BMF, Steuervorteile

BMF beendet Steuervorteile bei Unternehmensübergabe mit Nießbrauch

31.12.2025 - 21:02:12

Ein Erlass des Bundesfinanzministeriums beendet die steuerneutrale Unternehmensübergabe mit Nießbrauchvorbehalt. Für Übertragungen nach dem 17. April 2025 droht eine sofortige Besteuerung stiller Reserven.

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums stellt die Nachfolgeplanung Tausender Familienunternehmen auf den Kopf. Wer sein Geschäft an die nächste Generation überträgt, aber die Kontrolle behält, verliert entscheidende Steuervorteile. Das zeigt eine aktuelle Expertenanalyse zum Jahreswechsel.

Steuerfreie Übergabe nur noch ohne Kontrolle

Der Kern des Problems ist ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das das Ministerium jetzt verbindlich umsetzt. Bisher konnten Inhaber ihr Unternehmen zum Buchwert steuerneutral übertragen, auch wenn sie sich ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) vorbehielten. Diese Praxis ist nach der neuen Linie für gewerbliche Einzelunternehmen beendet.

„Die klassische Lösung, das Geschäft auf dem Papier zu übergeben, es aber weiter zu führen, ist tot“, fasst ein Steuerexperte die Lage zusammen. Das Finanzamt sieht den Vorgang nun als zweistufig: Zuerst erfolgt eine potenziell steuerpflichtige Entnahme, erst mit Ende des Nießbrauchs – oft durch Tod – die eigentliche Übergabe.

Stichtag entscheidet über Steuerlast

Für betroffene Unternehmer ist ein Datum entscheidend: der 17. April 2025. An diesem Tag wurde das BFH-Urteil veröffentlicht.

Für Übertragungen nach diesem Stichtag gelten die strengen Regeln uneingeschränkt. Versteckte Reserven könnten sofort besteuert werden. Bei früheren Übergängen besteht noch Vertrauensschutz – allerdings nur unter einer Bedingung: Betroffene müssen einen gemeinsamen, unwiderruflichen Antrag stellen, um nach den alten Regeln behandelt zu werden. Dieser Schritt ist laut Experten dringend notwendig, um Rückforderungen zu vermeiden.

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Ausnahmen für Landwirtschaft und Personengesellschaften

Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen. Die neuen Restriktionen gelten ausdrücklich nicht für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Auch die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften bleibt unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt.

Hier entsteht eine komplexe Gemengelage: Ob ein Übergang steuerlich vorteilhaft bleibt, hängt plötzlich maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmens ab. Für viele inhabergeführte Betriebe stellt sich nun die Frage: Sollte man vor einer Übergabe in eine GmbH & Co. KG umwandeln?

Berater suchen nach Alternativen

Die Steuerberaterschaft reagiert mit einer Neuausrichtung der Nachfolgeplanung. Im Fokus für 2026 stehen nun alternative Modelle. Dazu zählt das sogenannte Nießbrauchsvermächtnis im Erbfall oder die vorherige Umwandlung in eine Personengesellschaft.

Parallel zum Einkommensteuer-Erlass hat das Finanzministerium am 30. Dezember auch die Umsatzsteuer-Anwendungserlässe aktualisiert. Für Unternehmer wird klar: Die Spielregeln für Unternehmensübergaben haben sich mit dem Jahreswechsel grundlegend geändert. Eine Überprüfung aller anstehenden Nachfolgeregelungen ist unerlässlich.

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