BILLA-Initiative, Inklusion

BILLA-Initiative zeigt: Inklusion und Gesundheit gehören zusammen

18.01.2026 - 07:23:12

Die Verknüpfung von Inklusionsvereinbarung und Betrieblichem Eingliederungsmanagement etabliert eine präventive Gesundheitskultur. Dieser Ansatz reduziert Fehlzeiten und steigert die Arbeitgeberattraktivität.

Die Verknüpfung von Inklusionsvereinbarung und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) wird zum Schlüssel für gesündere und zukunftsfähige Unternehmen. Eine Veranstaltung des Handelsunternehmens BILLA in Steyr unterstrich kürzlich diesen Trend. Der Ansatz geht weit über gesetzliche Pflichten hinaus – er etabliert eine präventive Gesundheitskultur, die allen Beschäftigten zugutekommt.

Vom Reagieren zum Vorbeugen: Ein Paradigmenwechsel

Traditionell wird das BEM oft erst aktiv, wenn ein Mitarbeiter bereits länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist. Sein volles Potenzial entfaltet es jedoch als proaktives Instrument innerhalb einer umfassenden Präventionsstrategie. Die Inklusionsvereinbarung bietet hierfür den idealen Rahmen. Sie kann festlegen, wie Erkenntnisse aus anonymisierten BEM-Verfahren genutzt werden, um betriebliche Belastungsfaktoren frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Das Ziel: Krankheiten verhindern, bevor sie zu langen Ausfällen führen.

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Die rechtliche Basis: Ein starkes Team aus zwei Instrumenten

Die gesetzliche Grundlage bilden zwei Säulen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX):
* Die Inklusionsvereinbarung (§ 166) ist eine Zielvereinbarung zur aktiven Förderung von Menschen mit Schwerbehinderung.
* Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167) ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers bei längeren Krankheitsphasen, um den Arbeitsplatz zu erhalten.

Erst im Zusammenspiel entfalten beide Instrumente ihre volle Wirkung für eine inklusive und gesunde Arbeitswelt.

So gelingt die Integration in der Praxis

Der Erfolg hängt von einer kooperativen Umsetzung ab. Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung müssen an einem Strang ziehen. Eine gelebte Vertrauenskultur ist dabei entscheidend. Konkret sollte die Inklusionsvereinbarung klare Abläufe für das BEM festlegen, Verantwortliche benennen und regeln, wie Ergebnisse die allgemeinen Arbeitsbedingungen verbessern. Externe Partner wie Integrationsämter können früh eingebunden werden.

Wirtschaftlicher Nutzen trifft gesellschaftliche Verantwortung

Die Investition in diesen integrierten Ansatz ist längst mehr als Sozialpolitik – sie ist wirtschaftliche Notwendigkeit. Sie reduziert Fehlzeiten, bindet Fachkräfte und steigert die Attraktivität als Arbeitgeber. Vor dem Hintergrund von Studien, die einen engen Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und psychischen Belastungen belegen, gewinnt der Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit zusätzlich an gesellschaftlicher Bedeutung.

Blick nach vorn: Förderung und Zukunftstrend

Die Politik unterstützt den Weg zu mehr Inklusion. Das Bundesland Bayern fördert ab 2026 mit dem Programm “Inklusionsimpuls Bayern” neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung mit bis zu 18.000 Euro. Solche Anreize beschleunigen den Trend. Für Unternehmen wird es immer mehr zum Standard, Gesundheit und nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit strategisch in der Personalarbeit zu verankern – zum Vorteil aller Beteiligten.

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