Brandschutzhelfer: Freie Kursplätze für 2025 noch verfügbar
18.11.2025 - 15:22:11Mehrere Schulungsanbieter bieten kurzfristig zusätzliche Brandschutzhelfer-Ausbildungen an. Unternehmen können damit gesetzliche Vorgaben noch vor Jahresende erfüllen und ihre Sicherheitskultur stärken.
Die Uhr tickt für Unternehmen, die ihre gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit erfüllen müssen. Doch es gibt eine gute Nachricht: Zahlreiche Schulungsanbieter haben kurzfristig zusätzliche Termine für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ins Programm genommen. Wer jetzt noch schnell handelt, kann seine Mitarbeiter rechtzeitig vor Jahresende qualifizieren lassen – und erfüllt damit nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern investiert aktiv in die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Denn eines ist klar: Die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gelten unverändert streng. Fehlt im Ernstfall geschultes Personal, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch der Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Die hohe Nachfrage nach den Kursen zeigt: Immer mehr Betriebe nehmen ihre Verantwortung ernst.
Gesetzliche Pflicht ohne Wenn und Aber
Das Arbeitsschutzgesetz lässt keinen Spielraum: Paragraph 10 verpflichtet jeden Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen und dafür verantwortliche Mitarbeiter zu benennen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) wird dabei noch konkreter: Mindestens fünf Prozent der Belegschaft sollten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein.
Diese Quote ist bewusst gewählt. Sie stellt sicher, dass auch bei Urlaub, Krankheit oder Schichtbetrieb immer ausreichend qualifiziertes Personal vor Ort ist. Und die Regel gilt für nahezu jeden Betrieb – bereits ab dem ersten Beschäftigten greift die Verpflichtung. Versicherungen prüfen im Schadensfall genau, ob diese Vorgaben eingehalten wurden. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Regressansprüche.
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Von Berlin bis München: Das Kursangebot im Überblick
Die gute Nachricht für alle, die in den letzten Wochen des Jahres noch Termine benötigen: Das Angebot ist überraschend groß. In Berlin starten bereits heute, am 18. November, sowie am 21. November weitere Kurse. Wer in der Hauptstadt arbeitet, hat also noch kurzfristig die Chance, Mitarbeiter zu qualifizieren.
Auch in München zeigt sich der ADAC gelbhilft flexibel und bietet gleich drei Termine an: am 24. November, 4. Dezember und 17. Dezember 2025. Für Unternehmen in Frankfurt am Main sowie im Ruhrgebiet – etwa in Moers, Dortmund oder Wuppertal – sind Schulungen am 1. Dezember 2025 und am 12. Januar 2026 verfügbar. Der Großraum Berlin kann zusätzlich auf Termine am 8. Dezember 2025 und am 12. Januar 2026 zurückgreifen.
Diese breite Verfügbarkeit gibt Betrieben die nötige Flexibilität, ihre Mitarbeiter wohnortnah und termingerecht schulen zu lassen. Gerade für kleinere Unternehmen, die nicht jeden Mitarbeiter tagelang entbehren können, ist das ein entscheidender Vorteil.
Theorie trifft auf Praxis: Was die Teilnehmer erwartet
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist kein trockener Frontalunterricht. Im Gegenteil: Der Mix aus Theorie und praktischen Übungen sorgt dafür, dass die Teilnehmer optimal auf den Ernstfall vorbereitet werden.
Zunächst steht die Wissensvermittlung im Vordergrund. Wie funktioniert vorbeugender Brandschutz? Wie ist die betriebliche Brandschutzorganisation aufgebaut? Welche Feuerlöscheinrichtungen gibt es, und wie wirken sie? Diese Grundlagen schaffen das nötige Verständnis dafür, warum bestimmte Verhaltensweisen im Brandfall so wichtig sind.
Der praktische Teil ist dann der Höhepunkt des Kurses: An Brandsimulationsanlagen üben die Teilnehmer den Umgang mit Feuerlöschern. Sie lernen, wie man einen Entstehungsbrand bekämpft, ohne sich selbst zu gefährden. Diese realitätsnahen Übungen sind entscheidend – denn nur wer die Handgriffe verinnerlicht hat, kann im Notfall ruhig und effektiv handeln.
Viele Kurse, etwa die der TÜV SÜD Akademie, qualifizieren die Teilnehmer zudem als Evakuierungshelfer. Das bedeutet: Sie wissen nicht nur, wie man einen Brand bekämpft, sondern auch, wie man eine geordnete und sichere Räumung des Gebäudes koordiniert.
Mehr als nur Compliance: Die Sicherheitskultur im Betrieb
Warum sollten Unternehmen mehr tun, als das Gesetz verlangt? Weil gut ausgebildete Brandschutzhelfer im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen können. In den ersten Minuten eines Brandes – lange bevor die Feuerwehr eintrifft – sind sie oft die Einzigen vor Ort, die wissen, was zu tun ist.
Ein kleiner Entstehungsbrand kann durch schnelles Handeln gelöscht werden, bevor er sich ausbreitet. Das verhindert nicht nur Sachschäden in Millionenhöhe, sondern rettet im Zweifel Leben. Hinzu kommt die psychologische Komponente: Geschulte Mitarbeiter strahlen in der Krise Ruhe aus, verhindern Panik und leiten eine strukturierte Evakuierung ein.
Der Markt für Brandschutzschulungen wird von etablierten Anbietern wie DEKRA, TÜV SÜD und den Johannitern dominiert. Diese Vielfalt garantiert nicht nur hohe Qualität, sondern auch eine breite Verfügbarkeit der Kurse. Für Unternehmen bedeutet die Investition in diese Ausbildung weit mehr als nur Rechtssicherheit – es ist ein aktiver Beitrag zur Sicherheitskultur im Betrieb.
Auffrischung nicht vergessen: Wissen braucht Übung
Mit der einmaligen Teilnahme ist es allerdings nicht getan. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre. Das stellt sicher, dass die Kenntnisse aktuell bleiben und die praktischen Fähigkeiten nicht einrosten.
In Betrieben mit besonderen Risiken – etwa bei feuergefährlichen Arbeiten – empfehlen manche Anbieter sogar eine jährliche Wiederholung der praktischen Übungen. Das mag aufwendig klingen, ist aber sinnvoll: Nur wer regelmäßig übt, behält die nötige Routine.
Unternehmen sollten die Qualifikationen ihrer Brandschutzhelfer daher systematisch verwalten und rechtzeitig für Fortbildungen sorgen. Die bereits jetzt verfügbaren Termine für Januar 2026 zeigen: Eine vorausschauende Planung zahlt sich aus. Neben offenen Kursen bieten viele Akademien auch Inhouse-Schulungen an, die sich spezifisch auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs zuschneiden lassen – ein Vorteil gerade für größere Unternehmen mit spezifischen Gefährdungspotenzialen.
Wer jetzt noch freie Plätze sichert, erfüllt nicht nur seine gesetzliche Pflicht. Er investiert in die Sicherheit seiner Mitarbeiter – und sorgt dafür, dass im Ernstfall die richtigen Leute zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind.
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