BFH-Urteil schafft Steuerfalle für doppelte Haushaltsführung
26.12.2025 - 23:30:12Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt die Steuerabzugsfähigkeit von Kosten für einen Zweithaushalt bei Ehepaaren infrage. Die Entscheidung könnte tausende Pendler um ihre Steuererstattung bringen.
Kern der Kontroverse ist ein BFH-Urteil (Aktenzeichen VI R 16/23), das Steuerberater diese Woche verstärkt thematisieren. Das Gericht verschärft die Auslegung des Begriffs „Drittaufwand“ bei der doppelten Haushaltsführung.
Bisher konnten Berufspendler die notwendigen Kosten für eine zweite Wohnung am Arbeitsort steuerlich geltend machen. Der BFH stellt nun klar: Zahlt der Ehepartner die Miete aus eigenem Konto und steht allein im Mietvertrag, kann der pendelnde Arbeitnehmer diese Kosten nicht mehr als Werbungskosten absetzen.
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Das gilt selbst bei gemeinsamer Veranlagung. Die Logik: Ausgaben, die der Partner aus eigener rechtlicher Verpflichtung trägt, lassen sich steuerlich nicht dem anderen zurechnen. Für das Finanzamt bleibt der Pendler damit leer ausgehen.
Mietvertrag entscheidet über Steuervorteil
Die Konsequenzen sind gravierend, besonders für Familien, bei denen ein Partner administrative Aufgaben übernimmt. Viele Paare lassen Mietverträge traditionell nur durch einen Partner unterschreiben – eine Praxis, die nun teuer werden kann.
Der BFH betont: Nicht die wirtschaftliche Belastung zählt, sondern die rechtliche Verpflichtung. Steht der Pendler nicht im Vertrag, hat er die Kosten aus Sicht des Steuerrechts nicht getragen.
Experten raten dringend, den pendelnden Partner als Mieter oder zumindest Mitmieter in den Vertrag aufzunehmen. Ideal sind Zahlungen von seinem Konto oder einem Gemeinschaftskonto, um die Zuordnung eindeutig zu machen.
Neue Steuergesetze bringen Entlastung und Grenzen
Das Urteil fällt in eine Phase steuerpolitischer Veränderungen. Am 23. Dezember 2025 trat das Steueränderungsgesetz 2025 in Kraft, das ab 2026 auch Erleichterungen bringt.
Besonders relevant für Pendler: Die Entfernungspauschale steigt ab 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Das vereinfacht das bisherige gestufte System.
Gleichzeitig führt das Gesetz eine Obergrenze für Auslandskosten ein: Für einen Zweithaushalt außerhalb Deutschlands sind ab 2026 nur noch maximal 2.000 Euro monatlich absetzbar.
Steuerberater warnen vor Vertragsdetails
Auf das BFH-Urteil reagierten Steuerkanzleien umgehend mit Warnungen an ihre Mandanten. Die Botschaft ist klar: Die Gerichte interpretieren den Unterschied zwischen „eigenen“ und „fremden“ Aufwendungen immer strenger.
„Die Annahme ‚Was meinem Ehepartner gehört, gehört auch mir‘ gilt bei Steuerabzügen so nicht“, kommentieren Branchenbeobachter. Das Urteil bestraft informelle Familienarrangements und verlangt vertragliche Klarheit.
Wer aktuell in einem Zweithaushalt lebt und nicht im Mietvertrag steht, sollte nachbessern. Diese formale Änderung könnte für das Veranlagungsjahr 2026 tausende Euro Steuerersparnis sichern.
Strengere Nachweispflichten ab 2026
Für das kommende Steuerjahr ergibt sich ein gemischtes Bild. Zwar profitieren Pendler von der höheren Pauschale, doch die Nachweispflichten für den eigenen Haushaltsstatus werden strenger.
Das Bundesfinanzministerium will Anfang 2026 seine Verwaltungsanweisungen an das BFH-Urteil anpassen. Bis dahin gilt: Berufliche Aufwendungen und eheliche Verpflichtungen strikt trennen – sonst droht der Verlust wertvoller Steuervorteile.
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