wird, an die Bundeswehr übermitteln. In den kommenden Monaten werden daher deutlich mehr junge Haushalte Post von den Streitkräften erhalten.

Ob die direkte Ansprache tatsächlich mehr Freiwillige bringt, ist offen. Klar ist: Der Bund geht neue, direktere Wege in der Personalgewinnung. Die Suche nach dem richtigen Gleichgewicht zwischen Landesverteidigung und Privatsphäre bleibt auf der politischen Agenda.

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