Betriebsverfassung: Druck auf Ampel wächst für digitales Zutrittsrecht
01.02.2026 - 13:23:12
Ein Jahr nach dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) fordern Gewerkschaften mit neuer Dringlichkeit ein digitales Zutrittsrecht in Unternehmen. Die Bundesregierung prüft eine Gesetzesnovelle – doch in der Koalition gibt es erheblichen Widerstand.
„Adidas-Urteil“ blockiert Gewerkschaften im Homeoffice
Der Konflikt eskalierte am 28. Januar 2025. Damals entschied das BAG, dass Arbeitgeber Gewerkschaften keinen Zugang zu Mitarbeiter-E-Mails oder dem Firmen-Intranet gewähren müssen. Das Urteil im Fall gegen Adidas bestätigte den Status quo: Das Betriebsverfassungsgesetz kennt nur ein physisches Zutrittsrecht.
Doch genau das ist das Problem, argumentieren die Gewerkschaften ein Jahr später. In einer hybriden Arbeitswelt mit Millionen Homeoffice-Plätzen sei das analoge Recht wertlos. „Das Werkstor von heute ist der digitale Arbeitsplatz“, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ohne Zugang zu den primären Kommunikationskanälen bleibe das verfassungsmäßige Organisationsrecht auf der Strecke.
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Regierung bestätigt Prüfung – doch Wirtschaftsministerium bremst
Die Gewerkschaften erhalten nun Rückenwind aus dem Bundesarbeitsministerium. In einer parlamentarischen Antwort (hib 13/2026) bestätigte Ministerin Bärbel Bas (SPD), dass eine Gesetzesänderung geprüft wird. Ziel sei ein digitales Zutrittsrecht, das den analogen Rechten entspricht.
Doch der Weg dorthin ist steinig. Das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) stellt sich quer. Es warnt vor neuen Bürokratielasten für Unternehmen und verweist auf erhebliche Datenschutz- und Cybersecurity-Risiken. Die IT-Infrastruktur eines Unternehmens sei Privateigentum, kein öffentliches Forum.
Grundrechte-Konflikt: Eigentum gegen Koalitionsfreiheit
Im Kern prallen zwei geschützte Grundrechte aufeinander. Auf der einen Seite steht die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften aus Artikel 9 des Grundgesetzes. Auf der anderen Seite das Eigentumsrecht der Arbeitgeber an ihren IT-Systemen.
Die Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßen die Klarheit des BAG-Urteils. Externen Organisationen Zugang zu internen Systemen zu gewähren, sei ein unverhältnismäßiger Eingriff. Rechtswissenschaftler auf Gewerkschaftsseite kontern: Wenn das Gesetz nicht mit der digitalen Realität Schritt halte, werde ein Grundrecht ausgehöhlt.
Das BAG selbst hatte den Ball an den Gesetzgeber zurückgespielt. Eine Anpassung des Rechts an das digitale Zeitalter sei nicht Aufgabe der Gerichte, sondern des Parlaments.
Teil eines größeren Konflikts um Arbeitsrecht
Der Streit um den digitalen Zugang ist kein Einzelphänomen. Er fällt in eine Phase verschärfter Auseinandersetzungen um die Zukunft der Arbeit.
Erst Ende Januar drohten Gewerkschaften mit Protesten gegen Pläne des Wirtschaftsministeriums, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Regelung aufzuweichen. Gleichzeitig kritisierte der DGB scharf die Steuerpolitik der Regierung, die Konzerne begünstige und die Sozialkassen schwäche.
Das geforderte „Digitale-Zutritts-Gesetz“ ist für Gewerkschaften zum Lackmustest geworden. Es zeigt, ob die Ampelkoalition bereit ist, faire Arbeitsstandards in der digitalen Ökonomie durchzusetzen.
Wann kommt der Gesetzentwurf?
Die parlamentarische Antwort der Regierung lässt auf Bewegung hoffen. Beobachter rechnen mit einem Gesetzentwurf noch 2026. Doch Ministerin Bas muss einen schwierigen Spagat schaffen: einen Kompromiss finden, der die Gewerkschaften zufriedenstellt, ohne die roten Linien der Wirtschaft beim Datenschutz zu überschreiten.
Bis dahin herrscht der Status quo des BAG-Urteils. Gewerkschaften müssen auf traditionelle Werbemethoden setzen oder individuelle Vereinbarungen mit jedem Unternehmen aushandeln – eine Lösung, die in einer flächendeckend digitalen Arbeitswelt kaum praktikabel ist.
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