BFH-Urteil: Kein Vertrauensschutz durch Steuer-FAQs
29.01.2026 - 14:25:12Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Rechtswirkung von Steuer-FAQs deutlich eingeschränkt. Steuerpflichtige können sich nicht auf solche informellen Veröffentlichungen des Finanzministeriums berufen, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.
FAQs sind kein verbindliches Recht
Die Richter wiesen die Argumentation des Klägers entschieden zurück. Dieser hatte sich auf die „FAQ Corona“ des Ministeriums berufen und eine milde Handhabung erwartet. Das Gericht stellte fest: Sobald eine gesetzliche Frist abgelaufen ist, wird der Zuschlag nach § 152 Abs. 2 AO zwingend fällig. FAQs können diese zwingende Vorschrift nicht in eine Ermessensregelung umwandeln.
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Die Entscheidung zieht eine scharfe Linie hinsichtlich der Durchsetzbarkeit solcher Verwaltungspublikationen. FAQs seien weder bindende Rechtsnormen noch formelle Verwaltungsvorschriften. Sie können weder die Justiz binden noch eine „Selbstbindung“ der Finanzverwaltung begründen, die das Gesetzesrecht übertrumpft. Experten sprechen vom Ende der „Verteidigung per FAQ“. Die Orientierungshilfe für Laien bietet keinen robusten Rechtsschutz gegen gesetzlich vorgeschriebene Verfahrenssanktionen.
Gesetzliche Fristen sind unerbittlich
Das Urteil klärte auch einen technischen Streitpunkt: Der Kläger hatte argumentiert, die pandemiebedingten Fristverlängerungen seien als Verwaltungsfristen nach § 109 AO zu behandeln, was mildere Regeln ermöglicht hätte. Der BFH verwarf diese Auslegung. Die durch das COVID-19-Folgenmilderungsgesetz gewährten Verlängerungen seien gesetzliche Fristen. Deren Versäumung löse automatisch den zwingenden Zuschlag aus.
Das Gesetz habe lediglich die „Ziellinie“ verschoben. Wer sie zu spät überquere, müsse mit unvermeidlichen Sanktionen rechnen. Einen Schutz des berechtigten Vertrauens verneinte das Gericht ebenfalls. Die vom Kläger zitierte FAQ-Fassung sei erst Monate nach Fristablauf veröffentlicht worden – eine Vertrauensgrundlage für das pflichtwidrige Verhalten habe also nie bestanden.
Konsequenzen für die steuerliche Compliance
Das Urteil ist eine klare Warnung an Unternehmen und Steuerberater in der Hierarchie der Steuerrechtsquellen. BMF-Schreiben und FAQs bieten zwar Einblick in die Verwaltungsauffassung, sind aber nicht das Gesetz.
Die zentralen Lehren für Steuerpflichtige:
* Strikte Fristen: Gesetzliche Abgabefristen sind hart. Ihre Versäumung löst zwingende Sanktionen aus, die nicht aufgrund informeller Verwaltungshinweise erlassen werden können.
* Begrenztes Vertrauen: Informationen in FAQs sind als unverbindliche Meinungen zu behandeln. Steht eine FAQ im Widerspruch zu einer gesetzlichen Regel, gilt das Gesetz.
* Kein rückwirkender Schutz: Steuerpflichtige können sich nicht auf administrative Milde berufen, wenn die Veröffentlichung erst nach ihrem Verstoß erfolgte.
Die Entscheidung wird zahlreiche Parallelverfahren in den Finanzgerichten vereinheitlichen. Sie stärkt die Position der Finanzämter bei der Durchsetzung verfahrensrechtlicher Disziplin. Der Trend in der BFH-Rechtsprechung ist klar: Das vom Parlament beschlossene Gesetz hat Vorrang vor exekutiver Verwaltungsanleitung.
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