Bundesagentur, Digitale

Bundesagentur startet Digitale Aktionswoche für Inklusion

26.11.2025 - 05:31:12

Die Bundesagentur für Arbeit startet eine digitale Aktionswoche zur Förderung von Inklusionsvereinbarungen, während neue Strafzahlungen von bis zu 815 Euro monatlich drohen.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt heute die Weichen für mehr Inklusion am Arbeitsplatz: Mit der „Digitalen Aktionswoche” startet eine bundesweite Initiative, die Unternehmen und Menschen mit Behinderungen zusammenbringen soll. Der Zeitpunkt ist kein Zufall – denn seit Januar 2025 drohen Arbeitgebern drastisch erhöhte Strafzahlungen von bis zu 815 Euro monatlich, wenn sie ihre Beschäftigungspflicht ignorieren.

Die einwöchige Veranstaltung, die bis zum 3. Dezember läuft, rückt unter dem Motto „Inklusion trifft Arbeitsmarkt” ein Thema in den Fokus, das viele Personalabteilungen bisher gerne aufgeschoben haben: die Verhandlung wirksamer Inklusionsvereinbarungen nach § 166 SGB IX. Was früher oft als lästige Pflichtübung galt, entwickelt sich angesichts verschärfter Regelungen zum strategischen Instrument.

Wenn aus Pflicht Strategie wird

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) setzen in dieser Woche auf digitale Formate: Webinare, Online-Sprechstunden und praktische Vermittlungsangebote sollen Unternehmen zeigen, wie sie von staatlichen Zuschüssen und Förderungen profitieren können.

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Doch hinter der freundlichen Fassade lauert der Ernst der Lage. „In Zeiten akuten Fachkräftemangels ist der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen eine wirtschaftliche Nachlässigkeit, die sich Unternehmen nicht mehr leisten können”, heißt es von der BA. Tatsächlich wächst der Druck auf Arbeitgeber erheblich – sowohl rechtlich als auch finanziell.

Ein besonderes Highlight der Aktionswoche: Die BIH präsentiert moderne E-Learning-Module mit KI-generierten Avataren, die Schritt für Schritt durch den komplexen Prozess der Inklusionsvereinbarung führen. Was kompliziert klingt, wird damit auch für kleinere Betriebe handhabbar.

Die 815-Euro-Realität: Zahlen statt Handeln wird teuer

Während die Aktionswoche Zuckerbrot verteilt, schwingt die aktualisierte Ausgleichsabgabe die Peitsche. Seit dem 1. Januar 2025 gelten deutlich verschärfte Strafzahlungen für Unternehmen, die die gesetzliche Beschäftigungsquote von fünf Prozent schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen.

Besonders hart trifft es sogenannte „Null-Beschäftiger” – Firmen, die trotz Verpflichtung keine einzige schwerbehinderte Person einstellen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz werden nun 815 Euro monatlich fällig – ein spürbarer Anstieg gegenüber den bisherigen 720 Euro.

Die Staffelung für 2025 (zahlbar bis 31. März 2026):
* 155 Euro bei einer Quote von 3 bis unter 5 Prozent
* 275 Euro bei 2 bis unter 3 Prozent
* 405 Euro bei über 0 bis unter 2 Prozent
* 815 Euro bei null Prozent (keine Beschäftigung)

Was bedeutet das konkret? Ein Unternehmen mit 100 Arbeitsplätzen, das seiner Pflicht zur Beschäftigung von fünf schwerbehinderten Mitarbeitenden nicht nachkommt, zahlt künftig knapp 49.000 Euro jährlich – Geld, das als Betriebsausgabe weitgehend nicht absetzbar ist. Die Botschaft ist klar: Einfach zahlen statt integrieren wird bewusst unattraktiv gemacht.

Bundesarbeitsgericht stärkt Mitbestimmung

Zusätzlichen Rückenwind erhalten Schwerbehindertenvertretungen durch ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Oktober 2024. Die Richter entschieden, dass auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) wahlberechtigt sind (Az. 7 ABR 36/23).

Diese Entscheidung erweitert das demokratische Mandat der SBV erheblich. Da die Schwerbehindertenvertretung das zentrale Gremium ist, das die Verhandlung einer Inklusionsvereinbarung einfordern kann, müssen Arbeitgeber deren Forderungen nun noch ernster nehmen.

Typische Inhalte solcher Vereinbarungen:
* Konkrete Personalziele für die nächsten 3-5 Jahre
* Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung (IT-Systeme, Gebäude)
* Verfahren zur Einbindung des Integrationsteams in die Personalplanung

Rechtsexperten sprechen von einer „Compliance-Zange”: Die Kombination aus BAG-Urteil und erhöhten Strafzahlungen macht 2025 zum entscheidenden Jahr für die Aushandlung dieser Vereinbarungen.

Vom Papiertiger zum Personalinstrument

Der Zusammenfall von Digitaler Aktionswoche und neuer Strafstruktur markiert einen Paradigmenwechsel im deutschen Arbeitsrecht. Was lange als bürokratische Pflichtübung galt, wird zum strategischen HR-Instrument umgedeutet.

„Die Erhöhung auf 815 Euro sendet ein klares politisches Signal: Sich aus der sozialen Verantwortung herauszukaufen, wird wirtschaftlich unattraktiv”, analysiert Arbeitsmarktforscherin Dr. Elena Weber. „Der eigentliche Treiber ist aber die demografische Klippe. Die Digitale Aktionswoche ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung – es geht darum, die einzige wachsende Reserve inländischer Arbeitskräfte zu erschließen.”

Auch die Einführung KI-gestützter Schulungsmodule durch die BIH zeigt: Die Unterstützungsinfrastruktur wird modernisiert. Indem der administrative Aufwand für Inklusionsvereinbarungen reduziert wird, entkräftet der Staat die oft vorgebrachte Ausrede, das Verfahren sei „zu kompliziert” – ein Argument, das besonders kleine und mittelständische Unternehmen gerne nutzten.

Jetzt noch handeln – oder 2026 zahlen

Während die Aktionswoche bis zum 3. Dezember läuft, erwarten Branchenbeobachter einen Ansturm auf Beratungen zu staatlichen Zuschüssen für barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung.

Der Blick richtet sich bereits auf 2026: Bis zum 31. März müssen Unternehmen ihre Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 begleichen. Personalabteilungen sind gut beraten, die verbleibenden Wochen zu nutzen, um ihre Quote zu prüfen. Die Einstellung eines schwerbehinderten Auszubildenden oder Mitarbeitenden kann die Jahresdurchschnittsquote noch beeinflussen – und potenziell Tausende Euro an Strafzahlungen im kommenden Frühjahr einsparen.

Mit den für Ende 2026 anstehenden SBV-Wahlen dürfte der durch das BAG-Urteil erweiterte Wählerkreis zu selbstbewussteren Interessenvertretungen führen. Eines steht fest: Die Inklusionsvereinbarung bleibt auf absehbare Zeit ein zentrales Thema der deutschen Arbeitsbeziehungen.

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