Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmer bei Standortwechsel
05.02.2026 - 10:14:12Arbeitnehmer müssen bei betriebsbedingten Versetzungen nicht automatisch auf Abfindungen verzichten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil klargestellt.
Urteil setzt neue Maßstäbe für Sozialpläne
Das höchste deutsche Arbeitsgericht wies am 27. Januar 2026 die Revision eines Arbeitgebers zurück und bestätigte damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Kern der Entscheidung: Ausschlussklauseln in Sozialplänen müssen präzise formuliert sein. Ein pauschaler Abfindungsausschluss für Mitarbeiter, die einen Standortwechsel ablehnen, ist unwirksam.
„Das Urteil stärkt die Position der Beschäftigten in Umstrukturierungsprozessen erheblich“, erklärt eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin. „Die Freiwilligkeit einer Kündigung wird jetzt strenger geprüft, wenn sie im Kontext einer unzumutbaren Versetzung erfolgt.“
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Wann ist ein Wechsel „zumutbar“?
Der konkrete Fall entstand durch eine Betriebsverlegung. Der Arbeitgeber bot betroffenen Mitarbeitern eine Weiterbeschäftigung am neuen Standort an – ohne Abfindung für Ablehnende. Doch was gilt als zumutbare Alternative?
Das Gericht stellt klar: Entscheidend sind die konkreten Umstände. Deutlich längere Anfahrtswege, Gehaltseinbußen oder fachfremde Tätigkeiten können einen Wechsel unzumutbar machen. Dann liegt keine freiwillige Kündigung vor, sondern eine betriebsbedingte – mit Anspruch auf Sozialplanleistungen.
„Allein die Existenz von Umzugsbeihilfen macht einen Wechsel nicht automatisch akzeptabel“, betont ein Gewerkschaftsjurist. Die Folgekosten der Versetzung müssen fair ausgeglichen werden.
Praktische Folgen für Betriebsräte und Unternehmen
Für laufende und künftige Restrukturierungen hat das Urteil direkte Konsequenzen:
Präzisere Sozialplan-Verhandlungen
Arbeitgeber und Betriebsräte müssen Ausschlussklauseln jetzt detaillierter ausgestalten. Vage Formulierungen, die pauschal Abfindungen ausschließen, dürften vor Gericht kaum noch Bestand haben.
Höhere Umstrukturierungskosten
Unternehmen müssen mit höheren finanziellen Belastungen rechnen. Können weniger Mitarbeiter durch Versetzungsangebote von Abfindungen ausgenommen werden, steigen die Sozialplan-Kosten. Experten raten zu attraktiveren Umzugsanreizen statt zum Druckmittel des Abfindungsentzugs.
Stärkung der Betriebsräte
Gerade in transformierenden Branchen wie Automobilindustrie oder Maschinenbau erhalten Arbeitnehmervertreter durch dieses Urteil bessere Argumente. Sie können nun wirksamer für Beschäftigte eintreten, die aus persönlichen oder familiären Gründen nicht umziehen können oder wollen.
Klarheit in unsicheren Zeiten
Das Urteil bringt mehr Rechtssicherheit in einem komplexen Feld. Es setzt eine Reihe von BAG-Entscheidungen fort, die das Spannungsfeld zwischen unternehmerischer Freiheit und Arbeitnehmerschutz austarieren.
Die schriftliche Urteilsbegründung, die in den kommenden Wochen erwartet wird, wird weitere Details zu den Zumutbarkeitskriterien liefern. Bis dahin sendet das BAG ein klares Signal: Die Gerichte wachen über faire Verteilungsschlüssel in Sozialplänen – besonders wenn ganze Belegschaften in Bewegung geraten.
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