Bildungszeit-Reformen: Mehr Geld für KMUs, weniger Bürokratie
01.01.2026 - 04:04:12Rheinland-Pfalz erhöht die staatliche Erstattung für KMU, während Baden-Württemberg die Verfahren vereinfacht. Weitere Bundesländer planen neue Gesetze.
Ab sofort gelten in mehreren Bundesländern neue Regeln für die Bildungszeit. Sie bringen höhere Zuschüsse für Arbeitgeber und weniger Bürokratie.
Berlin/Stuttgart/Mainz – Zum Jahresstart 2026 treten in zentralen Bundesländern wichtige Änderungen beim gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub in Kraft. Während ein einheitliches Bundesgesetz weiter auf sich warten lässt, haben Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihre Landesgesetze novelliert. Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung zu stärken und gleichzeitig Unternehmen zu entlasten. Für Personalabteilungen bedeutet das: interne Prozesse müssen sofort überprüft werden.
Rheinland-Pfalz: Deutlich mehr Geld für kleine Betriebe
Die wohl spürbarste Neuerung gilt ab heute in Rheinland-Pfalz. Der Landtag hat das Bildungsfreistellungsgesetz gestärkt. Konkret wurde der Pauschalbetrag, den der Staat kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für gewährten Bildungsurlaub erstattet, deutlich angehoben.
Für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten steigt die tägliche Erstattung von zuletzt rund 80,68 Euro auf nun 89,46 Euro pro Freistellungstag. Das ist ein Plus von über zehn Prozent. Das Mainzer Ministerium für Arbeit und Soziales will damit die Lohnkosten während der Abwesenheit besser kompensieren und die Hemmschwelle für Betriebe senken, den Anträgen ihrer Mitarbeiter zuzustimmen.
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Für Personalverantwortliche heißt das: Das finanzielle Argument gegen Bildungsurlaub verliert an Gewicht. Der erhöhte Zuschuss soll die „Investition in Köpfe“ für kostenbewusste KMUs attraktiver machen.
Baden-Württemberg: Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit
Auch in Baden-Württemberg ist das novellierte Bildungszeitgesetz (BzG BW) seit dem 1. Januar in Kraft. Die Änderungen zielen vor allem auf mehr Rechtssicherheit und weniger Verwaltungsaufwand – eine Reaktion auf langjährige Kritik der Wirtschaft an komplizierten Verfahren.
Ein Kernpunkt: Das Schiedsstellen-Verfahren wurde gestrafft. Künftig kann die Schiedsstelle nicht mehr angerufen werden, wenn der Bildungsträger nicht zertifiziert ist. Diese Klarstellung soll unnötige bürokratische Schleifen verhindern und beiden Seiten mehr Sicherheit bei der Bewertung von Kursen geben.
Zudem kehrt das Land für bestimmte Verwaltungsentschädigungen zu einem angepassten Pauschalensystem zurück. Das reduziert den Aufwand für die detaillierte Einzelnachweisführung. Der Anspruch selbst bleibt unverändert bei fünf Tagen per Jahr für Vollzeitkräfte.
Ausblick: Neue Gesetze für Sachsen und Sachsen-Anhalt
Während im Südwesten die neuen Regeln schon gelten, zeichnen sich auch in Ostdeutschland Veränderungen ab.
In Sachsen-Anhalt wird das alte Bildungsfreistellungsgesetz durch ein modernes Bildungszeitgesetz ersetzt. Es soll am 1. September 2026 in Kraft treten und den Kreis förderfähiger politischer und ehrenamtlicher Bildung erweitern.
Sachsen hingegen gehört bislang neben Bayern zu den beiden Ländern ohne gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch. Das ändert sich nun: Nach einer erfolgreichen Petition und Koalitionsverhandlungen hat sich die Landesregierung auf die Einführung eines Rechtsanspruchs verständigt. Er soll drei Tage pro Jahr betragen. Das Gesetz soll im Februar 2026 verabschiedet werden und voraussichtlich am 1. Januar 2027 wirksam werden. Unternehmen mit Standorten in Sachsen müssen den Gesetzgebungsprozess genau verfolgen.
Strategische Bedeutung für Personalabteilungen
Die neuen Regelungen unterstreichen den politischen Willen, das „Lebenslange Lernen“ angesichts des akuten Fachkräftemangels voranzutreiben. Für HR wird der Bildungsurlaub damit vom Compliance-Thema zum strategischen Instrument für Bindung und Qualifizierung.
Handlungsbedarf für das Personalmanagement:
- Aktualisierung der Erstattungssätze: In Rheinland-Pfalz müssen Lohnbuchhaltung und HR-Controlling sofort den neuen Tagessatz von 89,46 Euro berücksichtigen.
- Prüfung der Anbieterzertifizierung: In Baden-Württemberg ist die Überprüfung, ob ein Bildungsträger staatlich anerkannt ist, vor der Freistellungsgenehmigung entscheidend, um spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
- Proaktive Kommunikation: Mitarbeiter über die verbesserten Rahmenbedingungen zu informieren, stärkt die Arbeitgebermarke. In einem angespannten Arbeitsmarkt ist die Positionierung als Partner für die persönliche Entwicklung entscheidend.
Eingebettet sind die Landesreformen in die Nationale Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung. Die Unterschiede zwischen den Ländern – von zehn Tagen in zwei Jahren in Bremen bis zu null Tagen in Bayern – bleiben für bundesweit tätige Unternehmen eine Herausforderung. Doch die Optimierungen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zeigen einen Trend: Es geht nicht nur um mehr Tage, sondern um bessere und praktikablere Rahmenbedingungen.
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