Bürokratieabbau, Sicherheitsbeauftragte

Bürokratieabbau: Weniger Sicherheitsbeauftragte für kleine Betriebe

10.01.2026 - 10:16:12

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auf Betriebe mit mindestens 50 statt 20 Beschäftigten anzuheben. Gewerkschaften und Unfallversicherer warnen vor Risiken für die Arbeitssicherheit.

Die Bundesregierung will die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten deutlich lockern. Künftig sollen erst Betriebe mit 50 statt bisher 20 Mitarbeitern einen Beauftragten ernennen müssen. Die geplante Reform spart der Wirtschaft Millionen – doch Gewerkschaften und Unfallversicherer schlagen Alarm.

Kern der Reform: Höhere Schwellen, weniger Pflichten

Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) hat die Pläne diese Woche konkretisiert. Sie sehen zwei wesentliche Änderungen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) vor:

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Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten soll künftig erst für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten gelten. Bisher liegt diese Schwelle bei mehr als 20 Mitarbeitern.
Für Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten reicht künftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter aus. Bisher richtete sich die Anzahl nach der Gefährdungslage und räumlichen Verteilung, was oft mehrere Posten erforderte.

Laut einem Bericht des Handwerksblatts vom 9. Januar würden durch diese Änderungen bundesweit rund 123.000 Stellen für Sicherheitsbeauftragte wegfallen. Die Regierung rechnet mit einer Entlastung der Wirtschaft von etwa 135 Millionen Euro jährlich.

Regierung setzt auf Entlastung und Eigenverantwortung

Die Reform ist Teil des „Sofortprogramms Bürokratieabbau“, das das sogenannte Entlastungskabinett bereits im November 2025 beschlossen hat. Die Bundesregierung argumentiert, die aktuellen Vorschriften belasteten kleine Betriebe überproportional. In Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sei der Arbeitgeber meist nah genug am Geschehen, um Sicherheitsfragen direkt zu überwachen.

„Ziel ist es, die Eigenverantwortung zu stärken und ‚Bevormundung‘ abzubauen“, heißt es aus Regierungskreisen. Im Fokus stehen digitale Dokumentation und vereinfachte Meldepflichten, die „entbehrliche Formalien“ ersetzen sollen.

Scharfe Kritik: „Gefährdung des hohen Sicherheitsniveaus“

Die Ankündigung stößt bei Sicherheitsorganisationen und Gewerkschaften auf entschiedenen Widerstand. Sie befürchten, dass betriebswirtschaftliche Ersparnisse über die Gesundheit der Beschäftigten gestellt werden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) äußert ernste Bedenken. Sicherheitsbeauftragte seien als niedrigschwellige Ansprechpartner unverzichtbar und entdeckten oft Gefahren, die dem Management verborgen blieben. „Ein Abbau dieser Positionen gefährdet das hohe Niveau des Arbeitsschutzes in Deutschland“, so die DGUV.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab. Die physische und psychische Belastung der Arbeitnehmer nehme zu, nicht ab. Kritiker betonen: Sicherheitsbeauftragte sind Ehrenämter, die von Beschäftigten ausgeübt werden, die die betriebsspezifischen Gefahren am besten kennen. Ihr Wegfall in Betrieben mit 21 bis 49 Mitarbeitern – einem Segment mit vielen Handwerks- und Gewerbebetrieben – könnte zu mehr Arbeitsunfällen und Langzeiterkrankungen führen.

Nächste Schritte und rechtlicher Status

Der Gesetzgebungsprozess tritt Anfang 2026 in eine entscheidende Phase.
* Aktueller Stand: Das Bundesministerium für Arbeit finalisiert derzeit den Referentenentwurf.
* Zeitplan: Die Regierung peilt die Verabschiedung der neuen Regelungen bis Ende des zweiten Quartals 2026 an.
* Übergangsphase: Bis das geänderte Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird, gilt unverändert die aktuelle Schwelle von 20 Beschäftigten.

Rechtsexperten raten Unternehmen dringend, ihre bestehenden Sicherheitsstrukturen beizubehalten. „Die aktuelle Rechtslage nach § 22 SGB VII ist unverändert“, betonen Fachanwälte. Eine vorzeitige Abberufung von Sicherheitsbeauftragten könne Haftungsrisiken und Bußgelder nach sich ziehen.

Die Debatte um die „50-Mitarbeiter-Regel“ wird sich in den kommenden Wochen im Bundestag verschärfen. Während Wirtschaftsverbände auf weitere Vereinfachungen drängen, könnten Gewerkschaften Kompensationsmaßnahmen wie verpflichtende externe Sicherheitsaudits für befreite Betriebe fordern. Die Reform markiert eine klare politische Wende: weg von starren Personalschlüsseln hin zu mehr Deregulierung. Ob diese Rechnung ohne Abstriche bei der Arbeitssicherheit aufgeht, wird eine zentrale Frage des Jahres 2026 bleiben.

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