Bleirohre-Verbot tritt heute in Kraft – was Eigentümer jetzt wissen müssen
12.01.2026 - 09:52:12Ab heute ist der Betrieb von Bleileitungen in den meisten Wohngebäuden Deutschlands verboten. Die Übergangsfrist der novellierten Trinkwasserverordnung endet am 12. Januar 2026. Wer jetzt noch alte Bleirohre betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – mit teuren Konsequenzen.
Bis zu 25.000 Euro Bußgeld für säumige Vermieter
Die Frist zum Austausch oder zur Stilllegung aller Bleileitungen läuft heute aus. Betroffen sind vor allem Gebäude, die vor 1973 erbaut wurden. Ab sofort müssen Vermieter den Vollzug der Maßnahmen dem Gesundheitsamt melden.
Wer die Pflicht ignoriert, riskiert empfindliche Strafen:
* Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sind möglich.
* Mieter können das Vorhandensein von Bleirohren als gravierenden Mangel werten.
* Das berechtigt zu sofortigen Mietminderungen und möglichen Schadensersatzforderungen.
Verbraucherschützer und Mietervereine beobachten die Umsetzung nun genau. Gerichte bestätigten in der Vergangenheit bereits, dass allein die theoretische Gefahr durch Blei einen Mangel darstellen kann.
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Diese Ausnahmen gelten noch
Nicht alle Eigentümer müssen sofort handeln. Der Gesetzgeber hat zwei wichtige Sonderregelungen geschaffen.
Für selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser kann die Frist auf Antrag bis 2036 verlängert werden. Voraussetzung: Im Haushalt leben keine Schwangeren oder Kleinkinder und das Wasser wird nicht an Dritte abgegeben.
Die sogenannte „Handwerker-Klausel“ bietet Rettung bei Kapazitätsengpässen. Wer vor dem Stichtag einen Fachbetrieb mit dem Austausch beauftragt hat, aber wegen Handwerkermangels noch wartet, kann eine Fristverlängerung beantragen. Angesichts des massiven Auftragsstaus in Sanitärbetrieben dürfte diese Klausel für viele relevant werden.
Wie erkenne ich Bleirohre?
Blei im Wasser ist weder zu schmecken noch zu riechen. Das Nervengift reichert sich im Körper an und kann besonders bei Kindern die Intelligenzentwicklung schädigen.
Einfache Erkennungsmerkmale für Bleirohre:
* Sie sind nicht magnetisch.
* Die Oberfläche ist silbergrau.
* Das Material ist so weich, dass es sich mit einer Münze einritzen lässt.
Im Zweifel gibt nur eine professionelle Wasseranalyse oder der Blick eines Installateurs Gewissheit.
Die nächste Verschärfung steht schon fest
Mit dem heutigen Tag ist das Thema nicht vom Tisch. Die Trinkwasserverordnung sieht die nächste Grenzwertsenkung bereits vor.
Aktuell gilt ein Grenzwert von 10 Mikrogramm Blei pro Liter. Dieser Wert wird am 12. Januar 2028 auf 5 Mikrogramm halbiert. Immobilienexperten raten Eigentümern daher, bei anstehenden Sanierungen bereits jetzt die strengeren Vorgaben im Blick zu haben.


