Bürokratieabbau, Sicherheitsbeauftragte

Bürokratieabbau: Weniger Sicherheitsbeauftragte für kleine Firmen

01.02.2026 - 14:13:12

Die Bundesregierung hebt die Schwelle für die Pflichtbestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte an. Wirtschaftsverbände begrüßen die Entlastung, während Gewerkschaften Sicherheitsrisiken befürchten.

Die Bundesregierung will kleine Unternehmen von Bürokratie befreien – und lockert die Vorschriften für Sicherheitsbeauftragte. Ab 50 statt bisher 20 Mitarbeitern muss die Stelle besetzt werden. Eine Erleichterung für die Wirtschaft, ein Risiko für die Sicherheit?

Kern der Reform: Pflicht erst ab 50 Beschäftigten

Das Bundeskabinett hat im November 2025 den Weg für eine zentrale Änderung im Arbeitsschutz freigemacht. Künftig soll die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten erst für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gelten. Bisher lag diese Schwelle bei 20 Beschäftigten. Die Regelung ist in § 20 SGB VII verankert und steht nun vor der finalen parlamentarischen Beratung. Eine Verabschiedung wird für das zweite Quartal 2026 erwartet.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozial Affairs (BMAS) rechnet damit, dass rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten-Stellen entfallen. Für kleine Betriebe soll so der administrative Aufwand sinken. Zudem wird für mittelständische Firmen mit bis zu 250 Angestellten die Zahl der Beauftragten gedeckelt: In der Regel ist dann nur noch einer vorgeschrieben, unabhängig von weiteren betrieblichen Gegebenheiten.

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Geteilte Reaktionen: Entlastung versus Sicherheitsbedenken

Die Wirtschaftsverbände begrüßen den Schritt als längst überfällige Deregulierung. Vor allem für Büroumgebungen mit geringem Risiko sei die alte Regelung überzogen gewesen. Sie setzen auf moderne, digitale Lösungen und externe Fachkräfte für den Arbeitsschutz.

Kritik kommt dagegen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem Verlust der Sicherheitskultur. Sicherheitsbeauftragte seien als Kollegen vor Ort unverzichtbare „Multiplikatoren“, die Gefahren früh erkennen. Fehlt diese niedrigschwellige Anlaufstelle, könnten kleinere Sicherheitsmängel seltener gemeldet werden. Besonders in Handwerksbetrieben und kleinen Produktionsstätten sei dieser direkte Kontakt entscheidend für die Unfallverhütung.

Was bedeutet das für die Praxis?

Bis das Gesetz in Kraft tritt, gelten weiterhin die alten Regeln der DGUV Vorschrift 1. Unternehmen sollten ihre aktuellen Sicherheitsbeauftragten also vorerst im Amt lassen, um keine Compliance-Lücke zu riskieren.

Für Betriebe mit 21 bis 49 Mitarbeitern entfällt künftig die gesetzliche Pflicht. Experten raten jedoch, die Rolle freiwillig beizubehalten. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bleibt bestehen. Ein freiwilliger Beauftragter kann als Best-Practice-Maßnahme das Haftungsrisiko minimieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Qualifikation der verbleibenden Beauftragten, deren Verantwortungsbereich größer wird.

Die Zukunft: Mehr Digitalisierung und Eigenverantwortung

Die Reform ist Teil des „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“. Sie geht einher mit der Digitalisierung von Meldeverfahren, etwa durch die Zulassung elektronischer Formulare.

Der Fokus verschiebt sich von formalen Besetzungspflichten hin zum Nachweis eines effektiven Risikomanagements. Ob die Entlastung der kleinen Betriebe auf Kosten der Arbeitssicherheit geht, wird sich in den Unfallstatistiken der kommenden Jahre zeigen. Unternehmen sollten die Veröffentlichung des finalen Gesetzestextes abwarten, der den genauen Starttermin festlegt.

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