ETEM, Sicherheitsregeln

BG ETEM aktualisiert Sicherheitsregeln für 3D-Druck

31.01.2026 - 11:26:11

Ab Februar gelten verschärfte Regeln für die additive Fertigung. Betriebe müssen neue Betriebsanweisungen umsetzen und die DGUV Vorschrift 15 durch die EMFV ersetzen.

Ab Montag gelten verschärfte Vorschriften für die Arbeitssicherheit in der industriellen Additiven Fertigung. Grund sind aktualisierte Betriebsanweisungen der Berufsgenossenschaft und das Auslaufen einer zentralen Vorschrift.

Neue Betriebsanweisungen für Metallpulver

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat ihre Betriebsanweisungen für 3D-Druckprozesse grundlegend überarbeitet. Die unter dem Webcode M24549540 veröffentlichte Fassung vom 8. Januar 2026 legt den Fokus auf den Umgang mit reaktiven Metallpulvern. Konkret adressiert werden Gefahren durch Aluminium-, Kobalt-, Eisen-, Nickel- und Titanpulver. Diese feinen Stäube bergen ein doppeltes Risiko: Sie können Atemwege schädigen und explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. Die aktualisierten Vorgaben harmonisieren die Schutzmaßnahmen mit den aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Unternehmen müssen die Blanko-Vorlagen nun für ihre spezifischen Maschinen und Materialien individualisieren.

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Aus für DGUV Vorschrift 15 erhöht Druck

Die Dringlichkeit wird durch eine parallele regulatorische Zäsur verstärkt: Am 1. Februar 2026 tritt die DGUV Vorschrift 15 („Elektromagnetische Felder“) außer Kraft. Diese seit 2001 geltende Unfallverhütungsvorschrift wird aufgehoben, um Doppelregulierungen zu beseitigen. Maßgeblich ist nun ausschließlich die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) mit ihren Technischen Regeln (TREMF). Für Betriebe mit laserbasierten Schmelzverfahren ist das entscheidend. Diese Anlagen erzeugen starke elektromagnetische Felder. Sicherheitsverantwortliche müssen nun prüfen, ob ihre bestehenden Schutzmaßnahmen den Anforderungen der EMFV genügen – die alte DGUV-Vorschrift gilt nicht mehr.

Langfristige Strategie statt kurzfristiger Checks

Die Änderungen sind Teil einer umfassenderen Neuausrichtung der BG ETEM. Seit Mitte Januar 2026 setzt die Berufsgenossenschaft auf ein neues Unterstützungsmodell für Arbeitsschutz-Managementsysteme (AMS). Statt kurzer Prüfungen sieht der „Neuerungen ab 2026“-Ansatz eine Begleitung über bis zu zehn Jahre vor. Ziel ist eine nachhaltigere Sicherheitskultur. Für zertifizierte Unternehmen wird die Integration der neuen Betriebsanweisungen damit zum zentralen Prüfpunkt in den kommenden Audits.

Hintergrund: 3D-Druck wird serienreif

Die verschärften Regeln spiegeln den Reifegrad der Technologie wider. Additive Fertigung ist längst kein Prototyping-Nische mehr, sondern seriennahe Produktion in Luftfahrt, Automobilbau und Medizintechnik. Die explizite Nennung von Kobalt- und Nickellegierungen unterstreicht den Einsatz hochfester Superlegierungen für sicherheitskritische Bauteile. Experten sehen in der Deregulierung der Vorschrift 15 eine Vereinfachung der Bürokratie bei gleichzeitig höheren technischen Hürden. Die neuen Betriebsanweisungen liefern die notwendige „Übersetzung“ der abstrakten Verordnung in konkrete Handlungsanweisungen für die Werkhalle.

Das ist jetzt zu tun

Sicherheitsverantwortliche in deutschen Fabriken stehen vor einem arbeitsreichen Wochenstart. Drei Aufgaben haben Priorität:
1. Die Dokumentation zur DGUV Vorschrift 15 archivieren und für alle EMF-emittierenden Geräte auf die Standards der EMFV umstellen.
2. Die neuen Betriebsanweisungen der BG ETEM (Webcode M24549540) herunterladen und für alle Additive-Fertigung-Arbeitsplätze anpassen.
3. Mitarbeiterunterweisungen zu den spezifischen Gefahren von Metallpulvern nach der Aktualisierung vom 8. Januar durchführen.

Die BG ETEM kündigte an, weitere Checklisten für die Sicherheit in der gesamten Prozesskette des 3D-Drucks bereitzustellen. Das für 2026 bewilligte Budget sieht verstärkte Mittel für digitale Präventionstools vor – interaktive Hilfen könnten noch in diesem Jahr folgen.

@ boerse-global.de