Bundestariftreuegesetz, Vergaberegeln

Bundestariftreuegesetz verschärft Vergaberegeln ab sofort

06.01.2026 - 05:13:13

Das neue Gesetz verpflichtet Bieter auf Bundesaufträge ab 50.000 Euro zur Einhaltung tariflicher Löhne. Verstöße können zu hohen Strafen und Ausschluss von Ausschreibungen führen.

Ab heute gelten für alle Bieter auf öffentliche Aufträge des Bundes deutlich strengere Regeln. Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist in Kraft getreten und verlangt von Unternehmen verbindliche Zusagen zu tarifgerechten Löhnen. Was bedeutet das für den Wettbewerb?

Kern: Tariftreueversprechen ab 50.000 Euro

Herzstück der Neuregelung ist das sogenannte Tariftreueversprechen. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes mit einem geschätzten Wert von mindestens 50.000 Euro netto dürfen Verträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifkonforme Arbeitsbedingungen garantieren.

Diese Pflicht gilt nicht nur für den Hauptauftragnehmer. Sie erstreckt sich über die gesamte Lieferkette – also auch auf Subunternehmer und Leiharbeitsfirmen. Ausnahmen für Startups, die in der Diskussion waren, wurden nicht in das Gesetz aufgenommen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legt fest, welche Referenztarifverträge als Maßstab für Vergütung, Arbeitszeiten und Urlaub gelten. Unternehmen müssen im Vergabeverfahren eine verbindliche Erklärung zu deren Einhaltung abgeben.

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Zur Überwachung wurde eine neue Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet. Diese Behörde kann Stichproben durchführen und Verdachtsfälle untersuchen.

Die Sanktionen bei Verstößen sind drastisch: Vertragsstrafen von bis zu einem Prozent des Auftragswerts pro Verstoß sind möglich, bei Mehrfachverstößen bis zu zehn Prozent. Im Extremfall droht sogar die fristlose Kündigung des Vertrags und ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahre.

Geteilte Reaktionen: Bürokratiemonster oder fairer Wettbewerb?

Die Wirtschaft reagiert gespalten auf das Gesetz. Arbeitgeberverbände wie die BDA kritisieren das BTTG scharf. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter spricht von einem “Bürokratiemonster“, das Unternehmen fremde Tarifstrukturen aufzwinge und die Vergabe verkompliziere. Kritiker befürchten, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen von Bundesaufträgen abgeschreckt werden.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und die Gewerkschaften begrüßen die Regelung dagegen. Der Staat dürfe mit Steuergeldern keine Lohnunterbietung finanzieren, argumentiert Bas. Das Gesetz sorge für fairen Wettbewerb, da tarifgebundene Unternehmen bisher gegenüber Billiganbietern im Nachteil waren. Die IG BAU betont, dass öffentliche Infrastrukturprojekte auf fairen Arbeitsstandards aufbauen müssen.

Unternehmen müssen jetzt handeln

Rechtsberater und Verbände wie der ZVEH raten Unternehmen zu sofortigen Überprüfungen ihrer Prozesse. Vor allem drei Schritte sind entscheidend:

  • Lohnanalyse: Aktuelle Gehälter müssen mit den vom BMAS festgelegten Referenztarifen abgeglichen werden.
  • Subunternehmer-Prüfung: Verträge mit Zulieferern müssen um Klauseln ergänzt werden, die die BTTG-Anforderungen widerspiegeln.
  • Dokumentation: Systeme zur Nachweisführung über Arbeitszeiten und Lohnzahlungen müssen etabliert werden – die Beweislast liegt beim Auftragnehmer.

Trotz Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren Ende 2025 setzte die Koalition aus SPD und CDU die Regelung für Anfang 2026 durch. Wie sich das BTTG auf Vergabegeschwindigkeiten und Preise auswirkt, wird sich nun in der Praxis zeigen. Die ersten Ausschreibungen unter dem neuen Regime werden bereits diese Woche erwartet.

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