BMF veröffentlicht neue Zollwert-Kurse für Februar 2026
01.02.2026 - 01:33:12Ab heute gelten neue, verbindliche Wechselkurse für Importe nach Österreich. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die offiziellen Zollwert-Umrechnungskurse für Februar veröffentlicht. Sie sind die Grundlage für die Berechnung von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer und sorgen für Planungssicherheit im internationalen Handel.
Die monatliche Festlegung stabiler Kurse schützt Unternehmen vor den täglichen Schwankungen der Devisenmärkte. Für Importeure, Spediteure und Zollagenten ist die umgehende Aktualisierung ihrer Kalkulationssysteme nun entscheidend, um korrekte Anmeldungen und reibungslose Abfertigungen zu gewährleisten.
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Diese Wechselkurse gelten jetzt
Die Kurse basieren auf den Marktdaten des vorletzten Mittwochs im Januar und sind für den gesamten Februar bindend. Zu den wichtigsten Währungspaaren gehören:
* US-Dollar (USD): 1 Euro = 1,1739 USD
* Schweizer Franken (CHF): 1 Euro = 0,9268 CHF
* Britisches Pfund (GBP): 1 Euro = 0,8744 GBP
* Japanischer Yen (JPY): 1 Euro = 185,23 JPY
* Chinesischer Yuan (CNY): 1 Euro = 8,1749 CNY
Die vollständige Liste ist in der Rechtsdatenbank Findok des Bundes einsehbar. Ein besonderer Hinweis betrifft Bulgarien: Da das Land mit Jahresbeginn den Euro eingeführt hat, wird der Bulgarische Lew (BGN) künftig nicht mehr in den Tabellen geführt.
Mehr als nur Zoll: Breite steuerliche Anwendung
Die Bedeutung der Kurse geht über den Zollbereich hinaus. Ihre Festsetzung ist im Zollrechts-Durchführungsgesetz verankert und sie dienen als verbindliche Basis für mehrere Steuerarten. Das sorgt für einheitliche Berechnungen in der gesamten Finanzverwaltung.
Konkret werden die Kurse auch für diese Abgaben herangezogen:
* Einfuhrumsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz.
* Versicherungssteuer bei Prämien in Fremdwährung.
* Feuerschutzsteuer für entsprechende Zahlungen aus dem Ausland.
Diese breite Anwendung macht die monatliche Veröffentlichung zu einem Fixtermin für alle Unternehmen mit internationalem Geschäft.
Was Importeure jetzt beachten müssen
Für die betriebliche Praxis bedeutet die Bekanntgabe: Die Logistik- und Finanzabteilungen müssen handeln. Die neuen Kurse sind ab sofort für alle Zollanmeldungen und steuerlichen Berechnungen zu verwenden. ERP- und Zollsoftware sollten umgehend aktualisiert werden.
Doch was passiert bei Fehlern? Die Anwendung falscher Kurse kann zu fehlerhaften Abgabenbescheiden, Nachforderungen und aufwendigen Korrekturverfahren führen. Die einheitlichen Vorgaben des BMF sollen genau das verhindern und für transparente sowie faire Bedingungen sorgen.
Die nächste Aktualisierung für März 2026 wird voraussichtlich Ende Februar erfolgen. Unternehmen sollten die Kanäle des Finanzministeriums im Blick behalten, um rechtzeitig reagieren zu können.
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