Bürokratieentlastungsgesetz IV: Wie die Digitalisierung die Arbeitssicherheit verändert
19.01.2026 - 11:22:12Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Compliance-Landschaft in deutschen Unternehmen grundlegend umgekrempelt. Seit Inkrafttreten 2025 ersetzt die digitale Textform weitgehend die handschriftliche Unterschrift – auch bei Sicherheitsunterweisungen.
Vom Papierstapel zum digitalen Nachweis
Die strengen Schriftform-Vorgaben für wesentliche Arbeitsbedingungen gehören der Vergangenheit an. Stattdessen genügen heute digitale Dokumente per E-Mail oder im HR-Portal, sofern sie zugänglich, druckbar und speicherbar. Diese Änderung durch das BEG IV wirkt sich direkt auf die Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen aus.
„Die Harmonisierung ist entscheidend“, erklärt ein Compliance-Experte. Zwar verlangte das Arbeitsschutzgesetz nie zwingend die „nasse Unterschrift“ für Unterweisungen. Doch die bisherige Rechtsvorsicht führte oft zu papierbasierten „Unterweisungsordnern“. Das neue Gesetz bestätigt nun den digitalen Ansatz und beseitigt den Medienbruch zwischen digitaler Schulung und Papierdokumentation.
Im Mittelpunkt steht die digitale Nachvollziehbarkeit. Moderne Sicherheitsmanagementsysteme erfassen heute:
* Mitarbeiteridentität: Wer hat die Unterweisung absolviert?
* Schulungsinhalte: Welche Themen wurden behandelt?
* Zeitstempel und Bestätigung: Wann erfolgte die Bestätigung?
Anders als bei befristeten Verträgen – die weiterhin Schriftform benötigen – reicht für Sicherheitsunterweisungen eine einfache elektronische Bestätigung. Entscheidend ist, dass das System die Datenintegrität gewährleistet.
Digitale Unterweisungen müssen nicht nur durchgeführt, sondern auch rechtssicher dokumentiert werden. Viele Unternehmen haben Lücken bei Empfangsnachweisen und Protokollen – ein Problem, das das BEG IV nun stärker ins Blickfeld rückt. Das kostenlose Sicherheitsunterweisungs‑Komplettpaket liefert praxiserprobte Vorlagen: editierbare PowerPoint‑Slides, Checklisten für Gatekeeper‑Abläufe und rechtssichere Nachweisformulare, damit Ihre Unterweisungen digital und prüfungssicher werden. Ideal für Sicherheitsbeauftragte und HR, die Prozesse sofort umsetzen wollen. Muster‑PowerPoint & Vorlagen gratis herunterladen
Das Ende der Zettelwirtschaft
Eine weitere Erleichterung betrifft Aushangpflichten. Seit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes können Arbeitgeber Sicherheitsvorschriften und Tarifverträge digital bereitstellen. Sicherheitsbeauftragte müssen nicht mehr physische Anschlagtafeln in verschiedenen Werkshallen aktualisieren. Stattdessen genügt die Bereitstellung im Firmenintranet oder an digitalen Kiosks.
Der entscheidende Empfangsnachweis
Die Pflicht zur Unterschrift mag schwinden – die Nachweispflicht bleibt. „Es geht nicht nur um die Übermittlung von Informationen, sondern um den Nachweis, dass sie empfangen und verstanden wurden“, betont eine Rechtsanalystin.
In der Textform-Ära wird der Empfangsnachweis zum kritischen Datenelement. Das BEG IV verlangt bei elektronischer Übermittlung wesentlicher Bedingungen diesen Nachweis. Bei Sicherheitsunterweisungen bedeutet das: Ein verbindlicher Feedback-Mechanismus ist Pflicht.
Moderne HR- und Sicherheitssoftware löst dies mit „Gatekeeper“-Mechanismen. Eine Unterweisung gilt erst als abgeschlossen, wenn der Mitarbeiter aktiv diesen digitalen Empfangsnachweis generiert. Dieser Ansatz schafft einen robusteren Compliance-Schutz als Papier – das bekanntlich verloren gehen oder beschädigt werden kann.
Die Befristungsfalle: Wo Digitalisierung an Grenzen stößt
Trotz aller Fortschritte warnen Experten vor einem „Einheitsansatz“. Eine häufige Fehlerquelle betrifft die Verwechslung zwischen Standardunterweisungen und vertragsrelevanten Dokumenten.
Während Sicherheitsunterweisungen und allgemeine Arbeitsbedingungen „Textform-ready“ sind, gilt für Befristungsabreden und nachvertragliche Wettbewerbsverbote weiterhin strenge Schriftform. Branchenverbände betonen: Eine digitale Signatur – sofern es sich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur handelt – macht eine Befristungsklausel unwirksam. Im schlimmsten Fall wird aus einem befristeten Vertrag ein unbefristeter.
Diese Unterscheidung ist für die Unterweisungs-Compliance entscheidend, da Sicherheitsschulungen oft während des Onboardings erfolgen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Onboarding-Prozesse klar trennen zwischen Dokumenten, die durchgeklickt werden können, und solchen, die weiterhin eine handschriftliche Unterschrift benötigen.
Ausblick: Die nächste Transparenzwelle kommt
Während sich Unternehmen in der Post-BEG-IV-Realität einrichten, zeichnet sich bereits die nächste Veränderung ab. Die EU-Transparenzrichtlinie zur Entgeltgleichheit muss bis Juni 2026 national umgesetzt werden. HR- und Compliance-Abteilungen stehen damit vor einer weiteren Dokumentationsanpassung.
Für die Arbeitssicherheit zeigt der Trend zur Integration: Die eigenständige „Sicherheitsunterweisung“ wird zunehmend zum Modul innerhalb einer umfassenden digitalen Personalakte, die direkt mit den Vertragsdaten verknüpft ist. Bis Ende 2026 werden voraussichtlich die meisten deutschen Mittelständler und Großunternehmen Papier aus ihren Standard-Unterweisungsprozessen verbannt haben. Die Rechtssicherheit bietet dabei die durch das BEG IV etablierte Textform mit digitalen Protokollierungsstandards.
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