Brigitte Macron: Urteil im Cybermobbing-Prozess erwartet
05.01.2026 - 05:13:12Heute fällt das Urteil gegen zehn Personen, die der Hetze gegen Frankreichs First Lady beschuldigt werden. Das Pariser Strafgericht wird entscheiden, ob die Verbreitung transphober Gerüchte als strafbare Belästigung gilt. Die Entscheidung setzt ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen koordinierte Hasskampagnen im Netz.
Urteil mit Signalwirkung für Europa
Die heutige Verkündung markiert einen Wendepunkt im jahrelangen Rechtsstreit. Es geht nicht mehr nur um Verleumdung, sondern um die systematische und aggressive Belästigung einer Person des öffentlichen Lebens. Für Deutschland und die EU könnte der Richterspruch als Blaupause dienen, wie Justizsysteme mit organisierten Desinformationskampagnen umgehen können. Die Frage ist: Wo endet Meinungsfreiheit und wo beginnt kriminelles Mobbing?
Zehn Angeklagte vor Gericht
Acht Männer und zwei Frauen im Alter von 41 bis 65 müssen sich verantworten. Ihnen wird Cyberharcèlement vorgeworfen – also digitale Belästigung. Zu den Bekanntesten unter den Angeklagten zählen die Verschwörungstheoretiker Aurélien Poirson-Atlan, bekannt als “Zoé Sagan”, und die selbsternannte Medium Amandine Roy. Sie sollen die falsche Behauptung, Brigitte Macron sei als Mann geboren und heiße “Jean-Michel Trogneux”, besonders aggressiv verbreitet haben.
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Die Vorwürfe gehen weit über diese Behauptung hinaus. In sozialen Netzwerken, Videos und Artikeln wurde die First Lady auch mit Pädophilie-Vorwürfen und anderen üblen Verleumdungen attackiert. Die Staatsanwaltschaft sieht darin kein Kavaliersdelikt, sondern eine koordinierte Hetzjagd.
Harte Forderungen der Anklage
Im Oktober 2025 fand der Prozess statt. Die Anklage forderte Bewährungsstrafen zwischen drei und zwölf Monaten sowie Geldstrafen von bis zu 8.000 Euro. Die höchsten Strafen beantragte sie für drei “Rädelsführer”, darunter Roy und Poirson-Atlan. Ihnen wird vorgeworfen, die Kampagne aus Geltungssucht und für finanzielle Vorteile angeheizt zu haben.
Die Verteidigung berief sich auf Meinungs- und Satirefreiheit und sprach von politischer Motivation. Doch die Aussage von Tiphaine Auzière, der Tochter Brigitte Macrons, zeigte die menschlichen Kosten. Sie schilderte, wie die Gerüchte die Gesundheit ihrer Mutter beeinträchtigten und die Familie zwangen, jedes öffentliche Auftreten minutiös zu planen, um keine neuen Verschwörungstheorien zu nähren.
Der Unterschied: Verleumdung versus Belästigung
Das heutige Urteil ist von großer symbolischer Bedeutung, weil es sich von einem früheren Verfahren unterscheidet. Im Juli 2025 hob ein Berufungsgericht die Verleumdungs-Verurteilungen von Natacha Rey und Amandine Roy überraschend auf. Dagegen legte Macrons Anwaltsteam Kassationsbeschwerde ein – die Entscheidung des höchsten französischen Gerichts steht noch aus.
Der aktuelle Prozess zielt auf einen anderen Tatbestand: Nicht der Inhalt einer einzelnen Aussage steht im Fokus, sondern das Belästigungsverhalten. Juristen betonen, dass eine Verurteilung heute klarstellen würde: Auch wenn eine Äußerung als Satire durchgehen mag, kann die systematische und koordinierte Hetze gegen eine Person strafbar sein.
Globale Dimension der Hetzkampagne
Der Fall zeigt, wie schnell lokale Gerüchte international eskalieren. Die anfangs französische Kampagne wurde 2024 und 2025 massiv von der US-Kommentatorin Candace Owens verbreitet. Die Macrons zogen im Juli 2025 vor ein US-Gericht, um die transphobe Erzählung auch an ihrer internationalen Quelle zu bekämpfen.
Die heutige Entscheidung hat daher Signalwirkung über Frankreich hinaus. Ein Schuldspruch würde als Erfolg für die Regulierung digitaler Räume gewertet. Ein Freispruch könnte hingegen Desinformationsnetzwerke ermutigen. Das Urteil wird noch am Vormittag erwartet und dürfte die Debatte über Hass im Netz in ganz Europa neu entfachen.
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