Biozid-Markt vor Umbruch: Neue EU-Regeln stoppen Verkauf
31.01.2026 - 09:14:12Ab Juli 2026 verschärft die EU die Regeln für Biozide drastisch. Für viele Reinigungsmittel, Schädlingsbekämpfungsprodukte und Desinfektionsmittel bedeutet das das endgültige Aus. Hersteller und Händler stehen vor enormen Herausforderungen.
Die neuen Vorgaben der EU-Biozid-Verordnung (BPR) zielen auf mehr Schutz für Gesundheit und Umwelt. Doch die komplexen Zulassungsverfahren werden zum Nadelöhr. Produkte, deren Wirkstoffe keine Genehmigung erhalten, dürfen nach Ablauf von Übergangsfristen nicht mehr verkauft werden. Ein schrittweiser, aber konsequenter Ausleseprozess hat begonnen.
Handel im Wandel: Verbot der Selbstbedienung
Die erste große Hürde ist bereits Realität. Seit Anfang 2025 gilt für bestimmte Produkte wie Rodentizide (gegen Nagetiere) und viele Insektizide ein Selbstbedienungsverbot. Diese Mittel dürfen nicht mehr frei im Regal liegen.
Sie müssen verschlossen aufbewahrt und nur durch sachkundiges Personal abgegeben werden. Verpflichtend ist ein Beratungsgespräch über korrekte Anwendung und Risiken. Für Baumärkte, Drogerien und Online-Händler bedeutet das Schulungsaufwand und umgestaltete Verkaufsflächen.
Für Hersteller und Händler von Reinigungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmitteln bedeuten die neuen EU-Regeln nicht nur Verkaufsverbote, sondern vor allem umfangreiche Pflichten bei Kennzeichnung, Einstufung und Sicherheitsdatenblättern. Die aktualisierte CLP-Verordnung schreibt neue Gefahrenpiktogramme, Einstufungsregeln und Fristen vor — Fehler können zu Rückrufen, Verkaufsstopp oder Bußgeldern führen. Unser kostenloser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Angaben Sie anpassen müssen, wie Sie Sicherheitsinformationen rechtssicher überarbeiten und welche Fristen zu beachten sind. CLP-Leitfaden jetzt kostenlos herunterladen
Nächster Stopp: Ende der Dauerbeköderung
Am 1. Juli 2026 tritt das nächste zentrale Verbot in Kraft. Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit bestimmten Blutgerinnungshemmern gegen Nagetiere wird untersagt. Bisher legten Profis diese Giftköder oft präventiv aus.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) begründet den Schritt mit Umweltrisiken. Die Wirkstoffe können sich in der Nahrungskette anreichern und so auch geschützte Arten oder Haustiere gefährden. Die Schädlingsbekämpfung muss sich nun auf befallsorientierte, gezieltere Maßnahmen umstellen.
Das große Nadelöhr: Die Wirkstoff-Genehmigung
Jeder Verkaufsstopp hat seine Ursache im zweistufigen EU-Zulassungsverfahren. Zuerst muss der biozide Wirkstoff selbst für eine Produktart genehmigt werden. Erst dann kann das fertige Produkt eine Zulassung erhalten.
Fehlt die Wirkstoff-Genehmigung, ist das Produkt chancenlos. Die Prüfung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist langwierig. Die Entscheidung über Ethanol in Desinfektionsmitteln wurde mehrfach verschoben und wird nun frühestens Mai 2026 erwartet. Solche Verzögerungen bringen ganze Produktlinien in Gefahr.
Zwischen Schutz und Praktikabilität: Die große Debatte
Die strengeren Regeln sind Teil der EU-Chemikalienstrategie. Seit Januar 2026 soll die neue „One Substance, One Assessment“ (OSOA)-Regelung Bewertungen harmonisieren und beschleunigen.
Umweltschützer begrüßen den Kurs. Industrieverbände wie der Industrieverband Agrar (IVA) warnen jedoch vor Überregulierung. Pauschale Verbote ohne differenzierte Risikobewertung könnten die Verfügbarkeit wichtiger Hygieneprodukte gefährden. Die Behörden stehen vor der Aufgabe, hohe Schutzstandards mit wirtschaftlicher Vernunft in Einklang zu bringen.
Ausblick: Nur die Vorbereiteten überleben
Für Unternehmen wird proaktives Handeln überlebenswichtig. Es reicht nicht mehr, auf Entscheidungen zu reagieren. Notwendig ist die kontinuierliche Beobachtung der Gesetzeslage bei ECHA und BAuA.
Die Investition in alternative Wirkstoffe und sorgfältige Zulassungsanträge wird zum Schlüsselfaktor. Der Markt wird sich konsolidieren: Geprüfte, sichere Produkte setzen sich durch. Alle anderen verschwinden Schritt für Schritt aus den Regalen. Der Verkaufsstopp ist kein punktuelles Ereignis, sondern das Ergebnis eines langen regulatorischen Marsches.
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