Bistum Trier: Letzte Welle der Gremienwahlen entscheidet über Arbeitsbeziehungen
18.01.2026 - 12:43:11Die letzten Wahlen in 33 neu fusionierten Pfarreien des Bistums Trier stellen die Weichen für die künftigen Arbeitsbeziehungen zwischen Kirche und ihren Angestellten. Ab dem 7. Februar werden die Gremien gewählt, die künftig als Arbeitgeber fungieren.
Entscheidung über künftige Arbeitgeber fällt im Februar
Während die meisten Gemeinden im Bistum Trier ihre Gremienwahlen bereits im November 2025 abgeschlossen haben, steht nun die entscheidende letzte Phase an. In 33 großen, zum Jahresbeginn 2026 neu gebildeten Pfarreien mit rund 151.500 Katholiken werden am 7. und 8. Februar die Kirchengemeinderäte (KGR) gewählt. Diese Gremien übernehmen eine zentrale Rolle: In vielen Fällen sind sie der rechtliche Arbeitgeber für das Pfarrpersonal.
Bischof Dr. Stephan Ackermann rief die Gläubigen in dieser Woche eindringlich zur Teilnahme auf. Ihr Engagement in den Räten sei für die Entwicklung der Kirche unverzichtbar. Der Wahltermin wurde nötig, weil die strukturellen Reformen mit der Fusion der Pfarreien erst zum 1. Januar wirksam wurden. Betroffen sind Gebiete im Saarland und in Rheinland-Pfalz.
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Zwei Modelle, eine weitreichende Personalverantwortung
Im Kern geht es bei diesen Wahlen um die Wahl zwischen zwei Leitungsmodellen, die die Arbeitsbeziehungen vor Ort fundamental prägen. Die Gemeinden können sich für einen traditionellen Pfarrgemeinderat mit separat agierendem Verwaltungsrat entscheiden – oder für das vereinheitlichte Modell des Kirchengemeinderats.
Experten für kirchliches Arbeitsrecht weisen darauf hin, dass das KGR-Modell pastorale und administrative Aufgaben in einem Gremium bündelt. Die gewählten Laien sind damit direkt verantwortlich für Personalentscheidungen. Dazu zählen Einstellungen, Kündigungen und die Umsetzung von Arbeitsstandards. Für die Mitarbeiter in den 33 neuen Großpfarreien entscheiden die Februarvoten also darüber, wer für die kommende Amtszeit ihr direkter Vorgesetzter und Verhandlungspartner sein wird.
Mitarbeitervertretungen warten auf stabile Ansprechpartner
Für die Mitarbeitervertretungen (MAV) ist die Konstituierung dieser Räte eine Grundvoraussetzung, um stabile Arbeitsbeziehungen in den neuen „Pastoralen Räumen“ aufzubauen. Die MAV-Wahlen fanden bereits Mitte 2025 statt. Seither sind die Mitarbeitervertreter im Amt, warteten in den fusionierten Pfarreien aber auf ihr „Gegenüber“ – den gewählten Arbeitgeber.
Der interne Zeitplan des Bistums spiegelt diesen Übergang wider. So ist für den 19. Februar eine Vollversammlung der DiAG MAV B geplant, die den caritativen Bereich vertritt. Diese Sitzung soll klären, wie die Mitarbeitervertretungen künftig mit den neuen Pfarrstrukturen zusammenarbeiten. Ein zentrales Anliegen ist es, die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft in der Konsolidierungsphase der Großpfarreien zu wahren.
Stresstest für das Laienengagement
Die umfassenden Strukturreformen im Bistum Trier, die kleinere Pfarreien zu großen Verwaltungseinheiten verschmelzen, erhöhen den Bedarf an robusten Mitbestimmungsmechanismen. Beobachter sehen eine wachsende Komplexität: Werden Pfarreien zu größeren Arbeitgebern mit professionalisiertem Personal, gestaltet sich das Verhältnis zwischen den ehrenamtlichen KGR-Mitgliedern und der Berufsbelegschaft anspruchsvoller.
Die unter dem Motto „Mitreden! Der Zukunft eine Stimme geben“ beworbenen Wahlen zielen zwar primär auf die synodale Beteiligung der Laien ab. Sie berühren aber unmittelbar das kirchliche Arbeitsrecht, weil der Führungsstil der neuen Räte die Betriebskultur prägt. Die Verzögerung bei den Wahlen in den 33 Pfarreien führte zu einer Übergangsverwaltung, die Personalentscheidungen oft ausbremste. Mit dem Februarvotum sollen nun blockierte Verwaltungsprozesse – von Personalplanung bis zur Budgetfreigabe – wieder anlaufen.
Was nach der Wahl kommt
Die vorläufigen Ergebnisse der Wahl am 7. und 8. Februar sollen binnen 48 Stunden vorliegen. Kurz darauf finden die konstituierenden Sitzungen der neuen Räte statt. Bis März 2026 sollen die Leitungsstrukturen im Bistum Trier voll arbeitsfähig sein.
Für die Mitarbeiter rücken dann verpflichtende Kooperationsformate wie die Vierteljahresgespräche mit den neuen Räten in den Fokus. Die kommenden Monate werden zum Stresstest für das KGR-Modell. Die zentrale Frage lautet: Wie effektiv können diese großen, ehrenamtlich geführten Gremien ihre Arbeitgeberpflichten im Einklang mit dem kirchlichen Arbeitsrecht erfüllen? Das Bistum kündigte an, die neu gewählten Räte im Frühjahr 2026 mit Schulungen zu ihren administrativen und personalrechtlichen Aufgaben zu unterstützen.
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