Bundesfinanzhof: Neun steuerliche Grundsatzurteil veröffentlicht
05.02.2026 - 17:46:11Der Bundesfinanzhof hat neun richtungsweisende Urteile veröffentlicht. Sie betreffen Millionen Bürger und Unternehmen – von Corona-Hilfen bis zum Kindergeld.
Besonders brisant ist die Entscheidung zu staatlichen Corona-Soforthilfen. Der BFH bestätigte, dass diese als steuerpflichtige Betriebseinnahmen gelten. Das war erwartet worden. Der Pferdefuß liegt anderswo: Musste die Hilfe später zurückgezahlt werden, bleibt die Steuerpflicht für das Jahr des Zuflusses dennoch bestehen. Die Rückzahlung wirkt sich erst im Jahr der Überweisung steuermindernd aus. Für betroffene Firmen bedeutet das eine doppelte Belastung: Sie müssen das Geld zurückgeben und haben gleichzeitig eine Steuerschuld aus der Vergangenheit. Ein erheblicher Liquiditätsengpass droht.
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Kindergeld: Mehrbedarf bei Behinderung gestärkt
Eine erfreuliche Nachricht kommt für Familien mit erwachsenen Kindern, die wegen einer Behinderung nicht für sich sorgen können. Der BFH urteilte, dass Mehraufwendungen – etwa für eine rollstuhlgerechte Wohnung – als behinderungsbedingter Mehrbedarf anerkannt werden müssen. Diese Kosten sind bei der Prüfung der Selbstunterhaltsfähigkeit abzuziehen. Das stärkt den Kindergeldanspruch erheblich. Können die genauen Kosten nicht beziffert werden, müssen die Finanzbehörden sie schätzen. Eine klare Ansage an die oft zögerlichen Familienkassen.
Gewerbesteuer: Erstattungszinsen sind steuerpflichtig
In einem weiteren Grundsatzurteil brachte der BFH Klarheit zur Gewerbesteuer. Zinsen, die das Finanzamt auf eine Gewerbesteuer-Erstattung zahlt, gelten als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Unternehmen müssen diese in ihrer Gewinnermittlung erfassen. Eine scheinbare Kleinigkeit mit großer praktischer Relevanz für die Buchhaltung.
Sofortiger Handlungsbedarf für Betroffene
Die Urteile sind sofort bindend. Steuerberater raten zu schnellem Handeln:
* Unternehmen mit Corona-Hilfen sollten sofort ihre alten Steuerbescheide prüfen und sich auf Nachforderungen einstellen.
* Betroffene Familien können nun für vergangene Jahre eine Neuprüfung ihres Kindergeldanspruchs beantragen.
* Alle Unternehmen müssen Erstattungszinsen korrekt in der Buchhaltung erfassen.
Das Bundesfinanzministerium wird voraussichtlich Anwendungsschreiben folgen lassen, um die einheitliche Umsetzung zu sichern. Bis dahin gelten die veröffentlichten Urteilstexte als maßgebliche Richtschnur. Sie zeigen erneut, wie tief finanzgerichtliche Entscheidungen in die wirtschaftliche und private Lebenswirklichkeit eingreifen.


