BFSG: Kontrollphase startet mit Fokus auf digitale Dokumente
08.01.2026 - 07:14:12Die Marktüberwachung in Deutschland hat die aktive Prüfphase des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) eingeleitet. Ab sofort stehen digitale Dokumente wie PDF-Rechnungen und Formulare im Visier der Behörden. Die bislang geltende Schonfrist für Unternehmen ist ausgelaufen.
Aktive Prüfungen haben begonnen
Seit dieser Woche gehen die Marktüberwachungsbehörden in die Offensive. Sie überprüfen aktiv, ob digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das betrifft vor allem den „Backend“-Bereich der digitalen Kommunikation: also PDFs, E-Books und automatisch generierte Dokumente, die Verbraucher herunterladen können.
Die Behörden sind befugt, von Unternehmen die drei zentralen Compliance-Dokumente anzufordern: die technische Dokumentation, die interne Risikobewertung zur Barrierefreiheit und die Konformitätserklärung. Diese aktive Testphase war bereits von Compliance-Experten für das erste Quartal 2026 angekündigt worden.
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Neue Leitlinien für Dokumenten-Standards
Aktualisierte Rechtsauskünfte vom 7. Januar präzisieren die technischen Anforderungen. Zwar bleibt WCAG 2.1 Level AA die verbindliche Mindestnorm. Für neue digitale Assets erwarten Experten jedoch bereits die Einhaltung des moderneren StandardS WCAG 2.2.
Besonders kritisch: Der Begriff „digitale Dienstleistung“ umfasst laut BFSG den gesamten Dokumenten-Lebenszyklus. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung muss damit dieselben Zugänglichkeitskriterien erfüllen wie eine Unternehmenswebsite. PDFs müssen gemäß dem PDF/UA-Standard korrekt getaggt sein, damit Screen-Reader sie vorlesen können.
Marketingagenturen warnen ihre Kunden zudem vor den Anforderungen an „dauerhafte Datenträger“. Automatisch generierte Kundenkommunikation – wie Bestellbestätigungen oder Service-E-Mails – steht ganz oben auf der Prüfliste. Diese Dokumente müssen für Verbraucher mit Behinderungen ohne fremde Hilfe wahrnehmbar und verständlich sein.
Unternehmen reagieren mit Aktualisierungen
Die Wirtschaft reagiert prompt auf den Start der Kontrollen. Zahlreiche Großunternehmen haben bereits in der ersten Januarwoche ihre Barrierefreiheitserklärungen aktualisiert. Sie listeN nun detaillierter auf, welche Inhalte noch nicht barrierefrei sind – und speziell, welche PDF-Dokumente derzeit überarbeitet werden.
Datenschutzexperten verweisen auf die Schnittstelle zur DSGVO. Barrierefreie Dokumente dürfen den Nutzerschutz nicht beeinträchtigen. Auch die Meldewege für Nutzer, um Barrieren zu reporten, müssen selbst sicher und zugänglich sein.
Für Büromanager und Personalabteilungen hat die Überprüfung von Dokumentenvorlagen jetzt höchste Priorität. Die Mentalität „einmal erstellen und vergessen“ ist nicht mehr haltbar. Juristen raten zu einer sofortigen Prüfung der am häufigsten heruntergeladenen öffentlichen Dokumente. Wurde ein Dokument vor Juni 2025 erstellt, aber wird es weiterhin als Teil einer aktuellen Dienstleistung verteilt, kann es dennoch in den Prüfbereich fallen.
Ausblick: WCAG 2.2 als neuer Maßstab
Für das erste Quartal 2026 wird erwartet, dass die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) erste Daten zu typischen Verstößen veröffentlicht. Die aktuellen Prüfungen basieren zwar noch auf den europäischen Harmonisierten Normen (EN 301 549). Die technische Diskussion bewegt sich jedoch bereits hin zur Übernahme von WCAG 2.2 als neuen Best-Practice-Standard noch in diesem Jahr.
Unternehmen sollten die Bekanntmachungen ihrer jeweiligen Landesbehörden genau verfolgen. Die erste Prüfwelle konzentriert sich voraussichtlich auf hochfrequentierte E-Commerce- und Banking-Dienste. Im zweiten Quartal 2026 dürfte der Fokus dann auf mittelständische B2C-Dienstleister ausgeweitet werden. Die Botschaft dieser Woche ist klar: Barrierefreiheit in der Büroorganisation ist kein theoretisches Ziel mehr, sondern eine unmittelbar überprüfbare Rechtsverpflichtung.
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