BMF stellt neues Formular für Wegzugsbesteuerung bereit
28.12.2025 - 04:09:12Ab Januar 2026 müssen Steuerpflichtige bei Wegzug ins Ausland ein aktualisiertes Formular für die Meldepflicht nach § 6 AStG verwenden. Das Bundesfinanzministerium hat die Neuerung kurz vor Jahreswechsel bekanntgegeben.
Berlin – Für Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlegen, ändern sich zum Jahresbeginn die Meldeformalitäten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein überarbeitetes Formular für die Wegzugsbesteuerung fertiggestellt. Es ist ab dem 1. Januar 2026 über das Formular-Management-System (FMS) der Finanzverwaltung abrufbar. Grundlage ist ein BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2025.
Das neue Muster „ASt – Mitteilung nach § 6 AStG“ löst bisherige Versionen ab. Es dient auch der Meldung nach § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Damit reagiert die Finanzverwaltung auf gesetzliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und setzt die Vorgabe zur elektronischen Übermittlung um.
Viele Steuerpflichtige sind unsicher, welche Formular‑Version gilt und wie die digitale Übermittlung funktioniert – gerade beim Wegzug ins Ausland drohen hohe Nachzahlungen bei Fehlern. Ein kostenloser MeinElster‑Leitfaden erklärt praxisnah, wie Sie steuerliche Meldungen korrekt digital einreichen, welche Felder für die Wegzugsbesteuerung wichtig sind und wie Sie Fristen und Nachweise sicher dokumentieren. Jetzt MeinElster‑E‑Book sichern
Eigentlich sieht das Gesetz eine elektronische Übermittlung via „amtlich vorgeschriebenen Datensatz“ vor. Die technische Infrastruktur dafür ist jedoch noch nicht vollständig. Als Übergangslösung muss daher das ausfüllbare FMS-Formular genutzt werden. Dies stellt sicher, dass Steuerpflichtige ihrer Meldepflicht rechtssicher nachkommen können, während die vollintegrierte Schnittstelle entwickelt wird.
Die Anwendung des neuen Musters ist für alle Wegzugssteuer-Fälle ab 2026 verbindlich. Das BMF hat die Anweisung im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Steuerberater weisen darauf hin, dass die korrekte Formularversion entscheidend ist – besonders bei Jahreswechsel und anstehenden Wohnsitzverlegungen.
Investmentfonds jetzt explizit im Fokus
Die Überarbeitung war nicht nur aus Digitalisierungsgründen nötig. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentfonds und Spezialfonds ausgeweitet. Das neue Formular bildet diese Fälle nun explizit ab. Das soll die Meldung komplexer Vermögensstrukturen vereinheitlichen und Unklarheiten beseitigen.
Für Anleger mit umfangreichen Portfolios bedeutet das eine Vereinfachung. Die aktualisierte Anleitung zum Formular gibt detaillierte Hinweise zur Erklärung der relevanten Vermögensgegenstände.
Was bedeutet das für Auswanderer?
Die Wegzugsbesteuerung erfasst stillstehende Reserven, wenn ein Steuerpflichtiger den deutschen Fiskus verlässt. Die Meldung ist der erste Schritt. Wer die Fristen verpasst oder das falsche Formular verwendet, riskiert hohe Nachzahlungen und Sanktionen. Auch Ratenzahlungsvereinbarungen für die Steuerschuld könnten gefährdet sein.
Steuerexperten rechnen damit, dass das FMS-Formular mindestens im ersten Halbjahr 2026 das primäre Meldeinstrument bleibt. Ein konkreter Zeitplan für die vollautomatische Schnittstelle liegt noch nicht vor. Das BMF kündigte weitere Mitteilungen zum „amtlich vorgeschriebenen Datensatz“ für später im Jahr an.
Wer 2026 aus Deutschland wegzieht, sollte frühzeitig mit seinem Steuerberater die korrekten Meldeunterlagen klären. Der Starttermin 1. Januar setzt hier eine klare Frist.
PS: Sie planen einen Wegzug und wollen sicherstellen, dass alle steuerlichen Meldungen korrekt ankommen? Der kostenlose MeinElster‑Ratgeber hilft Ihnen, die richtige Formular‑Version zu identifizieren, den sicheren digitalen Übermittlungsweg zu nutzen und typische Fehler zu vermeiden. Praktische Checklisten und Formulierungshilfen unterstützen beim fristgerechten Einreichen. MeinElster‑Leitfaden jetzt herunterladen


