Betriebsvereinbarungen, BAG

Betriebsvereinbarungen: BAG prüft Gültigkeit bei fehlendem Betriebsratsbeschluss

27.01.2026 - 03:13:12

Das Bundesarbeitsgericht verhandelt, ob Betriebsvereinbarungen ohne formalen Betriebsratsbeschluss wirksam sind. Die Entscheidung betrifft die betriebliche Altersvorsorge und birgt hohe Nachzahlungsrisiken für Unternehmen.

Die Rechtssicherheit Tausender Betriebsvereinbarungen in Deutschland steht auf dem Spiel. Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute in Erfurt, ob Vereinbarungen ohne ordentlichen Betriebsratsbeschluss Bestand haben.

Grundsatzfrage mit Millionen-Risiko

Im Kern geht es um eine heikle Frage des Arbeitsrechts: Ist eine Betriebsvereinbarung wirksam, die nur der Betriebsratsvorsitzende unterzeichnet hat – ohne dass das gesamte Gremium formal beschlossen hat? Konkret verhandelt der Erste Senat vier Fälle zur Ablösung von Versorgungsordnungen. Die Entscheidung betrifft damit direkt die betriebliche Altersvorsorge und potenzielle Rentenansprüche von Arbeitnehmern.

Die Brisanz liegt im Wesen des Betriebsrats als Kollegialorgan. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz vertritt der Vorsitzende das Gremium nur im Rahmen seiner Beschlüsse. Eine Unterschrift ohne diesen demokratischen Legitimationsakt hängt rechtlich in der Luft. Kann sie dann verbindlich sein?

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Strenges Urteil von 2022 als Grundlage

Die heutige Verhandlung knüpft an eine wegweisende Entscheidung des Gerichts vom Februar 2022 an. Damals stellten die Richter klar: Eine Betriebsvereinbarung ohne entsprechenden Betriebsratsbeschluss ist unwirksam. Die Richter erteilten der sogenannten Anscheinsvollmacht eine Absage. Ein Arbeitgeber kann sich also nicht darauf berufen, er habe auf die Gültigkeit der Unterschrift vertraut.

Die Begründung: Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer. Eine solch tiefgreifende Wirkung erfordert eine unzweifelhafte demokratische Legitimation. Informelle Absprachen oder das Alleinhandeln des Vorsitzenden genügen nicht.

Praktische Konsequenzen für Betriebe

Die Unsicherheit ist enorm. Betriebsvereinbarungen regeln zentrale Aspekte wie Arbeitszeit, Vergütung oder IT-Nutzung. Stellt sich eine seit Jahren praktizierte Regelung als unwirksam heraus, droht juristisches Chaos. Arbeitnehmer könnten Ansprüche aus alten, vermeintlich abgelösten Regelungen geltend machen – mit erheblichen Nachzahlungsrisiken für Unternehmen.

Das BAG hat Arbeitgebern bereits 2022 ein Kontrollinstrument an die Hand gegeben: Sie können die Aushändigung der relevanten Sitzungsniederschrift verlangen, um die Beschlussfassung zu prüfen. Experten raten dringend, dieses Recht zu nutzen, besonders bei finanziell bedeutenden Vereinbarungen.

Entscheidung mit Signalwirkung erwartet

Die Urteile werden in den kommenden Wochen erwartet. Sie werden die strenge Linie von 2022 entweder bestätigen oder neue Nuancen für fehlerhafte Vereinbarungen setzen. Besonders spannend: Kann ein Formfehler nachträglich geheilt werden?

Die Entscheidungen könnten eine Überprüfungswelle bestehender Betriebsvereinbarungen auslösen. Für Arbeitgeber und Betriebsräte gilt gleichermaßen: Formale Korrektheit ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern die Grundlage rechtssicherer Zusammenarbeit.

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