Bundesfinanzhof, Frist

Bundesfinanzhof schärft Frist für Erbschaftsteuer nach

26.12.2025 - 16:54:12

Ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs verschiebt den Start der Verjährungsfrist für Erbschaftsteuer auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Bestätigung des Erbstatus. Dies ermöglicht Nachforderungen auch nach vielen Jahren.

Ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs stellt die Verjährungsfrist für Erbschaftsteuer auf den Kopf. Die Frist beginnt demnach erst, wenn Erben durch einen gerichtlichen Beschluss „sichere Kenntnis“ von ihrem Status haben – und nicht schon beim Auffinden eines Testaments. Das kann Steuernachforderungen selbst nach über einem Jahrzehnt ermöglichen.

„Sichere Kenntnis“ statt bloßem Verdacht

Im Zentrum des Urteils (Az. II R 28/22) steht die Auslegung der Festsetzungsfrist nach § 170 der Abgabenordnung. Das Gericht entschied, dass die vierjährige Frist für die Steuerfestsetzung nicht mit dem Fund eines Testaments startet. Sie beginnt erst, wenn der Erbe seine Rechtsstellung zweifelsfrei kennt. In strittigen Fällen liefert diese Gewissheit oft erst ein Vorbescheid oder ein Erbschein des Nachlassgerichts.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) warnt in ihrer aktuellen Analyse vor der praktischen Tragweite: Erben, die sich nach Jahren in Sicherheit wiegen, könnten eine böse Überraschung erleben. Solange die Gültigkeit eines Testaments ungeklärt ist, ruht die Verjährungsuhr.

Der zugrunde liegende Fall zeigt, wie lang der Arm des Fiskus sein kann. Es ging um eine Erbschaft aus dem Jahr 1988.

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  • 1989 wurde ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge ausgestellt, da kein Testament vorlag.
  • 2003 tauchte ein Testament auf, das einen Neffen als Alleinerben einsetzte.
  • Erst 2007 signalisierte das Nachlassgericht, einen neuen Erbschein zugunsten des Neffen ausstellen zu wollen.
  • 2010 legte das Finanzamt eine geänderte Erbschaftsteuerfestsetzung gegen den Neffen vor.

Der Kläger argumentierte vergebens, die Frist sei bereits 2003 mit dem Fund des Testaments abgelaufen. Der BFH sah den Startpunkt erst Ende 2007, als das Gericht die Gültigkeit bestätigte. Die Nachforderung von 2010 war damit rechtzeitig.

Klare Botschaft für Erben und Berater

Die Botschaft des Urteils an Steuerberater und Testamentsvollstrecker ist eindeutig: Der bloße Verdacht oder ein Dokument reichen nicht aus. Erst eine gerichtliche Bestätigung schafft die nötige Sicherheit. „Die Annahme, der Fund eines Testaments starte die Uhr, ist in strittigen Fällen nun widerlegt“, kommentiert das DATEV magazin.

Für Erben bedeutet das: Bei spät gefundenen oder angefochtenen Testamenten sollte das Vermögen nie vollständig verteilt werden, bevor der steuerliche Status endgültig geklärt ist – selbst wenn der Erbfall Jahre zurückliegt.

Abgrenzung: Erbschaft- versus Einkommensteuer

Wichtig ist die Abgrenzung: Das Urteil betrifft spezifisch die Erbschaftsteuer. Die Frist beginnt hier mit der Kenntnis vom Erwerb. Für übernommene Einkommensteuer-Schulden des Verstorbenen gelten andere Regeln. Bei Steuerhinterziehung des Erblassers kann die Festsetzungsfrist hier bis zu zehn Jahre betragen – ein separates Risiko für Erben.

Mit der FAZ-Analyse zum Jahreswechsel 2025/26 dürfte das Thema neue Aufmerksamkeit erhalten. Experten rechnen damit, dass Finanzämter „alte“ Fälle nun verstärkt prüfen werden, sobald sich neue rechtliche Klarheit ergibt.

@ boerse-global.de