Betriebsverfassungsgesetz: Rechtliche Modernisierung stockt
10.12.2025 - 03:09:12Die deutsche Arbeitswelt ruft nach Reform – doch die Politik bleibt stumm. Trotz klarer Versprechen im Koalitionsvertrag vom Mai warten Betriebsräte und Gewerkschaften weiterhin auf ein zeitgemäßes Betriebsverfassungsgesetz. Kann sich Deutschland digitale Rechtslücken in der Mitbestimmung noch leisten?
Eine am Dienstag veröffentlichte Analyse des führenden Arbeitsrechtsportals Haufe bringt die Problematik auf den Punkt: Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stecke im 20. Jahrhundert fest. Während Unternehmen längst mit Künstlicher Intelligenz experimentieren und hybride Arbeitsmodelle zum Standard werden, müssen Betriebsräte mit Rechtsinstrumenten aus der Industrieära agieren.
„Die Modernisierungslücke im Betriebsverfassungsgesetz wird größer”, konstatiert der Bericht vom 9. Dezember. Die Kernkritik: Es fehlt an Rechtssicherheit für digitale Betriebsratswahlen, während gleichzeitig veraltete Präsenzpflichten die Arbeit in dezentralen Organisationen erschweren.
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Nach der Bundestagswahl am 23. Februar und der Regierungsbildung am 6. Mai hatte die neue Koalition konkrete Reformen zugesagt. Im Koalitionsvertrag versprach sie explizit:
- Online-Betriebsratswahlen im BetrVG zu verankern
- Digitale Betriebsratssitzungen rechtlich gleichzustellen
- Gewerkschaften digitale Zugangsrechte zu Unternehmen zu gewähren
Doch sieben Monate später liegt noch immer kein konkreter Gesetzentwurf vor. Diese Verzögerung befeuert die aktuelle Kritikwelle – zumal der Bundesrat bereits im Juli mit einer Resolution den Druck erhöhte. Die Länderkammer forderte eine umfassende Modernisierung, die auch Plattformarbeiter einbezieht und Mitbestimmungsrechte bei KI-Einsatz stärkt.
Drei Streitpunkte prägen die Debatte
Besonders drei Themen dürften die legislative Agenda Anfang 2026 dominieren:
Digitaler Gewerkschaftszugang: DGB und IG Metall pochen auf garantierte Zugänge zu digitalen Kommunikationskanälen. Wer im Homeoffice arbeitet, trifft Kollegen nicht mehr in der Kantine – also müssen Gewerkschaften per Firmenintranet oder E-Mail erreichbar sein, argumentieren sie.
KI und Datenrechte: Die Integration von Künstlicher Intelligenz bleibt hochumstritten. Ohne aktualisierte Regelungen fehle Betriebsräten das nötige Gewicht, um algorithmische Management-Tools wirksam zu kontrollieren, warnen Rechtsexperten. Besonders bei Mitarbeiterüberwachung und Datenverarbeitung sehen sie massive Lücken.
Schutz vor Behinderung: Ein Dauerbrenner ist die Umwandlung der Betriebsratbehinderung zum Offizialdelikt. Aktuell ermitteln Staatsanwaltschaften meist nur auf Antrag. Bei einer automatischen Verfolgungspflicht müssten sie von Amts wegen tätig werden – was Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften entzweit.
Sozialpartnerschaft am Scheideweg
Die Debatte trifft Deutschland in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Arbeitgeber drängen auf Flexibilität und schnelle Entscheidungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Erweiterte Mitbestimmungsrechte empfinden sie oft als bürokratische Hürden. Arbeitnehmervertreter halten dagegen: Gerade bei KI-Einführung und Umstrukturierungen brauche es rechtlich abgesicherte Mitsprache.
„Arbeitgeber und Gewerkschaften schreien nach Modernisierung”, fasst die Haufe-Analyse vom 9. Dezember zusammen. Doch der langsame Gesetzgebungsprozess blockiere beide Seiten. Analysten befürchten: Ohne modernen Rechtsrahmen könnte der kooperative Charakter der deutschen Arbeitsbeziehungen unter dem Druck technologischen Wandels zerbrechen.
Durchbruch frühestens 2026?
Vor Januar ist kein legislativer Durchbruch zu erwarten. Branchenbeobachter rechnen damit, dass das Bundesarbeitsministerium im ersten Quartal 2026 einen Entwurf vorlegt. Dieser könnte zunächst die einfachen Themen wie Online-Wahlen regeln, während bei KI-Mitbestimmung und Offizialdelikt Kompromisse gesucht werden.
Bis dahin müssen Unternehmen und Betriebsräte weiter mit den bestehenden, oft analogen Rechtsinstrumenten navigieren. Das Zauberwort heißt Geduld – doch die Modernisierungslücke wächst täglich.
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