Betriebsunterkünfte: Neue Sicherheitsregeln ab 2026 in Kraft
30.12.2025 - 13:42:12Ab dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Sicherheitsvorschriften für betriebliche Unterkünfte. Unternehmen müssen ihre Evakuierungskonzepte jetzt anpassen, sonst drohen hohe Bußgelder und Betriebsschließungen. Die neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) verlangen mehrsprachige Notfallpläne und dokumentierte Räumungsübungen.
Die Übergangsfrist für die aktualisierten Regeln ASR A4.4 und A2.3 läuft mit dem Jahreswechsel aus. Ab Januar rücken die Aufsichtsbehörden wie die Berufsgenossenschaften die Sicherheit in Wohncontainern und Werkswohnheimen stärker in den Fokus. Die zentrale Frage lautet: Sind die Evakuierungspläne für alle Bewohner – auch für internationale Saisonkräfte – praktikabel und verständlich?
Rechtsexperten warnen vor einer neuen Haftungslage. „Die Zeit, in der ein Plan an der Wand genügte, ist vorbei“, heißt es in aktuellen Branchenanalysen. Künftig muss die Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass jeder Bewohner das Alarmsignal versteht und den Fluchtweg findet. Andernfalls haftet der Arbeitgeber im Ernstfall.
Die neuen Vorgaben stellen Unternehmen vor konkrete Herausforderungen. Besonders betroffen sind die Bauwirtschaft, die Logistik und die Landwirtschaft.
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1. Notfallpläne müssen verstanden werden
Ein deutschsprachiger Fluchtplan reicht nur, wenn alle Bewohner fließend Deutsch sprechen. In Unterkünften mit internationaler Belegschaft sind Instruktionen in den Muttersprachen der Arbeiter Pflicht. Alternativ sind standardisierte Piktogramme nach ISO 7010 zulässig. Die bloße Aushänge-Praxis bietet keinen ausreichenden Rechtsschutz mehr.
2. Jährliche Evakuierungsübungen werden strenger
Räumungsübungen für Wohnbereiche müssen jetzt mindestens einmal jährlich durchgeführt und klar von Betriebsübungen getrennt werden. Die Dokumentation wird entscheidend: Teilnehmerliste, Evakuierungszeit und festgestellte Mängel müssen protokolliert werden. Auch Schichtarbeiter im Tagesschlaf müssen in das Sicherheitskonzept einbezogen werden.
3. Dynamische Warnsysteme als neuer Standard
Für größere Anlagen, etwa Container-Dörfer, empfehlen die ASR A2.3 nun ausdrücklich dynamische optische Sicherheitsleitsysteme. Diese lenken Menschen mit wechselnden Lichtsignalen um Rauch oder Feuer herum. Solche Systeme gelten als „Stand der Technik“ und werden bei der Haftungsbeurteilung nach einem Vorfall zugrunde gelegt.
Ampelsystem für die Sicherheitsbewertung
Die Bauindustrie steht vor einer doppelten Belastung. Neben den neuen Asbest-Regelungen (TRGS) müssen Sicherheitsfachkräfte (SiFa) auch die verschärften Wohnheim-Standards umsetzen. Experten vergleichen die Kontrollen künftig mit einem Ampelsystem:
- Grün: Volle Compliance (Rauchmelder in allen Räumen, freie Fluchtwege, gültige Übungen).
- Gelb: Geringe Abweichungen (z.B. veraltete Beschilderung), die sofort behoben werden müssen.
- Rot: Strukturelle Mängel (verstellte Ausgänge, fehlende Feuerlöscher, Überbelegung), die zur sofortigen Schließung führen können.
Das müssen Unternehmen im Januar 2026 tun
Mit dem Jahresbeginn ist mit unangekündigten Kontrollen zu rechnen. Unternehmen sollten diese drei Schritte sofort angehen:
- Sofortige Überprüfung: Bestehende Gefährdungsbeurteilungen für Unterkünfte anhand der aktuellen ASR A4.4 prüfen.
- Sprach-Check: Sicherstellen, dass alle Sicherheitskennzeichnungen und Notfallanweisungen den Sprachen der aktuellen Belegschaft entsprechen.
- Übungsplanung: Termine für Evakuierungsübungen im ersten Quartal festlegen und ein Dokumentationssystem etablieren.
Die verschärften Regeln markieren einen Wendepunkt. Es geht nicht mehr um freiwillige „Best Practice“, sondern um eine verschärfte Beweispflicht für die Sicherheit der Mitarbeiter. Wer die Feiertage zur Nachrüstung genutzt hat, ist im Vorteil. Wer zögert, riskiert hohe Strafen und Betriebsstilllegungen.
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