ETEM, Zehn-Jahres-Zyklus

BG ETEM führt Zehn-Jahres-Zyklus für Arbeitsschutz-Zertifikate ein

05.02.2026 - 10:25:12

Die BG ETEM führt einen langfristigen Betreuungszyklus für Managementsysteme ein. Parallel erhöht die DGUV Vorschrift 2 Schwellenwerte und erlaubt digitale Beratungen.

Deutsche Unternehmen müssen sich ab sofort auf ein neues Langfrist-Modell für Arbeitsschutz-Managementsysteme einstellen. Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat einen strukturierten Zehn-Jahres-Betreuungszyklus für AMS-Zertifizierungen eingeführt. Diese Änderung ist Teil der umfassenden Reform der DGUV Vorschrift 2, die seit Januar gilt und den Arbeitsschutz in Deutschland grundlegend modernisiert.

Parallel lief am 1. Februar die spezielle DGUV Vorschrift 15 zu elektromagnetischen Feldern aus. Ihre Anforderungen sind nun in die allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung integriert. Ein Schritt, der den oft kritisierten „Vorschriften-Dschungel“ lichten soll.

Neuer Zehn-Jahres-Rhythmus für System-Zertifikate

Die wohl einschneidendste Neuerung betrifft die Zertifizierung nach dem Gütesiegel „sicher mit System“. Für Unternehmen, die sich 2026 erstmals um das Zertifikat bewerben, gilt nicht länger der bisherige Drei-Jahres-Turnus. Stattdessen startet ein langfristiger Betreuungszeitraum von bis zu einem Jahrzehnt.

Dieser Zyklus gliedert sich in drei Phasen: eine Vorbereitungsphase, die eigentliche Erstzertifizierung und anschließend drei Re-Zertifizierungsperioden. Das Ziel ist klar: Arbeitsschutz soll nicht als lästige Pflichtübung alle paar Jahre abgehakt, sondern als kontinuierlicher Prozess in der Unternehmens-DNA verankert werden. Für laufende Verfahren gelten Übergangsregelungen, neue Antragsteller müssen sich jedoch sofort auf die Dekaden-Planung einstellen.

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Experten begrüßen den Ansatz. „Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich und fördert eine echte Präventionskultur“, erklärt eine Sicherheitsmanagement-Analystin. Unternehmen müssen ihre Budgetplanung entsprechend anpassen – weg von sporadischen Audit-Spitzen hin zu gleichmäßigen Investitionen in kontinuierliche Verbesserung.

DGUV Vorschrift 2: Mehr Flexibilität für digitale Betreuung

Während das AMS-Modell die strategische Ebene betrifft, verändert die reformierte DGUV Vorschrift 2 den operativen Alltag von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten. Drei Kernpunkte sind für Unternehmen besonders relevant:

Erhöhte Schwellenwerte entlasten den Mittelstand: Die Grenze für die sogenannte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Tausende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben dadurch mehr Spielraum. Sie können nun auf das flexiblere und oft kostengünstigere Kompetenzzentrenmodell umsteigen.

Digitaler Besuch wird Gesetz: Ein Meilenstein für moderne Arbeitswelten – digitale Beratungen sind jetzt offiziell anerkannt. Bis zu einem Drittel der vorgeschriebenen Betreuungsstunden, in begründeten Ausnahmefällen sogar die Hälfte, dürfen Sicherheitsexperten remote per Videokonferenz absolvieren. Das ist ein Durchbruch für Unternehmen mit verteilten Teams oder Homeoffice-Regelungen.

Interdisziplinäre Expertise gewünscht: Die Reform öffnet den Kreis der möglichen Sicherheitsfachkräfte. Auch Arbeitspsychologen oder Ergonomie-Experten können diese Rolle übernehmen, sofern sie bestimmte Qualifikationen erfüllen. Eine längst überfällige Anerkennung, dass moderne Gesundheitsrisiken zunehmend psychosozialer und ergonomischer Natur sind.

Wachstumsmotor für den Sicherheitsmarkt

Die verschärften und systematischeren Compliance-Anforderungen beflügeln den Markt für industrielle Sicherheitstechnik. Marktforscher schätzen das globale Marktvolumen für 2026 auf 6 bis 6,5 Milliarden Euro.

Durch die Integration von IoT-Monitoringsystemen und die neuen Anforderungen an digitale Dokumentation rechnen Analysten mit robustem Wachstum. Prognosen zufolge könnte der Markt bis Anfang der 2030er Jahre auf über 10 Milliarden Euro anwachsen. Treiber sind automatisierte Sicherheitskontrollen und Compliance-Management-Software.

Besonders gefragt sind „Compliance-as-a-Service“-Plattformen. Viele KMU suchen nach digitalen Lösungen, um die neuen Pflichten unter den angehobenen Schwellenwerten effizient zu bewältigen.

Das müssen Unternehmen jetzt prüfen

Für Compliance-Manager steht im ersten Quartal 2026 vor allem Dokumentationsarbeit und Vertragsprüfung auf der Agenda.

Verträge anpassen: Betriebe mit 11 bis 20 Mitarbeitern sollten ihre Verträge mit externen Sicherheitsdiensten überprüfen. Oft sind sie jetzt für die flexiblere „Alternative Betreuung“ qualifiziert, was die Kosten senken kann.

AMS-Strategie aktualisieren: Wer das Gütesiegel anstrebt, muss sich auf das Zehn-Jahres-Modell einstellen. Das erfordert eine langfristige Ressourcenplanung.

IT-Infrastruktur prüfen: Mit der Legalisierung digitaler Betreuung müssen sichere Kommunikationskanäle für virtuelle Betriebsbegehungen oder Konsultationen bereitstehen.

Die Modernisierung des deutschen Arbeitsschutzes 2026 ist ein Balanceakt: Sie bietet mehr Flexibilität durch Digitalisierung, verlangt aber gleichzeitig strengere und nachhaltigere Managementsysteme. Ob sich dadurch die Sicherheitskultur im Mittelstand tatsächlich nachhaltig verbessert, wird sich in den kommenden Jahre zeigen.

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