BG BAU-Webinar: Arbeitssicherheit auf Faserzementdächern im Fokus
26.11.2025 - 06:40:12Die novellierte Gefahrstoffverordnung verpflichtet Dachdeckerbetriebe zur Kombination von Asbestschutz und Absturzsicherung bei Faserzementarbeiten nach Ampel-Modell und DGUV 201-056.
Ein Jahr nach der verschärften Gefahrstoffverordnung zieht die Baubranche Bilanz. Das heutige Webinar der BG BAU beleuchtet die praktische Umsetzung der neuen Vorschriften – und zeigt: Der Spagat zwischen Asbestschutz und Absturzsicherung wird zur Pflichtübung für Dachdeckerbetriebe.
Pünktlich zum ersten Jahrestag der novellierten Gefahrstoffverordnung lädt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) heute, Mittwoch, 26. November 2025, zu einem wegweisenden Branchen-Webinar: „Stand der Technik: Sicheres Arbeiten auf Faserzement-Wellplatten.” Die Veranstaltung markiert einen kritischen Moment für die Bauwirtschaft – denn die rechtlichen Rahmenbedingungen sind gesetzt, jetzt geht es um die konsequente Praxis.
Das Arbeiten auf Faserzementdächern vereint zwei Gefahrenquellen: die unsichtbare Bedrohung durch Asbestfasern und das unmittelbare Absturzrisiko auf brüchigen Oberflächen. Seit der Aktualisierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Dezember 2024 und der Überarbeitung der TRGS 519 im Februar 2025 gelten verschärfte Standards. Wie gut die Branche diese umsetzt, steht heute auf dem Prüfstand.
Die neue GefStoffV und TRGS 519 machen Gefährdungsbeurteilungen bei Faserzementarbeiten zur zentralen Baustellenaufgabe — besonders wenn Ampel‑Modell und Absturzschutz kombiniert werden müssen. Dieses kostenlose E‑Book bietet praxisnahe Checklisten, behördlich anerkannte Vorlagen und konkrete Hinweise, wie Sie Emissionsarme Verfahren, Dokumentation und Prüfprotokolle rechtssicher verknüpfen. Ideal für Sicherheitsfachkräfte, Bauleiter und Dachdeckerbetriebe, die Bußgelder und Baustillstand vermeiden wollen. Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe downloaden
Ampel-Modell: Von der Theorie zur Baustellen-Realität
Im Zentrum der heutigen Diskussionen steht das Ampel-Modell, das seit dem 5. Dezember 2024 rechtsverbindlich in der GefStoffV verankert ist. Dieses risikobasierte Konzept hat die Gefährdungsbeurteilung bei Faserzementarbeiten grundlegend verändert.
Die Risikostufen sind klar definiert:
* Grün (Geringes Risiko): Faserkonzentration unter 10.000 Fasern/m³
* Gelb (Mittleres Risiko): Konzentration zwischen 10.000 und 100.000 Fasern/m³
* Rot (Hohes Risiko): Konzentration über 100.000 Fasern/m³
„Das Ampel-Modell ist längst kein theoretisches Konstrukt mehr – es ist die operative Realität auf jeder Baustelle”, betonen Sicherheitsexperten mit Einblick in die BG BAU-Agenda. Für Dachdeckerbetriebe entscheidet die Einstufung über das erforderliche Schutzniveau: von Atemschutzausrüstung bis zu vollständigen Einhausungssystemen.
Der Schlüssel zum Verbleib in den niedrigeren Risikozonen liegt in der konsequenten Anwendung emissionsarmer Verfahren (BT-Verfahren). Diese standardisierten Methoden, detailliert festgeschrieben in der TRGS 519 (aktualisiert am 28. Februar 2025), liefern die technische Blaupause zur Minimierung der Faserfreisetzung – etwa beim Entfernen von Wellplatten oder beim Bohren.
DGUV Information 201-056: Neue Maßstäbe beim Absturzschutz
Während Asbestfasern eine unsichtbare Gefahr darstellen, bleibt das Durchsturzrisiko auf brüchigen Faserzementdächern ein unmittelbares Problem. Parallel zum heutigen Webinar erscheint die Druckausgabe der DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern”.
Das im Oktober 2025 digital veröffentlichte Regelwerk (Ausgabe September 2025) löst die Version von 2015 ab und verschärft die Planungsanforderungen erheblich. Die gedruckten Exemplare werden seit diesem Monat branchenweit verteilt.
Zentrale Neuerungen für Faserzementarbeiten:
* Lebenszyklus-Planung: Absturzsicherungssysteme müssen von der Installation bis zur Wartung durchgeplant werden
* Brüchige Oberflächen: Verschärfte Protokolle für nicht tragfähige Flächen wie alte Wellplatten – lastverteilende Plattformen und Laufstege werden zur Pflicht
* Dokumentation: Strengere Anforderungen an Nachweis und Prüfung von Anschlagpunkten (Sekuranten)
Die Botschaft für die Webinar-Teilnehmer ist unmissverständlich: Eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung muss die chemischen Vorgaben der TRGS 519 mit den Absturzsicherungsstrategien der neuen DGUV Information 201-056 verzahnen. Beides parallel zu managen, wird zur Kernkompetenz.
Veranlasser-Pflicht: Bauherren in der Verantwortung
Ein Schwerpunkt der aktuellen Compliance-Debatte liegt auf der Rolle des Veranlassers – also Bauherren und Auftraggeber. Seit der GefStoffV-Novelle im Dezember 2024 trifft sie eine klare gesetzliche Pflicht: Vor Arbeitsbeginn müssen mögliche Gefahrstoffe ermittelt und offengelegt werden.
Diese Verschiebung verändert den Ausschreibungsprozess fundamental. Auftragnehmer sind berechtigt – und verpflichtet –, detaillierte Informationen über Gebäudehistorie und potenzielle Asbestvorkommen einzufordern, bevor sie überhaupt ein Angebot abgeben.
„Die Ära des ‚lieber nicht nachfragen’ beim Thema Asbest ist vorbei”, konstatieren Branchenbeobachter. „Die Veranlasser-Pflicht sorgt dafür, dass Sicherheitskosten von Anfang an transparent kalkuliert werden – statt zum bösen Überraschungspaket während der Ausführung zu werden.”
Das BG BAU-Webinar wird voraussichtlich häufige Konfliktpunkte thematisieren: Wie reagieren Betriebe, wenn Auftraggeber unzureichende Daten liefern? Welche Mitwirkungspflichten sind konkret einklagbar? Die Praxis zeigt: Hier besteht erheblicher Klärungsbedarf.
Ausblick: Digitalisierung und schärfere Kontrollen
Der Blick auf 2026 zeigt eine klare Entwicklung: vom Regeln zum Durchsetzen. Mit dem stabilen Regelungsrahmen – nach der TRGS 519-Aktualisierung im Februar 2025 – werden Behörden die Baustellenkontrollen intensivieren. Die Zeiten lockerer Handhabung dürften vorbei sein.
Parallel modernisiert sich die Verwaltung: Das Anzeigeverfahren für Asbestarbeiten läuft zunehmend digital. Das beschleunigt die Bearbeitung – ermöglicht aber auch effizientere Datenabgleiche durch Aufsichtsbehörden.
Für die Teilnehmer des heutigen Webinars gilt: Compliance läuft auf zwei Gleisen. Technisch erfordert sie die Beherrschung des Ampel-Modells zur Faserkontrolle. Organisatorisch verlangt sie die robuste Absturzsicherungsplanung nach DGUV Information 201-056. Wer einen dieser Stränge vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder – sondern auch die Gesundheit der Beschäftigten.
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf Regulierungsinformationen und Branchenveranstaltungen mit Stand 26. November 2025. Für verbindliche Rechtsberatung oder spezifische Sicherheitsprotokolle konsultieren Sie stets die Originaltexte von GefStoffV, TRGS 519 und DGUV-Publikationen.
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