Bundessozialgericht stoppt „Teilrenten-Trick“ für PKV-Rentner
05.02.2026 - 17:27:12Das Bundessozialgericht hat eine beliebte Hintertür für privatversicherte Rentner endgültig verschlossen. Ein kurzzeitiger Bezug einer Teilrente reicht nicht aus, um beitragsfrei in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Diese Grundsatzentscheidung bestätigt eine kürzlich in Kraft getretene Gesetzesänderung und zementiert die hohen Beiträge für Tausende PKV-Rentner im Alter.
Urteil schafft Rechtsklarheit nach Jahren des Streits
In seinem Urteil vom 22. Januar stellte der zuständige Senat klar: Der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung erfordert eine dauerhafte Einkommensprognose. Eine nur für wenige Monate strategisch reduzierte Rente begründe keine „regelmäßigen“ Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze, so die Richter. Im konkreten Fall hatte ein Rentner seine Bezüge kurzzeitig unter die Grenze von 565 Euro gesenkt, um über seine Ehefrau in die GKV zu gelangen. Das Gericht wertete dies als Missbrauch eines Instruments des sozialen Ausgleichs.
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Ende einer umstrittenen Praxis
Die Entscheidung beendet eine Praxis, die als „Teilrenten-Trick“ bekannt wurde. Viele Rentner nutzten die Möglichkeiten des Flexirentengesetzes, um angesichts explodierender PKV-Beiträge legal in die GKV zurückzukehren. Die Rechtslage war bis zuletzt uneinheitlich: Während ein Landessozialgericht die Methode als legitim ansah, stufte ein anderes sie als rechtsmissbräuchlich ein. Diese Unsicherheit machte das Grundsatzurteil unumgänglich.
Gesetzgeber und Gericht ziehen an einem Strang
Bereits zum 1. Januar 2026 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Weg über die Teilrente explizit versperrt. Das Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt nun, dass ein solches Vorgehen auch nach der alten Rechtslage unzulässig war. Diese doppelte Absicherung durch Legislative und Judikative schiebt dem Trick endgültig einen Riegel vor. Die Botschaft ist eindeutig: Die Solidargemeinschaft der GKV steht nicht für strategische Finanzoptimierungen zur Verfügung.
Weitreichende Folgen für die Altersvorsorge
Für privatversicherte Personen, die dem Rentenalter entgegensehen, hat die Entscheidung massive Konsequenzen. Eine beliebte Exit-Strategie aus der teuren PKV im Alter ist damit vom Tisch. Experten betonen: Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung mit großer Tragweite. Wer sich für die PKV entscheidet, muss die hohen Altersbeiträge einkalkulieren – ein späterer Wechsel in das günstigere GKV-System ist auf diesem Weg nicht mehr möglich.


