ETEM, Motivation

BG ETEM: Motivation wird Schlüssel für Arbeitsschutz

13.01.2026 - 11:53:12

Die Berufsgenossenschaft BG ETEM definiert Mitarbeitermotivation als zentralen Erfolgsfaktor für Sicherheit. Parallel treten flexiblere Regeln wie die neue DGUV Vorschrift 2 in Kraft.

Arbeitssicherheit in Deutschland setzt 2026 auf Kulturwandel statt Kontrolle. Die Berufsgenossenschaft BG ETEM erklärt Mitarbeitermotivation zum entscheidenden Erfolgsfaktor für unfallfreie Betriebe – parallel treten flexiblere Regeln in Kraft.

Köln/Berlin – Die Ära des reinen Regelwerks ist vorbei: Deutschlands Arbeitsschutz vollzieht einen Paradigmenwechsel. Während die gesetzlichen Vorgaben weiter gelten, rückt Anfang 2026 die Präventionskultur in den Mittelpunkt. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) stellte heute eine neue Strategie vor, die menschliche Motivation als „Schlüssel für wirksamen Arbeitsschutz“ definiert. Die Botschaft: Nachhaltige Sicherheit entsteht nicht durch Gehorsam, sondern durch Beteiligung und Anerkennung.

Vom Kontrolleur zum Motivator

Die traditionelle Logik von Vorschrift und Überwachung habe ihre Grenzen erreicht, erklärt Frank Göller, Präventionsleiter der BG ETEM. Routinen, Zeitdruck und unterschätzte Risiken seien heute die Hauptunfallursachen – Faktoren, die sich nicht wegregulieren ließen. „Moderner Arbeitsschutz muss über technische Schutzvorrichtungen hinausgehen“, so Göller. Die Lösung liege in positiven Verstärkungsschleifen.

Die Strategie orientiert sich an der internationalen „Vision Zero“-Philosophie, die jeden schweren Unfall für vermeidbar hält. Kern ist der Ansatz „Beteiligung und Anerkennung“. Unternehmen sollen Sicherheitsverhalten nicht mehr nur ahnden, sondern aktiv belohnen. Diese „sprechende Sicherheit“ soll aus der bürokratischen Pflicht einen gemeinsamen Wert machen, für den jeder Mitarbeiter mitverantwortlich ist.

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DGUV Vorschrift 2: Mehr Flexibilität für Betriebe

Parallel zum kulturellen Wandel hat sich auch der rechtliche Rahmen grundlegend modernisiert. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die aktualisierte DGUV Vorschrift 2. Sie ändert, wie Betriebe ihre arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringt das spürbare Erleichterungen: Die Schwelle für das „Kleinbetriebsmodell“ (vereinfachte Betreuung) wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Firmen können damit das alternative Betreuungsmodell (Kompetenzzentrenmodell) wählen und erhalten größere Gestaltungsspielräume.

Erstmals erlaubt die Vorschrift zudem, bis zu ein Drittel der Betreuungsleistungen digital zu erbringen – etwa durch Videoberatung oder Fernaudits. Dieses „hybride Sicherheitsmodell“ trägt der Realität dezentraler Teams und Homeoffice Rechnung.

Neue Wege für Sicherheitsfachkräfte

Eine weitere strukturelle Neuerung adressiert den chronischen Mangel an Sicherheitsfachkräften (Sifa). Die Qualifikationswege wurden 2026 deutlich erweitert. Stand die Rolle bisher vor allem Ingenieuren offen, können nun auch Absolventen der Biologie, Chemie sowie der Arbeits- und Organisationspsychologie Sifa werden.

Die Öffnung für Psychologen passt perfekt zum neuen Fokus auf Motivation. Denn wenn Sicherheitsmanagement sich von technischer Kontrolle hin zu Verhaltensänderung entwickelt, wird das Know-how von Organisationspsychologen immer wertvoller für wirksame Präventionsstrategien.

Kritik: Bürokratieabbau gefährdet Sicherheit?

Doch der Start ins Jahr 2026 ist nicht unumstritten. Parallel zu den modernen Ansätzen läuft eine kontroverse Debatte um die Bürokratieabbau-Pläne der Bundesregierung. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von bisher 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben.

Sicherheitsverbände und Gewerkschaften laufen Sturm. Sie warnen, dieser Schritt untergrabe genau die „Präventionskultur“, die nun beschworen werde. Sicherheitsbeauftragte seien die „Augen und Ohren“ in den Betrieben – ebenjene Kollegen auf Augenhöhe, die für den motivierenden Ansatz unverzichtbar seien. Ihr Wegfall in Betrieben mit 20 bis 49 Mitarbeitern könnte ein „Sicherheitsvakuum“ schaffen.

Zudem gilt seit diesem Jahr eine neue 5%-Kontrollquote für die staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Sie müssen jährlich mindestens 5% aller Betriebe inspizieren, um Missbrauch der neuen Flexibilitäten zu verhindern.

DGUV Akademie treibt Wandel voran

Die Institutionen passen sich dem Kulturwandel an. Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) firmiert seit dem 1. Januar 2026 als DGUV Akademie. Die Umbenennung signalisiert einen erweiterten Auftrag: Die Akademie soll zur zentralen Wissensdrehscheibe und zum Kompetenzzentrum für „Exzellenz in der Bildung“ werden.

Im ersten Quartal 2026 stehen für viele Betriebe Anpassungen an die neue DGUV Vorschrift 2 an. Der Fokus liegt auf der Integration digitaler Tools und der Schulung von Führungskräften im „motivierenden“ Führungsstil. Ob das Jahr 2026 unfallärmer wird, hängt letztlich davon ab, ob Unternehmen die Veränderungen als bloße Verwaltungsakte oder als echte Chance begreifen – ihren Sicherheitskultur menschlicher zu gestalten.

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