BGW erleichtert Arbeitsschutz für Gesundheitsbranche
02.02.2026 - 11:14:12Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ebnet den Weg für modernere und flexiblere Sicherheitsvorschriften. Die überarbeitete DGUV Regel 2 steht vor der finalen Freigabe durch das Bundesarbeitsministerium und soll im ersten Halbjahr 2026 in Kraft treten. Die Neuerungen bedeuten vor allem für kleine Betriebe erhebliche Erleichterungen.
Wichtige Änderung: Erhöhte Grenze für Kleinbetriebe
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die sogenannte Alternative Bedarfsorientierte Betreuung. Bislang konnten nur Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten dieses vereinfachte Modell nutzen. Künftig wird diese Schwelle auf bis zu 20 Mitarbeiter angehoben.
Für viele kleine Arztpraxen, Apotheken oder Pflegedienste bedeutet das weniger Bürokratie. Sie können ihre Arbeitsschutzmaßnahmen stärker am tatsächlichen Bedarf ausrichten, anstatt starre Zeitvorgaben erfüllen zu müssen. Die Regelung harmonisiert zudem mit anderen Schwellenwerten, etwa für die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses.
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Digitalisierung und neue Qualifikationen
Die neue Regelung trägt auch der digitalen Transformation Rechnung. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte dürfen künftig einen Teil ihrer Betreuungstätigkeiten remote durchführen. Bis zu ein Drittel der vorgeschriebenen Zeit kann für Video-Beratungen oder Online-Audits genutzt werden. In begründeten Ausnahmefällen sind sogar 50 Prozent möglich.
Voraussetzung bleibt jedoch: Die Experten müssen den Betrieb vor Ort kennen. Digitale Beratung setzt eine vorherige Begehung und genaue Kenntnis der betrieblichen Gegebenheiten voraus.
Gleichzeitig öffnet sich der Kreis der qualifizierten Sicherheitsfachkräfte. Künftig sollen auch Absolventen naturwissenschaftlicher Fächer wie Biologie oder Chemie sowie Arbeits- und Organisationspsychologen die Zusatzqualifikation zur Sicherheitsfachkraft erwerben können. Diese Anpassung ist für die BGW-Branche folgerichtig, wo biologische Gefahren und psychische Belastungen oft im Vordergrund stehen.
Finale Freigabe durch Ministerium steht aus
Die BGW hat den überarbeiteten Regeltext bereits im Dezember 2025 durch ihre Vertreterversammlung beschlossen. Die rechtliche Wirksamkeit hängt nun von der Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab. Bis zur offiziellen Verkündung im Bundesanzeiger gilt weiterhin die bisherige Fassung der Regel 2 aus dem Jahr 2011.
Andere Berufsgenossenschaften haben ihre aktualisierten Regelungen bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die BGW betont jedoch, dass ihr branchenspezifischer Text einem eigenen Zeitplan folgt. Das Ziel bleibt, die Neuregelung in der ersten Jahreshälfte 2026 wirksam werden zu lassen.
Unternehmen wird geraten, die Übergangsphase für Vorbereitungen zu nutzen. Insbesondere die aktualisierte Liste der Wirtschaftszweigcodes (WZ-Kodes), die die Einordnung in Betreuungsgruppen bestimmt, sollte nach Inkrafttreten überprüft werden. Die BGW kündigte an, ihre Mitgliedsbetriebe umgehend nach Erhalt der ministeriellen Genehmigung zu informieren.
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