Bürokratieabbau: Weniger Sicherheitsbeauftragte ab 2026
29.12.2025 - 12:53:12Die Bundesregierung entlastet kleine und mittlere Betriebe durch drastisch reduzierte Pflichten für Sicherheitsbeauftragte. Die Pläne stoßen auf geteiltes Echo zwischen Wirtschaft und Gewerkschaften.
Die Bundesregierung startet mit einem umfassenden Entlastungspaket ins neue Jahr. Kernstück ist eine drastische Reduzierung der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen. Kritiker warnen vor einem Rückschlag für den Arbeitsschutz.
Weniger Pflichtposten für Mittelstand
Die größte Veränderung betrifft die Sicherheitsbeauftragten. Bisher mussten Unternehmen diese ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl benennen. Das ändert sich grundlegend: Für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die Pflicht zur Bestellung komplett. Firmen mit bis zu 250 Mitarbeitern dürfen sich künftig auf einen einzigen Sicherheitsbeauftragten beschränken, unabhängig von der bisherigen Gefährdungsstufe.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden so rund 123.000 Pflichtpositionen wegfallen. Die Regierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von etwa 200 Millionen Euro. Branchenvertreter hatten lange moniert, die alten Vorgaben seien für kleinere Betriebe überzogen und führten oft zu rein bürokratischer Abarbeitung statt zu echter Sicherheit.
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Verordnungen fallen, Digitalisierung kommt
Das „Sofortprogramm für Bürokratieabbau im Arbeitsschutz“ streicht nicht nur Posten, sondern auch veraltete Vorschriften. So wird die Druckluftverordnung vollständig aufgehoben. Die wenigen notwendigen Schutzstandards für Arbeiten im Überdruck – etwa im Tief- oder Tunnelbau – werden in bestehende Regelwerke integriert. Die spezielle Rolle des „Druckluftbeauftragten“ entfällt damit.
Parallel treibt die Initiative die Digitalisierung voran. Die strenge „Schriftform“ wird für viele Arbeitsschutzdokumente durch „Textform“ oder elektronische Formate ersetzt. Das soll die Automatisierung von Compliance-Prozessen ermöglichen und den Papierkram reduzieren. Viele Softwareanbieter passen ihre Systeme bereits an die neuen Standards an.
Geteiltes Echo: Entlastung vs. Sicherheitsbedenken
Die Reaktionen auf das 50-Punkte-Programm sind gespalten. Wirtschaftsverbände, besonders aus Handwerk und Mittelstand, begrüßen die Pläne als längst überfällige Befreiung von bürokratischem Ballast. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht darin einen essenziellen Schritt für mehr wirtschaftliche Agilität.
Gewerkschaften und Arbeitsschutzorganisationen wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigen sich dagegen alarmiert. Ihre zentrale Sorge: Die Abschaffung zehntausender Sicherheitsbeauftragter könnte die Präventionskultur in deutschen Betrieben aushöhlen. Diese Mitarbeiter gelten als wichtige „Augen und Ohren“ vor Ort, die Gefahren im täglichen Betrieb erkennen – eine Funktion, die externe Kontrollen oder überlastete Einzelbeauftragte in größeren Firmen nicht ersetzen könnten.
Nächste Schritte: Gesetzgebung im ersten Quartal 2026
Nach den Kabinettsbeschlüssen im November und Dezember 2025 soll die Gesetzgebung zügig vorankommen. Die Entwürfe zur Umsetzung der 50 Eckpunkte werden voraussichtlich im ersten Quartal 2026 in den Bundestag eingebracht.
Rechtsexperten erwarten, dass die Kernpunkte wie die neuen Schwellenwerte angesichts des Regierungsziels der Wirtschaftsentlastung mehrheitlich Zustimmung finden werden. Die Feinjustierung, insbesondere zu „risikobasierten“ Ausnahmen, wird jedoch noch in den parlamentarischen Ausschüssen diskutiert werden. Unternehmen wird geraten, ihre bestehenden Strukturen zu prüfen, aber mit formellen Auflösungen von Positionen auf den finalen Gesetzestext zu warten. Die Vorbereitungen für die digitalen Dokumentationsstandards können hingegen sofort beginnen.
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