Bidirektionale Wallboxen: DGUV V3 verlangt jährliche Prüfung
13.01.2026 - 10:13:12Die neue Wirtschaftlichkeit der bidirektionalen Ladetechnik bringt verschärfte Sicherheitsauflagen mit sich. Experten warnen: V2G-Wallboxen müssen künftig jährlich nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden.
Seit Jahresbeginn 2026 hat sich die Rechtslage für Elektroauto-Ladeinfrastruktur in Deutschland grundlegend geändert. Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) macht bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid, V2G) erstmals wirtschaftlich attraktiv. Doch dieser Technologiesprung zieht strikte neue Sicherheitsvorgaben nach sich. Sicherheitsgutachter betonen nun, dass bidirektionale Wallboxen unter eine strenge Auslegung der DGUV V3 fallen und einen jährlichen Prüfzyklus erfordern.
Neue V2G-Ära: Gesetzesänderung schärft Compliance-Fokus
Der Druck für strengere Prüfprotokolle folgt der Aktivierung des neuen V2G-Regelwerks durch die Bundesregierung. Zum 1. Januar 2026 entfiel die „doppelte Netzentgelt“-Regelung für ins Netz zurückgespeisten Strom aus Elektroauto-Batterien. Diese politische Weichenstellung hat das Geschäftsmodell für Flottenbetreiber und Unternehmen geöffnet.
Doch der Fortschritt hat direkte Konsequenzen für die Arbeitssicherheit. Im Gegensatz zu einfachen Ladestationen sind bidirektionale Wallboxen aktive Netzkomponenten, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen können. Sicherheitsbehörden warnen daher vor einem höheren Risikoprofil bei Wechselrichterfunktionalität, Netzsynchronisation und Isolationsschutz.
Jährliche Prüfung wird zum Standard für V2G-Hardware
Nach DGUV V3 müssen elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel regelmäßig überprüft werden. Während für Standard-Wallboxen in gering riskanten Umgebungen je nach Gefährdungsbeurteilung längere Intervalle (z.B. alle 2-4 Jahre) möglich sind, werden bidirektionale Wallboxen zunehmend als „besondere elektrische Anlagen“ eingestuft. Sie benötigen eine jährliche Überprüfung.
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Drei Gründe für den jährlichen Turnus
Sicherheitsgutachter nennen drei technische Hauptgründe für die strikte Jahresvorgabe:
- Aktive Wechselrichtertechnik: Bidirektionale Lader enthalten komplexe Wechselrichter, die Gleichstrom aus dem Auto zurück in Wechselstrom für das Netz umwandeln. Diese Komponenten unterliegen höherer thermischer Belastung.
- Netzschutzmechanismen (NA-Schutz): Das Gerät muss bei Netzausfall zuverlässig innerhalb von Millisekunden abschalten, um „Inselnetzbildung“ zu verhindern. Diese Sicherheitsfunktion erfordert präzise, wiederkehrende Prüfungen.
- Steckerverschleiß: V2G-Anwendungen bedeuten häufigere Steckzyklen (Laden und Entladen), was zu beschleunigtem mechanischen Verschleiß an Kontakten führt.
Analysen aus der Branche zeigen: Die Nichteinhaltung des jährlichen Prüfplans kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, insbesondere bei Schäden an Netzinfrastruktur oder Fahrzeugen.
Neue Normen treten in Kraft: ISO 15118 wird Pflicht
Der Compliance-Druck wird durch europäische Standardisierungsfristen verstärkt. Seit 8. Januar 2026 müssen alle neu installierten, öffentlich zugänglichen Ladepunkte die EN ISO 15118-Normreihe einhalten. Diese regelt die sichere Kommunikationsschnittstelle für „Plug & Charge“ und bidirektionalen Stromtransfer.
Für Facility Manager bedeutet dies: Die DGUV V3-Prüfung beschränkt sich nicht mehr auf die Erdungswiderstandsmessung. Der Prüfumfang schließt nun die Verifikation der Kommunikationsintegrität und Sicherheitsprotokolle nach ISO 15118 ein. Spezielle Prüfgeräte, die V2G-Sitzungen simulieren können, werden zur Voraussetzung.
Technologie-Update: Forschung treibt Entwicklung voran
Die Dringlichkeit dieser Sicherheitsmaßnahmen wird durch aktuelle Forschungsergebnisse untermauert. Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik (IAF) veröffentlichte am 12. Januar 2026 Updates zu seinem Projekt „GaN4EmoBiL“. Dabei geht es um die Entwicklung neuer Halbleiterbauteile auf Galliumnitrid-Basis (GaN), die speziell für die hohen Effizienz- und Schaltfrequenzen bidirektionaler Ladesysteme ausgelegt sind.
Solche Entwicklungen zeigen: Die Hardware in Wallboxen der Generation 2026 wird immer komplexer. Das rechtfertigt die Notwendigkeit spezialisierter, jährlicher Sicherheitsaudits durch befähigte Personen.
Branchenanalyse: Das müssen Flottenbetreiber jetzt tun
Marktbeobachter sehen 2026 als Übergangsjahr, in dem die Compliance mit der Technologie Schritt halten muss. „Die Abschaffung der Netzentgelte war der Startschuss“, heißt es in einem Sektorreport. „Jetzt beginnt der operative Alltag. Unternehmen, die V2G-Lader zur Energiekostensenkung installieren, müssen mit höheren Wartungs- und Prüfkosten rechnen.“
Praktische Schritte für Unternehmen:
* Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Die Bewertung für Ladeinfrastruktur muss explizit zwischen unidirektionalen und bidirektionalen Einheiten unterscheiden.
* Prüftermine planen: Für alle V2G-Geräte einen festen jährlichen Prüftermin nach DGUV V3 festlegen.
* Qualifikation von Dienstleistern prüfen: Externe Prüfdienstleister müssen über spezifische Geräte und Schulungen verfügen, um bidirektionale Wechselrichter und ISO 15118-Kommunikationsmodule zu testen.
Ausblick: Bundesnetzagentur plant weitere Regeln
Die Bundesnetzagentur wird voraussichtlich bis 1. April 2026 weitere Prozessregeln (MiSpeL) einführen, die die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten standardisieren. Dies wird die Rolle der bidirektionalen Wallbox als kritische Netzressource wahrscheinlich zementieren und die jährliche Prüfpflicht in künftigen Versionen der Technischen Anschlussregeln (TAR) verankern.
Die Botschaft an deutsche Unternehmen ist klar: Die finanziellen Vorteile des bidirektionalen Ladens sind jetzt real – doch sie kommen mit einer nicht verhandelbaren Verantwortung für strenge, jährliche Sicherheitskonformität einher.
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