Bürokratieabbau: Regierung will 123.000 Sicherheitsbeauftragte streichen
03.01.2026 - 18:16:12Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen massiv zu lockern. Einem Bericht des Spiegel zufolge soll die Schwelle von derzeit 20 auf künftig 50 Mitarbeiter angehoben werden. Betroffen wären rund 123.000 Ehrenämter.
Kern der Kontroverse: Schwelle wird mehr als verdoppelt
Im Zentrum des Streits steht ein Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz des Bundesarbeitsministeriums. Bisher müssen Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Diese achten im Arbeitsalltag auf Gefahren wie verstellte Notausgänge oder defektes Werkzeug.
Die Neuregelung sieht vor:
* Unter 50 Mitarbeiter: Keine Pflicht mehr zur Bestellung.
* 50 bis 250 Mitarbeiter: Nur noch ein Beauftragter, unabhängig vom Risiko.
Die Koalition argumentiert mit Entlastung für den Mittelstand. Die eingesparten Verwaltungskosten beziffert sie auf etwa 200 Millionen Euro jährlich.
Streit: Bürokratieabbau versus Sicherheitskultur
Die Pläne spalten Wirtschaft und Gewerkschaften. Arbeitgeberverbände wie die BDA begrüßen die Flexibilisierung. Die Hauptverantwortung liege ohnehin beim Chef und der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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Dagegen warnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Gewerkschaften vor Risiken. Sicherheitsbeauftragte seien das „soziale Gewissen“ im Betrieb. Sie sorgten für tägliche Kontrolle, wo externe Prüfer nur stichprobenartig erschienen.
Kritiker halten die Einsparungen für trügerisch. Die Kosten eines einzigen schweren Arbeitsunfalls könnten die jährlichen Verwaltungserleichterungen für Dutzende kleine Firmen übersteigen. Zudem handele es sich um ein Ehrenamt – direkte Lohnkosten entstünden kaum.
Zeitplan: Gesetz noch vor der Sommerpause?
Die Lockerung ist Teil eines Sofortprogramms aus dem Jahr 2025. Der Gesetzgebungsprozess soll in den kommenden Monaten Fahrt aufnehmen. Die angestrebte Verabschiedung der Änderungen im Sozialgesetzbuch VII ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Damit könnte die neue Regelung noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Die DGUV kündigte bereits Widerstand an. Statt einer pauschalen Anhebung fordert sie einen risikobasierten Ansatz: Gefährliche Branchen sollen unabhängig von der Betriebsgröße strengere Auflagen behalten.
Wende im Arbeitsschutz?
Falls das Gesetz kommt, markiert es eine Zäsur. Deutschland würde sich von detaillierten Vorschriften hin zu mehr Eigenverantwortung der kleinen Betriebe bewegen.
Experten befürchten eine Zweiklassengesellschaft im Arbeitsschutz. Große Konzerne würden ihre Sicherheitsnetzwerke pflegen, während in kleinen Betrieben – dem Herzstück der deutschen Wirtschaft – die betriebsnahe Gefahrenprävention ausdünnt. Die kommenden Wochen im Bundestagsausschuss werden zeigen, wie der Spagat zwischen Bürokratieabbau und Mitarbeiterschutz gelingen soll.
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