Betriebsübertragung: Nießbrauch wird zum Steuerrisiko
16.01.2026 - 03:54:12Eine neue Rechtsprechung erschwert die steuerneutrale Übertragung von Firmen an die nächste Generation erheblich. Wer seinen Betrieb verschenkt, aber die Erträge behält, muss künftig mit hohen Steuernachforderungen rechnen.
BFH-Urteil beendet beliebte Praxis
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Januar 2025 klargestellt: Die bisher gängige Praxis der Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch ist für gewerbliche Betriebe steuerlich nicht mehr neutral. Kernproblem ist, dass der alte Inhaber seine gewerbliche Tätigkeit fortsetzt. Damit geht der Betrieb steuerlich nicht vollständig auf den Nachfolger über. Die übertragenen Vermögenswerte gelten plötzlich als Privatvermögen des Erben. Die Folge: Stille Reserven werden aufgedeckt und müssen versteuert werden.
Finanzministerium zieht strenge Linie
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die BFH-Entscheidung im Oktober 2025 in einem Anwendungsschreiben konkretisiert. Für alle Übertragungen ab dem 17. April 2025 gelten die neuen, strengen Regeln uneingeschränkt. Eine Übertragung zu Buchwerten ist dann nicht mehr möglich. Für ältere Fälle gibt es Übergangsregelungen zum Vertrauensschutz, sofern beide Parteien gemeinsam einen Antrag stellen.
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Diese Ausnahmen gelten weiterhin
Nicht alle Betriebe sind von der Verschärfung betroffen. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleibt die bewährte Praxis der Buchwertübertragung unter Nießbrauch weiterhin möglich. Auch die Übertragung von Mitunternehmeranteilen ist ausgenommen, da der ausscheidende Gesellschafter hier seine Tätigkeit typischerweise vollständig einstellt.
Nachfolgeplanung muss neu gedacht werden
Die Entscheidung hat massive praktische Konsequenzen. Das Modell “Firma verschenken, Erträge behalten” war ein beliebter Weg, um Senior-Unternehmer abzusichern und Junior schrittweise einzuführen. Diese Planungssicherheit ist für gewerbliche Betriebe nun Geschichte.
Wer eine steuerneutrale Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG anstrebt, muss eine klare Trennung vollziehen: Der Übergeber muss seine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich und vollständig einstellen. Ein umfassender Nießbrauchvorbehalt ist damit nicht mehr vereinbar. Steuerberater raten nun zu alternativen Absicherungsmodellen wie festen Versorgungsleistungen.
Handlungsbedarf für 2026
Für anstehende Unternehmensübergaben in diesem Jahr ist eine sofortige Überprüfung aller Pläne unerlässlich. Die neue Rechtslage erfordert kreative Lösungen, um die Altersvorsorge der abtretenden Generation sicherzustellen, ohne den Nachfolger mit einer unkalkulierbaren Steuerlast zu belasten. Eine frühzeitige und umfassende Beratung wird zum Schlüssel für einen erfolgreichen Generationswechsel.


