BfJ gewährt Aufschub für Jahresabschlüsse 2024
27.12.2025 - 00:00:12Die deutschen Unternehmen bekommen mehr Zeit für ihre Bilanz: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Frist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 de facto bis Mitte März 2026 verlängert. Ordnungsgeldverfahren werden bis dahin ausgesetzt.
Eigentlich müssen die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 bis zum 31. Dezember 2025 veröffentlicht werden. Doch die Behörden zeigen Kulanz: Wer bis Mitte März 2026 nachlegt, muss kein Bußgeld fürchten. Das bestätigte das Bundesjustizministerium (BMJ) am 22. Dezember.
Die Standardstrafe von mindestens 2.500 Euro fällt damit zunächst weg. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatte zuvor auf die anhaltende Belastung von Steuerkanzleien und mittelständischen Unternehmen hingewiesen. Der Schritt folgt intensivem Lobbying der Berufsverbände.
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CSRD und Digitalisierung als Haupttreiber
Warum der Aufschub nötig ist? Experten sprechen von einem “perfekten Sturm” neuer Pflichten:
- Nachhaltigkeitsberichte (CSRD): Die EU-Berichtspflicht bringt für viele Mittelständler komplexe neue Anforderungen an Datenerfassung und Prüfung.
- E-Rechnung-Pflicht: Der flächendeckende Umstieg auf elektronische Rechnungen bindet massive IT-Ressourcen.
- Pandemie-Nachwirkungen: Steuerberater bearbeiten noch immer Abschlüsse zu Corona-Hilfsprogrammen, wie das BfJ einräumt.
Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Entscheidung. Unternehmen für Verzögerungen zu bestrafen, die durch regulatorische Überlastung entstehen, wäre kontraproduktiv.
Letzte Warnung für die Zukunft
Doch die Gnadenfrist hat einen Haken: Sie soll letztmalig gewährt werden. Für die Abschlüsse 2025, fällig am 31. Dezember 2026, kündigen die Behörden wieder strikte Einhaltung an.
Die Erwartung ist klar: Bis dahin sollen die Anfangshürden bei CSRD und Digitalisierung überwunden sein. Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die zivilrechtlichen Pflichten von Geschäftsführern unberührt bleiben. Die Vorlage der Unterlagen gegenüber Gesellschaftern ist weiterhin fristgebunden.
Atempause mit Verfallsdatum
Die Ankündigung verschafft Tausenden GmbHs kurzfristig Luft in der stressigen Jahresendphase. Sie können sich nun stärker auf die Qualität ihrer Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte konzentrieren.
Gleichzeitig setzt die “letzte Warnung” die Unternehmen unter Druck. Steuerkanzleien werden in den kommenden Monaten die Automatisierung von Routineaufgaben vorantreiben müssen. Für alle, die den Jahreswechsel nicht schaffen, gilt: Eine Einreichung im Unternehmensregister bis Mitte März 2026 schützt vor dem automatischen Bußgeldverfahren.
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