Bundesfinanzministerium, NATO-Beschafferliste

Bundesfinanzministerium veröffentlicht aktuelle NATO-Beschafferliste

23.01.2026 - 04:05:12

Das Bundesfinanzministerium hat die aktualisierte Liste der NATO-Stellen für 2026 veröffentlicht. Deutsche Zulieferer müssen diese prüfen, um Mehrwertsteuerbefreiungen korrekt anwenden und finanzielle Risiken vermeiden zu können.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die offizielle Liste der beschaffungsberechtigten NATO-Stellen für 2026 freigegeben. Für deutsche Zulieferer ist diese jährliche Aktualisierung entscheidend, um Mehrwertsteuerbefreiungen korrekt anwenden zu können.

Die Liste, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft trat, ist für alle Lieferanten bindend, die ihre Rechnungen umsatzsteuerfrei stellen wollen. Grundlage ist das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. Es erlaubt die steuerfreie Lieferung von Waren und Dienstleistungen an ausländische NATO-Truppen und deren ziviles Personal. Diese Steuererleichterung ist ein wesentlicher Bestandteil von Deutschlands Verpflichtungen als Gastgebernation.

Steuerfreie Lieferungen nur an gelistete Stellen

Die rechtliche Grundlage für diesen Sonderfall findet sich nicht im deutschen Steuerrecht, sondern in internationalen Verträgen. Artikel 67 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bildet die Basis für die Befreiung.

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Damit eine Lieferung umsatzsteuerfrei bleibt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Der Auftrag muss direkt von einer in der BMF-Liste geführten Stelle stammen. Die gelieferten Waren oder Dienstleistungen müssen ausschließlich für die NATO-Truppen oder deren Angehörige bestimmt sein. Die liefernden Unternehmen müssen zudem einen sogenannten Abwicklungsschein der beschaffenden Stelle als Nachweis vorhalten. Dieses Dokument ist bei Steuerprüfungen entscheidend.

Finanzielle Risiken für deutsche Unternehmen

Die Veröffentlichung der neuen Liste ist ein wichtiger Weckruf für alle deutschen Zulieferer. Unternehmen müssen die aktualisierte Liste umgehend in ihre Rechnungsstellung und Compliance-Systeme integrieren. Liefert ein Unternehmen steuerfrei an eine Stelle, die nicht mehr gelistet ist, haftet es für die nicht gezahlte Mehrwertsteuer – ein erhebliches finanzielles Risiko.

Steuerberater betonen die Wichtigkeit interner Kontrollmechanismen. Eine regelmäßige Überprüfung der Geschäftspartner gegen die offizielle BMF-Liste vor Auftragsannahme ist ein grundlegender Schritt im Risikomanagement. Dies betrifft eine breite Palette von Branchen: von Bau- und Instandhaltungsdienstleistungen über Catering und Transport bis hin zur Gerätelieferung.

Liste öffentlich zugänglich

Das BMF-Schreiben mit der vollständigen Liste für 2026 ist auf der Website des Ministeriums öffentlich zugänglich. Diese Transparenz ist für einen reibungslosen Beschaffungsprozess unerlässlich. Sie ermöglicht es Lieferanten, den Status ihrer Kunden eigenständig zu prüfen und konforme Buchhaltungsunterlagen zu führen.

Steuerberatungskanzleien spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung dieser Information. Sie unterstützen ihre Mandanten dabei, die notwendigen Verfahrensanpassungen für das gesamte Jahr 2026 vorzunehmen.

Die jährliche Aktualisierung ist eine routinemäßige, aber unverzichtbare Aufgabe der deutschen Finanzverwaltung. Sie spiegelt die fortwährende Präsenz und operative Anpassungen der alliierten Streitkräfte in Deutschland wider. Solange NATO-Truppen unter den aktuellen Verträgen in Deutschland stationiert sind, bleibt diese jährliche Klarstellung ein fester Bestandteil für einen spezialisierten Wirtschaftszweig.

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